Wasserschaden durch Kind

Hi,

ich habe folgendes Problem. Wir wohnen in einem Mietshaus. Heute wurde das Wasser bei uns abgestellt weil mein Vermieter im Keller einen Schaden an der Heizung hatte. Mein Sohn hatte den Wasserhahn aufgedreht und es kam kein Wasser weil ja abgestellt war. Nun hat er den Hahn aber nicht wieder abgedreht so das nach dem Anstellen das Wasser lief. Als wir wiederkamen war die ganze Küche unter Wasser :frowning:. Wer kommt jetzt auf für die entstandenen Schäden bei unseren mitmieter?

MFG

chucknoris

Hallo chucknoris,
zwar bin ich nicht so der richtige Ansprechpartner, ich versuche aber trotzdem Ihnen ein wenig weiter zu helfen - ich habe selbst Kinder und ein Enkelkind und da setzt man sich mit bestimmten Problemen ganz einfach auseinander.
In Ihrem Fall sieht es nicht so gut aus für Sie, d.h. Sie hätten kontrollieren müssen, ob ihr Sohn den Wasserhahn wieder zugedreht hat (ich weiß, das ist nicht immer einfach) bzw. Sie hätten darauf achten müssen, daß er gar nicht daran spielt. Die Juristen nennen das verletzte Aufsichtspflicht. Nochmal, ich weiß aus eigener Erfahrung, wie Kinder sind und weiß, daß man nicht permanent und pausenlos Augen auch im Rücken haben kann und dazu zwanzig Ohren und 50 Hände.
Ich würde versuchen, mich mit dem Vermieter zu einigen, versuchen, ob er versteht, wie Kinder sind, so daß Sie nicht die ganzen Kosten der Überschwemmung, die der Sohnemann verursacht hat, tragen müssen.
Tut mir leid, daß ich Ihnen nicht mehr helfen kann. Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Glück und drücke alle Daumen.
Viele Grüße
Ingeborg Steffes-Tremer