Wasserschaden durch nicht geschlossenen Zulaufhahn

Hallo,

ich habe ein großes Problem, ich hoffe ich bin in diesem Bereich hier richtig

Am Freitag hatten wir einen Wasserschaden in der Küche. Bemerkt habe ich diesen, da der Schrank von innen nass war. Nach Abbau der Küchenblende konnten wir eine Pfütze erkennen die sich an der Wand gesammelt hat. Wir dachten, dass nichts weiter passiert ist, drehten den Zulaufhahn zu und beseitigten das Wasser. Das Wasser kam vermutlich aus der Verbindung zwischen Hahn und Zulaufschlauch. Wir haben die Spülmaschine dann nicht weiter benutzt und den Zulaufhahn geschlossen gehalten.

Am Sonntagabend sahen wir dann Wasser an den Wänden im Wohnzimmer, im Hauswirtschaftsraum und Flur. Das Wasser kam von unten und zog sich an den Tapeten hoch. Teilweise waren auch die Fliesenfugen feucht.

Wir meldeten den Schaden sofort der Versicherung. Heute kam ein Sachverständiger. Er teilte nun mit, dass die Versicherung lediglich max. 50 % des Schadens übernimmt, da wir grob fahrlässig gehandelt hätten, da wir den Zulaufhahn nicht abgedreht haben. Das Wasser muss wohl schon längere Zeit gelaufen sein und ist direkt hinter dem Schrank im Estrich versickert. Im Schrank, den ich täglich benutze, war bis Freitag nichts zu sehen.

Der Sachverständige erklärte, dass man verpflichtet ist, die Zulaufhähne für Spül- und Waschmaschinen ständig geschlossen zu halten wenn man sie nicht benutzt. Leider habe ich dies nicht gewusst.

Unsere Küche und die Spülmaschine sind ca. 4 1/2 Jahre alt.

Weiß jemand ob das so richtig ist? Wenn ja, müssen wir wohl mehrere 1000 € zahlen um das Haus wieder trocken zu bekommen. Unser Haus ist erst knapp 5 Jahre alt… Mit Ausnahme des Wassers im Boden und in den Wänden sind auch die Tapeten beschädigt sowie Hausratsgegenstände

Habe schon mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Selbst er wusste nicht, dass man verpflichtet ist, Zulaufhähne ständig geschlossen zu halten. Er will noch mal mit dem Sachverständigen telefonieren…

Ich bin schon total fertig mit den Nerven :frowning:

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße und besten Dank im Voraus
Kathi

Also da würde ich nicht auf die Aussage des Gutachters bauen. Der Gutachter „begutachtet“ die Schäden, die Abwicklung obliegt der Versicherung. Vielleicht hat der Gutachter die Weisung vorab die 50% anzubieten?!

Selbst wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt ist der Versicherer nicht unbedingt leistungsfrei. Im neuen VVG ist eine Quotelung vorgesehen. Hier gibt es noch wenige Erfahrungen wie diese Quote aussieht. Im Zweifelsfall müsste hier ein Richter entscheiden.

Mir selbst ist auch nicht bekannt, dass alle Absperrventile geschlossen gehalten werden müssen. Was ich weiss ist, dass eine laufende Spülmaschine beim verlassen der Wohnung als grob fahrlässig angesehen wird. Das geschlossen halten von Ventilen kenne ich nur im Zusammenhang mit der kalten Jahreszeit bzw. der vorübergehenden Unbewohntheit des Versicherungsortes.

Zusammengefasst: Ich würde hier nochmal genau nachhaken. Im Zweifelsfall hilft der Rat eines Spezialisten (Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt,…)

Grüße

Lars

Hat die Maschine keinen Aquastopp?
So alt ist die doch noch nicht.

Also ich halte die Absperrung durch den Aquastopp für wesentlich sicherer als durch die Eckventile. Diese sind in der Regel nicht für ständiges Auf-und Abdrehen geeignet. Gerade durch die ständige mechanische Einwirkung können Absperrventile auch undicht werden.

Aber das ist nur meine Meinung/Einschätzung.

PS: Es kann sogar sein, daß Maschinen mit Aquastopp eine zusätzliche Garantie beigelegt ist,die man in Anspruch nehmen kann.

Hallo,

was der Gutachter erzählt ist schlicht gesagt Quatsch.

Man bekommt sicherlich Probleme mit der Versicherung, wenn man z.B. in Urlaub fährt und " kappt" nicht die Spülmaschine, bzw. Waschmaschine von der Wasserversorgung.

Kann man sich nicht bei Problemen mit Versicherungen an den Ombudsmann in Berlin wenden ?

Gruß

Wolfgang

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Guten Tag Kathi,

bleiben Sie entspannt. Der, der den Schaden aufnimmt, ist nicht der, der den Schaden reguliert. Solange Sie keine entsprechende Regulierungsvereinbarung vorab unterschrieben haben, welche die
Leistung regelt, warten Sie ab, was Ihnen der Schadensachbearbeiter
schreibt. Das prüfen Sie und überlegen dann neu, ob die Leistungserklärung sachgerecht ist. Zeit für Rechtsmittel bleibt Ihnen
immer noch - wenn die angebracht sind. Gehen Sie erst einmal davon aus, dass die Versicherung ihr Handwerk versteht und Ihnen eine schlüssige Begründung für die Leistungsmitteilung hereinreicht.
Gruß
Günther

Vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!

Es gab keine Anzeichen (bis auf Freitag), dass irgendetwas defekt sein könnte. Wir sind nur tagsäüber auf der Arbeit und sonst zu Hause, also waren nicht im Urlaub o.ä.

Habe noch einmal mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Er wird die Sache jetzt prüfen und ist auch der Meinung, dass die Versicherung den Schaden komplett zu tragen hat.

Ich werde weiter berichten :smile:

Habe noch einmal mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen.
Er wird die Sache jetzt prüfen und ist auch der Meinung, dass
die Versicherung den Schaden komplett zu tragen hat.

Das sehe ich ganz ähnlich. Von grober Fahrlässigkeit kann man hier nicht sprechen. Die Rechtsprechung ist auch auf Eurer Seite. Notfalls solltet Ihr Euch durch einen Anwalt oder durch die Verbraucherzentrale „verstärken“.

Hallo!

Ich hoffe, dass ich hier nach so langer Zeit noch eine Antwort erhalte! :slight_smile:

Liebe Kathi, kannst du mir sagen, ob die Versicherung den Schaden übernommen hat?

Liebe Grüße! :slight_smile:

Moin,

klick mal den graugrünen Button bei Kathi an, da kommen etliche Infos. Unter anderem die, dass sie 2009 einen Beitrag geschrieben hat und seitdem nie mehr gesehen ward.

Gruß
Ralf

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