Hallo Optimist76,
aufgrund der neuen Angaben will ich einmal versuchen, die verschiedenen Aussagen der Beteiligten zu kommentieren und einige Hinweise zu geben:
Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon
mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft.
Gibt es hierfür Zeugen oder wurde das vielleicht gar schriftlich gemacht? Es könnte im weiteren Verlauf wichtig sein, diesen Hinweis an den Vermieter belegen zu können.
Der Vermieter hat eine Sorgfalts- bzw. Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, kann er im Falle eines Schadens in Haftung geraten.
Der Vermieter meinte er kümmert sich drum, hat sich dann nach
langer Zeit mit dem Obermieter in Verbindung gesetzt und ihm
gebeten sich das Problem anzuschauen und zu reparieren…
Welchen Beruf übt der Obermieter aus? Oder hat er eine entsprechende Qualifikation (ambitionierter Heimwerker, etc.), die eine Reparatur durch den Obermieter naheliegend macht?
Oder hat der Vermieter ihn nur deswegen mit der Reparatur betraut, um möglichst einfach und billig „aus der Sache raus“ zu kommen?
Eine Frage lautet: Darf ein Nichtfachmann (Obermieter) vom
Vermieter beauftragt werden es selber zu reparieren?
Dürfen darf er schon. Wenn die Reparatur aber nicht fachmännisch und darum fehlerhaft war, sind - je nach Einzelfall - entweder der Vermieter oder der Obermieter oder beide in der Haftung.
Heute Morgen war ein Installateur im Auftrag vom Vermieter
beim Obermieter, dieser teilt dem Vermieter am Montag mit
wodurch der Schaden entstanden ist und macht einen
Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Um eventuelle Schadenersatzansprüche später belegen zu können, sollte der Geschädigte den Schaden möglichst detailliert dokumentieren (Fotos, Zeugen, vielleicht auch einmal den Installateur direkt befragen…)
Nachtrag: Habe gerade mit der Freundin des Obermieters
gesprochen und erfahren das sie den Schaden bei ihrer
Haftpflichtversicherung garnicht gemeldet haben. Sie meldet
den Schaden am Monatg ihrer Haftpflichtversicherung und gibt
uns dann auch die Kontaktdaten.
Möglicherweise (!!) wird die Versicherung den Schaden aber abwehren, weil ihr Kunde (=Obermieter) keinen Fehler gemacht hat.
Sie hat mir das Badezimmer gezeigt und die Leitung unter der
Badewanne und Dusche (habe Fotos gemacht!) Sie meinte ihr
Freund hat nichts dran gemacht, es liegt wohl an den alten
Leitungen und der leienhaften Installation.
Hat sie auch erwähnt, warum er - trotz „Beauftragung“ des Vermieters - nichts daran gemacht hat? Hat er dem Vermieter mitgeteilt, dass er nichts gemacht hat bzw. vielleicht auch nichts machen konnte?
Nur der Vollständigkeit halber: Wer hat die laienhafte Installation zu verantworten? Der Vermieter?
Als sie eingezogen
sind haben sie dem Vermieter schon mitgeteilt das da was nicht
stimmt, bzw. etwas getan werden muss.
DAS ist zum Beispiel so ein wichtiger Punkt, der u.U. später in die Begründung für die Schadenersatzforderung gegen den Vermieter zum Tragen kommt.
Meine Befürchtung:
Der Vermieter hat den Installateur beauftragt schnellstens
alles fachmännisch zu reparieren damit dann keiner mehr
feststellen kann woran es genau lag.
Nach der bisherigen Schilderung nicht ganz von der Hand zu weisen…
Andererseits muss sich auch ein Vermieter bzw. seine Haftpflichtversicherung fragen lassen, wie es denn zu dem Schaden kommen konnte, wenn alles - scheinbar - ordentlich verlegt und gewartet wurde.
Hierzu ist es - wie bereits erwähnt - wichtig, den Schaden genau zu dokumentieren und etwaige Versäumnisse belegen zu können.
Dazu kommt das der Versicherungsmann, welcher sich den Schaden
angeschaut hat und meinte die Versicherung würde nicht dafür
aufkommen wohl ein guter Freund/Bekannter vom Vermieter ist…
Aufgrund des ersten Posts entnehme ich, dass der aber auch „nur“ von der Hausrat- bzw. der Gebäudeversicherung gesprochen (wobei seine Aussage da auch nicht ganz korrekt ist: s.u.), nicht aber von der Haftpflichtversicherung des Vermieters.
P.S.: Eine Geschäftsinhaltsversicherung wird in den nächsten
Tagen abgeschlossen!
U.U. sinnvolle Ergänzung der eigenen Absicherung…
Um jetzt noch die Zuständigkeiten der einzelnen Versicherungen etwas zu erhellen, habe ich die Aufstellung aus dem Ursprungspost einmal hierher kopiert und mit entsprechenden Hinweisen versehen:
Druckmaschine (Neuwert ca. 12000 Euro) defekt, Reparatur ca. 4700 Euro.
Verbrauchsmaterial beschädigt, Farbrollen, Papier, etc…
Teflonabdeckung/Textilpresse beschädigt.
Sollte jemand (Vermieter/Obermieter) aufgrund einer Fahrlässigkeit für den Wasserschaden verantwortlich sein:
Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Achtung: Erstattung erfolgt max. bis zum Zeitwert (keine Ahnung, was die Druckmaschine noch wert ist).
Hinweis: eine Inhaltsversicherung hätte hier - wenn entsprechend vereinbart - eine Regulierung bis zum Neuwert vorgenommen (und dann u.U. beim Verursacher regressiert).
Decke muß neu gestrichen werden.
Soweit nicht vom Mieter eingebracht: Sache der Gebäudeversicherung
Regale feucht/Wasser eingezogen.
Haftpflicht. s.o.
Steckdosen beschädigt.
Gebäudeversicherung
Druckaufträge nicht ausführbar.
Reinigung des Büros ca. 4 Stunden.
Haftpflicht.
Viele Grüße
Loroth