Wasserschaden durch Obermieter - wer bezahlt?

Wasserschaden vom Obermieter:

Druckmaschine (Neuwert ca. 12000 Euro) defekt, Reparatur ca. 4700 Euro.
Verbrauchsmaterial beschädigt, Farbrollen, Papier, etc…
Teflonabdeckung/Textilpresse beschädigt.
Decke muß neu gestrichen werden.
Regale feucht/Wasser eingezogen.
Steckdosen beschädigt.
Druckaufträge nicht ausführbar.
Reinigung des Büros ca. 4 Stunden.

Der Obermieter:
Wollte irgendwas reparieren (Duschabfluss oder ähnliches).
Darufhin ist irgendwas schief gegangen und Wasser lief ununterbrochen.
Die Wohnung der Obermieters befindet sich ganz oben, er ging daraufhin in den
Keller um die Hauptwasserversorgung abzustellen.

Eigene Angaben:
Gewerbe.
Keine Inhaltsversicherung.
Viele Fotos des Schadens gemacht.
Vermieter & Mieter telefonisch kontaktiert.
Vermieter Kostenvoranschlag & Fotos gegeben.

Vermieter, Obermieter und Versicherungsmann haben sich den Schaden angeschaut.
Versicherungsmann vom Vermieter sagt: Hausratsversicherung & Gebäudeversicherung kommt nicht für den Schaden auf.
Obermieter sagt Haftpflichtversicherung kommt nicht für den Schaden auf.

Danke im vorraus für Tipps.
Optimist76

Hallo,

da der obere Mieter für den Schaden verantwortlich ist müsste er bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen, meiner Meinung nach. Ich hatte privat mal so einen Fall und meine Haftpflichtversicherung hat den Schaden des unter unserer Wohnung liegenden Mieters beglichen.

Hallo,

Versicherungsmann vom Vermieter sagt: Hausratsversicherung &
Gebäudeversicherung kommt nicht für den Schaden auf.

Bei der Hausratver. hat der Mann recht.
Wenn in der Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden mit abgesichert sind, dann ist die sehr wohl dafür zuständig!

3.2 Leitungswasser
3.2.1 Leitungswasser ist Wasser, Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeit
(z. B. Öle, Sole, Kühlmittel, Kältemittel), welche aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen
Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,

c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
e) Aquarien oder Wasserbetten
bestimmungswidrig ausgetreten sind.

Obermieter sagt Haftpflichtversicherung kommt nicht für den
Schaden auf.

Sagt Obermieter! Wäre aber nicht korrekt, wenn er eine Haftpflicht hat!

Vorrangig entschädigt die Gebäudeversicherung, dann erst die Privathaftpflicht des Obermieters.

VG René

Hi,

Wenn in der Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden mit
abgesichert sind, dann ist die sehr wohl dafür zuständig!

allerdings nur für die Schäden am Gebäude.

Obermieter sagt Haftpflichtversicherung kommt nicht für den
Schaden auf.

Dann kommt er nach § 823 BGB selbst dafür auf.

Sagt Obermieter! Wäre aber nicht korrekt, wenn er eine
Haftpflicht hat!

…und keine Beitragsrückstände…

Gruß Keki

Hi,

allerdings nur für die Schäden am Gebäude.

Sorry, ich hatte den kurzen Text nur überflogen und so nicht (ganz) korrekt geantwortet!:smile:
Meinte auch eher die Wischaktion, da ja so der Schaden auch gemindert wurde!:smile:)
Der Rest gehört dann zum Obermieterpart!

…und keine Beitragsrückstände…

Hab ich noch nie davon gehört! Meist nur sowas:
„Natürlich hab ich die bezahlt, die Versicherung will dass nur nicht übernehmen…Alles Verbrecher die Versicherungen…ich sags ja schon immer…dann kündige ich den Schei…“

VG René :smile:

OT
Kommt mir irgendwie bekannt vor :wink:

Hallo Optimist,

auch hier ist nicht klar erkennbar, durch welche Tätigkeit des Obermieters der Schaden verursacht wurde.

Weshalb allerdings die Privathaftpflichtversicherung des Obermieters, den Schaden ablehnt ist mir nicht klar, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz.

In diesem Fall müsste aber der Obermieter selbst den Schaden übernehmen.

Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Auch sollten Sie nach Behebung des Schadens, schnellstens eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.

Viele Grüße!

Hallo,

allerdings nur für die Schäden am Gebäude.

Sorry, ich hatte den kurzen Text nur überflogen und so nicht
(ganz) korrekt geantwortet!:smile:
Meinte auch eher die Wischaktion, da ja so der Schaden auch
gemindert wurde!:smile:)
Der Rest gehört dann zum Obermieterpart!

Hier schlägt jetzt das Pendel in die entgegengesetzte Richtung aus: Neben der „Wischaktion“ kommen u.U. das Neustreichen der Decke als auch die beschädigten Steckdosen sehr wohl noch für eine Leistung durch die Gebäudeversicherung in Betracht (vorausgesetzt, das Gebäude ist überhaupt gegen LW versichert!!).

Viele Grüße
Loroth

Vielen Dank für eure Antworten!

Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft. Der Vermieter meinte er kümmert sich drum, hat sich dann nach langer Zeit mit dem Obermieter in Verbindung gesetzt und ihm gebeten sich das Problem anzuschauen und zu reparieren…

Eine Frage lautet: Darf ein Nichtfachmann (Obermieter) vom Vermieter beauftragt werden es selber zu reparieren?

Heute Morgen war ein Installateur im Auftrag vom Vermieter beim Obermieter, dieser teilt dem Vermieter am Montag mit wodurch der Schaden entstanden ist und macht einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Wir haben die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung des Obermieters angefordert um uns mit deren Versicherung in Verbindung zu setzen. Es könnte ja evtl sein das er sie garnicht kontaktiert hat.

Nachtrag: Habe gerade mit der Freundin des Obermieters gesprochen und erfahren das sie den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung garnicht gemeldet haben. Sie meldet den Schaden am Monatg ihrer Haftpflichtversicherung und gibt uns dann auch die Kontaktdaten

Sie hat mir das Badezimmer gezeigt und die Leitung unter der Badewanne und Dusche (habe Fotos gemacht!) Sie meinte ihr Freund hat nichts dran gemacht, es liegt wohl an den alten Leitungen und der leienhaften Installation. Als sie eingezogen sind haben sie dem Vermieter schon mitgeteilt das da was nicht stimmt, bzw. etwas getan werden muss.

Meine Befürchtung:
Der Vermieter hat den Installateur beauftragt schnellstens alles fachmännisch zu reparieren damit dann keiner mehr feststellen kann woran es genau lag.
Dazu kommt das der Versicherungsmann, welcher sich den Schaden angeschaut hat und meinte die Versicherung würde nicht dafür aufkommen wohl ein guter Freund/Bekannter vom Vermieter ist…

Beste Grüße & nochmals vielen Dank für eure Tipps, etc.

P.S.: Eine Geschäftsinhaltsversicherung wird in den nächsten Tagen abgeschlossen!

Hallo Optimist,

wie Du jetzt den Schaden schilderst, muss die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters für Deinen Schaden aufkommen.

Viele Grüße!

Hallo,

Hier schlägt jetzt das Pendel in die entgegengesetzte Richtung
aus

Wat für´n Pendel?

das Neustreichen der
Decke als auch die beschädigten Steckdosen sehr wohl noch für
eine Leistung durch die Gebäudeversicherung in Betracht

Ja, ist scheinbar aber dem UP egal gewesen, denn danach hat er nicht gefragt. Somit ist wahrscheinlich auch keiner darauf eingegangen.:smile:

VG René

Keine Inhaltsversicherung.

Das kann doch wohl nicht wahr sein !!!

Versicherungsmann vom Vermieter sagt: Hausratsversicherung & Gebäudeversicherung kommt nicht für den Schaden auf.

Korrekt.

Obermieter sagt Haftpflichtversicherung kommt nicht für den Schaden auf.

Begründung ? Wenn der Schaden durch eine Handlung des Obermieters und nicht etwa durch einen simplen Wasserrohrbruch entstanden ist, ist der Obermieter haftbar, egal ob er versichert ist oder was seine Versicherung sagt. Wenn der Schaden durch einen Wasserrohrbruch entstanden ist, bleibst Du darauf sitzen, weil Du am falschen Ende gespart hast.

Wenn der Schaden existenzbedrohend ist, würde ich einen Anwalt einschalten.

Hallo Optimist76,

aufgrund der neuen Angaben will ich einmal versuchen, die verschiedenen Aussagen der Beteiligten zu kommentieren und einige Hinweise zu geben:

Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon
mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft.

Gibt es hierfür Zeugen oder wurde das vielleicht gar schriftlich gemacht? Es könnte im weiteren Verlauf wichtig sein, diesen Hinweis an den Vermieter belegen zu können.

Der Vermieter hat eine Sorgfalts- bzw. Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, kann er im Falle eines Schadens in Haftung geraten.

Der Vermieter meinte er kümmert sich drum, hat sich dann nach
langer Zeit mit dem Obermieter in Verbindung gesetzt und ihm
gebeten sich das Problem anzuschauen und zu reparieren…

Welchen Beruf übt der Obermieter aus? Oder hat er eine entsprechende Qualifikation (ambitionierter Heimwerker, etc.), die eine Reparatur durch den Obermieter naheliegend macht?

Oder hat der Vermieter ihn nur deswegen mit der Reparatur betraut, um möglichst einfach und billig „aus der Sache raus“ zu kommen?

Eine Frage lautet: Darf ein Nichtfachmann (Obermieter) vom
Vermieter beauftragt werden es selber zu reparieren?

Dürfen darf er schon. Wenn die Reparatur aber nicht fachmännisch und darum fehlerhaft war, sind - je nach Einzelfall - entweder der Vermieter oder der Obermieter oder beide in der Haftung.

Heute Morgen war ein Installateur im Auftrag vom Vermieter
beim Obermieter, dieser teilt dem Vermieter am Montag mit
wodurch der Schaden entstanden ist und macht einen
Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Um eventuelle Schadenersatzansprüche später belegen zu können, sollte der Geschädigte den Schaden möglichst detailliert dokumentieren (Fotos, Zeugen, vielleicht auch einmal den Installateur direkt befragen…)

Nachtrag: Habe gerade mit der Freundin des Obermieters
gesprochen und erfahren das sie den Schaden bei ihrer
Haftpflichtversicherung garnicht gemeldet haben. Sie meldet
den Schaden am Monatg ihrer Haftpflichtversicherung und gibt
uns dann auch die Kontaktdaten.

Möglicherweise (!!) wird die Versicherung den Schaden aber abwehren, weil ihr Kunde (=Obermieter) keinen Fehler gemacht hat.

Sie hat mir das Badezimmer gezeigt und die Leitung unter der
Badewanne und Dusche (habe Fotos gemacht!) Sie meinte ihr
Freund hat nichts dran gemacht, es liegt wohl an den alten
Leitungen und der leienhaften Installation.

Hat sie auch erwähnt, warum er - trotz „Beauftragung“ des Vermieters - nichts daran gemacht hat? Hat er dem Vermieter mitgeteilt, dass er nichts gemacht hat bzw. vielleicht auch nichts machen konnte?

Nur der Vollständigkeit halber: Wer hat die laienhafte Installation zu verantworten? Der Vermieter?

Als sie eingezogen
sind haben sie dem Vermieter schon mitgeteilt das da was nicht
stimmt, bzw. etwas getan werden muss.

DAS ist zum Beispiel so ein wichtiger Punkt, der u.U. später in die Begründung für die Schadenersatzforderung gegen den Vermieter zum Tragen kommt.

Meine Befürchtung:
Der Vermieter hat den Installateur beauftragt schnellstens
alles fachmännisch zu reparieren damit dann keiner mehr
feststellen kann woran es genau lag.

Nach der bisherigen Schilderung nicht ganz von der Hand zu weisen…

Andererseits muss sich auch ein Vermieter bzw. seine Haftpflichtversicherung fragen lassen, wie es denn zu dem Schaden kommen konnte, wenn alles - scheinbar - ordentlich verlegt und gewartet wurde.
Hierzu ist es - wie bereits erwähnt - wichtig, den Schaden genau zu dokumentieren und etwaige Versäumnisse belegen zu können.

Dazu kommt das der Versicherungsmann, welcher sich den Schaden
angeschaut hat und meinte die Versicherung würde nicht dafür
aufkommen wohl ein guter Freund/Bekannter vom Vermieter ist…

Aufgrund des ersten Posts entnehme ich, dass der aber auch „nur“ von der Hausrat- bzw. der Gebäudeversicherung gesprochen (wobei seine Aussage da auch nicht ganz korrekt ist: s.u.), nicht aber von der Haftpflichtversicherung des Vermieters.

P.S.: Eine Geschäftsinhaltsversicherung wird in den nächsten
Tagen abgeschlossen!

U.U. sinnvolle Ergänzung der eigenen Absicherung…

Um jetzt noch die Zuständigkeiten der einzelnen Versicherungen etwas zu erhellen, habe ich die Aufstellung aus dem Ursprungspost einmal hierher kopiert und mit entsprechenden Hinweisen versehen:
Druckmaschine (Neuwert ca. 12000 Euro) defekt, Reparatur ca. 4700 Euro.
Verbrauchsmaterial beschädigt, Farbrollen, Papier, etc…
Teflonabdeckung/Textilpresse beschädigt.

Sollte jemand (Vermieter/Obermieter) aufgrund einer Fahrlässigkeit für den Wasserschaden verantwortlich sein:
Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Achtung: Erstattung erfolgt max. bis zum Zeitwert (keine Ahnung, was die Druckmaschine noch wert ist).
Hinweis: eine Inhaltsversicherung hätte hier - wenn entsprechend vereinbart - eine Regulierung bis zum Neuwert vorgenommen (und dann u.U. beim Verursacher regressiert).
Decke muß neu gestrichen werden.
Soweit nicht vom Mieter eingebracht: Sache der Gebäudeversicherung
Regale feucht/Wasser eingezogen.
Haftpflicht. s.o.
Steckdosen beschädigt.
Gebäudeversicherung
Druckaufträge nicht ausführbar.
Reinigung des Büros ca. 4 Stunden.

Haftpflicht.

Viele Grüße
Loroth

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Vielen Lieben Dank für Ihre Informationen!

Habe heute mit der Obermieterin telefoniert und sie gebeten mir die versprochenen Kontaktdaten ihrer Haftpflichversicherung zu geben. Sie sagte mir die würde ich nicht bekommen, sie habe mit der Versicherung gesprochen und denen den Fall geschildert. Die Versicherung hätte gesagt sie kommen für den Schaden nicht auf. Sie würde ein Schreiben von ihnen bekommen welches sie mir dann geben würde.

Hat sie nicht die Pflicht mir die Kontaktdaten zu geben?

Nachtrag zu Fragen:

Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon
mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft. Dafür gibt es Zeugen, schriftlich habe ich dem Vermieter die mit Wasser beschädigten Aufkleberfarbrollen am 27.04.2011 in Rechnung gestellt. Meiner Vermieterin habe ich es auch mitgeteilt und öfters mit ihr darüber gesprochen. Meine Vermieterin ist die Mutter des Vermieters der Wohnung über uns. Mein Vater ist Zeuge bei geführeten Telefonaten mit dem Vermieter bzgl. leichten Wasserschäden im Vorfeld.

Was der Obermieter beruflich macht weiss ich nicht genau, der Arbeitet mal hier und mal da…genaures weiss ich nicht.

Der Vermieter hat ihn garantiert beauftragt um Geld zu sparen…

Der Vermieter sagte mir gestern am Telefon das der Installateur den Versicherungsvertreter vom Vermieter kontaktiert und anschließend dann den Vermieter. Er meldet sich bei mir wenn er was weiss.

Der Obermieter hat irgendetwas oben repariert was genau weiss ich nicht. Sie reden von einmal von einem Problem mit der Dusche und zum anderen mit der Badewanne. Die Badewannenamatur fehlt und es sind 2 Blindstopfen drauf. Bin leider kein Fachmann was das betrifft.

Beste Grüße & drückt mir bitte die Daumen.

Vielen Lieben Dank für Ihre Informationen!

Habe heute mit der Obermieterin telefoniert und sie gebeten
mir die versprochenen Kontaktdaten ihrer
Haftpflichversicherung zu geben. Sie sagte mir die würde ich
nicht bekommen, sie habe mit der Versicherung gesprochen und
denen den Fall geschildert. Die Versicherung hätte gesagt sie
kommen für den Schaden nicht auf. Sie würde ein Schreiben von
ihnen bekommen welches sie mir dann geben würde.

Hat sie nicht die Pflicht mir die Kontaktdaten zu geben?

Ich hatte Ihnen doch schon einmal mitgeteilt, dass für diesen Schaden die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters zuständig ist.

Nachtrag zu Fragen:

Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon
mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft. Dafür gibt
es Zeugen, schriftlich habe ich dem Vermieter die mit Wasser
beschädigten Aufkleberfarbrollen am 27.04.2011 in Rechnung
gestellt. Meiner Vermieterin habe ich es auch mitgeteilt und
öfters mit ihr darüber gesprochen. Meine Vermieterin ist die
Mutter des Vermieters der Wohnung über uns. Mein Vater ist
Zeuge bei geführeten Telefonaten mit dem Vermieter bzgl.
leichten Wasserschäden im Vorfeld.

Was der Obermieter beruflich macht weiss ich nicht genau, der
Arbeitet mal hier und mal da…genaures weiss ich nicht.

Der Vermieter hat ihn garantiert beauftragt um Geld zu
sparen…

Der Vermieter sagte mir gestern am Telefon das der
Installateur den Versicherungsvertreter vom Vermieter
kontaktiert und anschließend dann den Vermieter. Er meldet
sich bei mir wenn er was weiss.

Der Obermieter hat irgendetwas oben repariert was genau weiss
ich nicht. Sie reden von einmal von einem Problem mit der
Dusche und zum anderen mit der Badewanne. Die Badewannenamatur
fehlt und es sind 2 Blindstopfen drauf. Bin leider kein
Fachmann was das betrifft.

Beste Grüße & drückt mir bitte die Daumen.

Weitere Antworten erspare ich mir!

Hallo nochmal,

Hat sie nicht die Pflicht mir die Kontaktdaten zu geben?

Nein, entgegen einer hier von anderer Seite getätigten Äußerung besteht für den Obermieter keine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Angaben. Er könnte ja sogar hingehen und den Schaden gar nicht dort melden.
Dies ändert aber nichts daran, dass er zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn (!!) er Ihnen schuldhaft einen Schaden zugefügt hat.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn er als Laie eine Reparatur durchgeführt hat, die offensichtlich sein handwerkliches Können übersteigt bzw. für die er nicht qualifiziert ist (daher meine Frage nach seiner beruflichen Tätigkeit).
Andererseits ist aber auch der Vermieter in der Haftung, wenn er umgekehrt hätte erkennen müssen, dass der Obermieter für diese Tätigkeiten nicht geeignet ist.

Es wird also zunehmend wichtiger, die Schadenursache und den Verursacher zu ermitteln. Dies wird sicherlich nicht ganz einfach sein. Es empfiehlt sich somit möglicherweise, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser sollte wissen, ob es z.B. rechtlich sinnvoll ist, einen Sachverständigen einzuschalten.
(Vielleicht reicht es aber auch schon, wenn man die beiden übrigen Parteien - Obermieter und Vermieter - mit dieser Möglichkeit konfrontiert, für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.)

Der Vermieter sagte mir gestern am Telefon das der
Installateur den Versicherungsvertreter vom Vermieter
kontaktiert und anschließend dann den Vermieter. Er meldet
sich bei mir wenn er was weiss.

Besteht die Möglichkeit mit dem Installateur persönlich zu sprechen, am besten gleich bei Besichtigung des Schadens? Möglicherweise erhält man so eine „ungefilterte“ Aussage über die Schadenursache…

Der Obermieter hat irgendetwas oben repariert was genau weiss
ich nicht.

Also doch! Zunächst hatte es doch geheißen, er hätte nix gemacht, oder?

Ich kann nur den Tipp geben, in diesem Fall konsequent und mit Nachdruck zu handeln. So wie Sie den Fall beschreiben, besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass die Verantwortlichkeit von einem auf den anderen geschoben wird. Daher erscheint es wichtig, den Beteiligten deutlich zu machen, dass man nicht gewillt ist, auf dem Schaden sitzen zu bleiben und daher auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheut.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Ich hatte Ihnen doch schon einmal mitgeteilt, dass für diesen
Schaden die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters
zuständig ist.

Das ist überhaupt noch nicht geklärt, da der Verursacher des Schadens noch nicht ermittelt ist.
Wie der TO schreibt, hat der Obermieter sehr wohl an seiner Dusche/Badewanne herum gewerkelt. Wenn es infolgedessen zu dem massiven Wasseraustritt gekommen ist, ist er zumindest in der Mit-Haftung!
(Eine ungesicherte Aussage wird nicht dadurch richtiger, wenn man sie fett schreibt!)

Viele Grüße
Loroth