Wasserschaden durch Rohrbruch in einer Wohnanlage

In einer Wohnanlage mit 21 Wohnungen sind die Keller der Anlage nach einem Rohrbruch ca. 10 cm unter Wasser gesetzt worden. Meine dort gelagerten Kuechenmoebel einer Einbaukueche sowie alle Elektrogeraete sind dabei zerstoert worden. Ich habe den Schaden von etwa 1500 € der Verwaltung gemeldet und gebeten, dass dieser ueber die Gebaeudeversicherung reguliert wird. Die Verwaltung hat mir dahingehend geantwortet, dass nicht die Gebaeudeversicherung sondern meine eigene Hausratversicherung den Schaden regulieren muesse, was ich in hoechstem Masse bezweifele.
Ich habe eine weitere Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit 8 Parteien. Dort wurden diverse Wasserschaeden verursacht durch Rohrbrueche immer ueber die Gebaeudeversicherung geregelt.
Wie ist die Versicherungs- bzw. Rechtslage.

Hausverwaltung hat vollkommen recht, denn Es handelt sich um dein Rat (Vermögen), falls du dort gemeldet bist! Waren die Geräte in betrieb oder nur abgestellt? Ist der Keller ausgebaut?

Da du ne große nummer bist, könnte die GebäudeVS regulieren und sich einfach an die Hausrat halten

Somit verrechnen die Versicherer untereinander, was den am liebsten ist, wie die HV die den Schaden auch nicht regulueren will!

Gruß aus der Pfalz
Marcel

Sorry ich mache keine Rechstberatung jedoch sollten die Feuchtespuren restlos entfernt werden.

LG:stuck_out_tongue::Schneider

ich hatte das gleiche Problem. Es ist leider richtig: die Gebaeudeversicherung ist nur verpflichtet die Beseitigung der Lekage inkl. Material und Arbeitslohn zu begleichen. Alle im Keller gelagerten Sachen sind ja dein Eigentum. Da kann nur die eigene Hausratversicherung eingeschaltet werden. vlg gerard