Wasserschaden durch Straße, da Haus tiefster Punkt

Hallo,

ich habe eine rießiges Problem mit einem Wasserschaden, von dem keiner so richtig weiß, woher er kommt.
Schornstein, Heizung, Abwasser, Frischwasser und Kanalisation kann es alles nicht mehr sein, wurde von Fachleuten überprüft und war schon nicht billig.

Nun meine letzte Erklärung und der Schlimmste Fall: Grundwasser/Quelle.

Das Haus liegt in Hanglage. oberhalb führt eine Straße entlang, von der der tiefstgelegenste Punkt mittig unseres Hauses liegt. Der Gehweg/Gehwegsteine sind bereits ca 3-5 cm abgesackt und bilden einen Knick. Dort sammelt sich bei Regen natürlich viel Wasser.
Nun ist an der Außenwand(straßenseite) am Putz Feuchtigkeit zu erkennen, dort, wo die Fensterschächte des Kellers sind, ist die Fassade trocken. Die Feuchtigkeit scheint ca 30 cm schon hoch gezogen zu sein.
Links vom Haus geht es über eine Treppe in den Garten und zur Terrasse. Direkt unten an der Treppe haben sich die Terrassenplatten gelockert und sind mit ca 5-7cm unterspült und wackeln. Das Haus weist auf der Rückseite unterhalb des Balkons einen langen Riss auf, der immer länger und breiter wird, sprich, es arbeitet/scheint abzusacken.
Sämtliche Innenwände im Keller zur Straßenseite sind naß, das Gemäuer des Kamins hat sehr viel Feuchtigkeit aufgenommen, weshalb man erst daran dachte, daß Wasser zum Kamin reingelaufen sein. Mit Kamindächlein hätte Besserung eintreten sollen, leider wird es immer schlimmer und die Außenwände sinken trotz Bautrockner nicht unter 90% Feuchtigkeit und wir holen seit bald 2 Monaten täglich 1,5 bis 2 Liter raus. Die ersten beiden Wochen lief das Gefäß immer über.

Nun die Frage:
Kann man die Gemeinde verantwortlich machen? An diese tiefste Stelle der Straße gehört doch eigentlich ein Gulli?! Es wäre ja egal, welche Maßnahmen ich ergreife, das Problem geht ja von der Straße aus.
Was kann ich tun, wer haftet? Die Versicherung zahlt bei Grundwasser/Quelle schonmal nichts.
Liegt hier ein Baumangel seitens der Gemeinde vor?

Hallo,
eine wirklich unangenehme Angelegenheit für Euch!
Das ein Mangel auf dem öffenlichen Gehweg schadensursächlich ist, muß deinerseits grundsätzlich nachgewiesen werden. Noch ist es eine Behauptung.
Natürlich darf es nicht sein, dass Niederschlagswasser von versiegelten öffentlichen (oder auch privaten) Flächen auf dein Grund und Boden abgeleitet werden. Genauso bist Du für das anfallende Oberflächenwasser Deiner versiegelten Flächen verantwortlich (je nach örtlichem wasserrecht versickern lassen oder in das öffentliche Netz einleiten).
Wie lange existiert denn der behauptete Mangel schon? Gibt es möglicherweise einen zeitlichen Zusammenhang? Ich stelle mir das nach Deinen Schilderungen so vor, dass nicht unerhebliche Wassermengen über diesen Knick Deinem Grundstück zugeführt werden. Dann denke ich, solltest Du zunächst mit der Gemeinde in Kontakt treten, und die Dringlichkeit deren Handelns darstellen. Es muß in der Angelegenheit des Übertrittes von Oberflächenwasser seitens des öffentlichen Grundes schnellstens Abhilfe geschaffen werden.
Nach den Schilderungen erschließt sich mir ein Rückgriffsrecht gegenüber der Gemeinde nicht. Zum einen deshalb nicht, weil die Problematik des fehlgeleiteten Wassers nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber der Gemeinde bemängelt wurde, sondern nach einer Zeit von…?(die Historie ist in Deinen Schilderungen nicht umfänglich dargestellt).
Andererseits stellt sich die Frage: Warum gelangt überhaupt Feuchtigkeit in den Baukörper? Bei einer Hanglage des Hauses unterstelle ich einfach mal das Vorhandensein einer Kelleraußenwandabdichtung. Dieser sollte es relativ egal sein, woher das Wasser kommt. Diese Abdichtungsebene ist möglicherweise nicht funktionsfähig.
Wasserproblematiken per Ferndiagnose zu beschreiben bzw. zu bewerten fällt schon sehr schwer und ist mit vielen Unsicherheiten belastet. Meine Empfehlung: möglichst schnell das Fremdwasser vom Grundstück fernhalten, umleiten,… aber bitte in zusammenarbeit der Gemeinde. Danach wirst Du vieleicht feststellen können, ob diese Maßnahme hilfreich war. Wenn nein, ist vor Ort die Hinzuziehung von Fachleuten empfehlenswert.
Ich hoffe mit meiner Antwort hilfreich gewesen zu sein.
Viel Erfolg in der Sache!

Danke für die schnelle Antwort!!!

Das ein Mangel auf dem öffenlichen Gehweg schadensursächlich ist, muß deinerseits grundsätzlich nachgewiesen werden.

Wir haben das Gesamtbild der Mängel (über den Wasserschaden hinaus betrachtet und sind nun auf diese Idee gekommen)

Natürlich darf es nicht sein, dass Niederschlagswasser von
versiegelten öffentlichen (oder auch privaten) Flächen auf
dein Grund und Boden abgeleitet werden. Genauso bist Du für
das anfallende Oberflächenwasser Deiner versiegelten Flächen
verantwortlich (je nach örtlichem wasserrecht versickern
lassen oder in das öffentliche Netz einleiten).

Demnach müsste sich doch eine Haftung ableiten lassen, wenn das Wasser auf unser Grundstück abgeleitet wird, an einer Stelle versickert und von dort aus das Haus unter-/umspült.

Wie lange existiert denn der behauptete Mangel schon? Gibt es
möglicherweise einen zeitlichen Zusammenhang? Ich stelle mir
das nach Deinen Schilderungen so vor, dass nicht unerhebliche
Wassermengen über diesen Knick Deinem Grundstück zugeführt
werden.

Die feuchten Wände sind seit Dezember 2011 erstmals aufgefallen, als der Winter mit den Schneemassen und anschließend viele Niederschläge war. Deshalb stellte sich der erste Verdacht des Schornsteins. DIe Idee, daß es von der Straße her kommt, haben wir erst diese Woche gehabt, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen werden konnten. Nach Rücksprache mit meinen Mietern, die bei der Kanalbesichtigung mittels Kamera dabei waren, sagten mir gestern Abend, daß NICHT nachgeschaut wurde, ob der Kanal der Straße entlang in Ordnung sei, sondern nur die Verbindung zu unserem Haus. Da werde ich nochmal ansetzen, daß dort nachgeschaut wird.

Angelegenheit des Übertrittes von
Oberflächenwasser seitens des öffentlichen Grundes

Nach den Schilderungen erschließt sich mir ein :Rückgriffsrecht gegenüber der Gemeinde nicht. Zum :einen deshalb nicht, weil
die Problematik des fehlgeleiteten Wassers nicht :unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber der :Gemeinde bemängelt wurde,
sondern nach einer Zeit von…?(die Historie ist in

Wir arbeiten ja noch an der Grundsuche und haben erst die Vermutung :wink:

Andererseits stellt sich die Frage: Warum gelangt überhaupt
Feuchtigkeit in den Baukörper? Bei einer Hanglage des Hauses
unterstelle ich einfach mal das Vorhandensein einer
Kelleraußenwandabdichtung. Dieser sollte es relativ egal sein,
woher das Wasser kommt. Diese Abdichtungsebene ist
möglicherweise nicht funktionsfähig.

…oder über die Jahre in ihrer Funktionsweise beeinträchtigt worden. Steter Tropfen hölt den Stein ja bekanntlich.

Ich hoffe mit meiner Antwort hilfreich gewesen zu sein.
Viel Erfolg in der Sache!

Ja sehr, danke! Zumindest weiß ich jetzt, wie ich weiter vorzugehen habe und wie ich argumentieren kann. Danke sehr!

Hallo,
aus Ihrer Beschreibung würde ich daraus schließen, dass es von der fehlerhaften Entwässerung der Straße her kommt.
Als erstes würde ich bei Regen den Wasserlauf der Straße beobachten und dokumentieren (Fotos).
Als zweitens die Gemeinde auf diese Probleme ansprechen und eine entsprechende Entwässerung verlangen. (Verbieten, dass in Ihr Grundstück entwässert wird.
Je nach Bundesland müssen tieferliegende Grundstücke das Wasser der Höheren Grundstrücke aufnehmen. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, dann eine eigene Entwässerung auf Ihrem Grundstück herstellen (Rinnen, Kiesbett, Dränage oder Kanal).
Auf jeden Fall das Gespräch mit den Verantwortlichen der Straße suchen, um Abhilfe zu schaffen.
Ansonsten mittels Bweissicherungverfahren mit einem vom Gericht beauftragten Sacherverständigen duchführen und die Gemeinde auf Abhilfe des Zustandes und Schadensersatz verklagen-
Viel Glück.
MfG
Kley

Hallo,
zunächst herzlichen Dank für die Anfrage. Die Ursache wurde im Ausschlussverfahren hergeleitet und scheint festgestellt worden zu sein. Ist die Verursachung des Schadens definitiv auf Oberflächenwasser zurückuzuführen und ist Grundwasser/Schichtenwasser als schaden(mit)verursachend auszuschließen? (ggf. sollte zur Klärung der Kausalität ein Geologe hinzugezogen werden). Ist Klärung herbeigeführt gilt es zunächst ein fundiertes Reparatur- und Sanierungskonzept auszuarbeiten und aufzustellen. Hierzu würde ich die Hinzuziehung eines Fachplaners/Architekten empfehlen.
Ihre eigentliche Frage zur möglichen Verantwortlichkeit und der Haftung der Gemeinde ist juristischer Natur und kann fachlich korrekt auch nur durch einen Juristen beantwortet werden. Idealerweise sollte er sich im öffentlichen Baurecht auskennen.

Ich bedauere Ihnen keine „bessere“ Antwort unterbereiten zu können und empfehle die Befragung eines Juristen - viel Glück beim weiteren Vorgehen!

Mit freundlichen Grüßen aus Aschaffenburg und einen schönen Sonntag

O. Nagel

Wenn ich das recht verstehe, steht das Haus schon länger da und war bisher trocken. Damit kann ein Nichteintritt der Versicherung zunächst mal nicht sein, da eine Quelle ja nicht plötzlich irgendwo entsteht. Zunächst halte ich sowohl eine Quelle als auch das Grundwasser für nicht ursächlich für den Schaden. Ich sehe hier 2 Möglichkeiten:

  1. Der Kanal im Bereich der Straße ist schadhaft und lässt direkt vor ihrem Haus Wasser in den Straßenuntergrund laufen. Über den sogenannten Oberbau der Straße dringt dieses zu ihrem Haus und dann in den Keller. Schadensbehebung: öffentlichen Kanal reparieren. Kostenträger = öffentliche Hand, auch für ihren Schaden.
    Was die Pflicht der Entwässerung angeht: jeder Eigentümer, also auch die öffentliche Hand, hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass kein Wasser von seinem Grundstück in anderes Gelände dringt. Wenn also tatsächlich vor ihrem Haus der Tiefstpunkt der Straße ist, so muss auch hier ein Entwässerungspunkt sein. Allerdings kann es auch sein, dass gerade dieser verstopft ist oder dessen Ableitungsrohr defekt ist und genau deswegen das Wasser bei ihnen eindringt.

  2. Durch eine bauliche Veränderung hangaufwärts gibt es eine Hangschichtwasserbildung, die gezielt auf ihr Haus führt. Hangschichtwasser ist Bodenwasser, dass sich auf wasserundurchlässigen Schichten staut und den Hang hinabläuft, bis es irgendwo wieder zutage tritt oder in das Grundwasser versickern kann.
    Eine bauliche Veränderung, die so etwas verursacht könnte die Aufhebung einer Drängage sein oder die Erstellung eines Bauwerks, welches den bisherigen Hangschichtwasserstrom verhindert bzw. umleitet (Keller eines Hochbaus, Tiefgarage etc.).

Eine sinnvolle Aussage sollte diesbezüglich ein Baugrundgutachter tätigen können, der vor Ort tätig ist. Hierbei würde ich darauf achten nicht gerade den Baugrundgutachter zu beauftragen, der auch für die Gemeinde tätig ist. Im Zweifelsfall bietet auch der TÜV entsprechende Gutachten an.

Was die Versicherung angeht: wenn Sie Elementarschäden mit in der Versicherung eingeschlossen haben, kann die Versicherung die Schadensregelung nicht ausschließen. Weigert sich die Versicherung tatsächlich, würde ich mir schnellstens eine andere gute Versicherung suchen. Auch bei Versicherungen gibt es den Unterschied zwischen „preiswert“ und „billig“. Schon mancheiner hat erst im Schadensfall festgestellt, dass er jahrelang keine Versicherungsprämie sondern eine Spende an die Versicherung bezahlt hat.

Viel Erfolg wünscht

Ingenieurbüro L.O.P., Worms
www.lop-ingenieure.de

Hallo Wimmersbacher, das klingt ja bedrohlich. Nehme mal an, das das Grundstück als Bauland von der Gemeinde ausgelobt wurde, somit also optimale Bedingungen für einen Bau vorliegen müßten. Was ich aus der Schilderung oberflächlich herauslese, ist eine ungenügende Ableitung des Oberwassers der Grund für diesen Schaden, eigentlich haftbar die Gemeinde, das kann aber sehr teuer und sehr langwierig sein, dies der Gemeinde nachzuweisen. Da hilft eigentlich nur ein unabhängiger staatlich geprüfter Bausachverständiger, der die Sache analysiert und mit der Analyse dann zum zuständigen Baudezernenten der Gemeinde und ev., bei keiner Einigung, klagen.
Viel Glück wünscht petit

Hallo Wimmerbacher,

leider trifft deine Frage nicht mein Fachgebiet

Freundliche Grüße

Harald

Guten Tag,

die von Ihnen gestellte Frage ist sehr spezifisch und deshalb möchte ich hier nur zwei Anmerkungen geben.

Ohne die Örtlichkeiten gesehen zu haben, kann man sich nur schwerlich vorstellen, dass die Umstände, die an Ihrem Haus auftreten durch Wasseransammlungen im öffentlichen Bereich sich erklären lassen.

Ich würde hier in jedem Fall einen Bodengutachter zu Rate ziehen, der die Situation begutachten soll. Das Haus sollte in der Regel mit anstehendem Wasser im normalen Rahmen klar kommen (abhängig von Baujahr und der gewählten Abdichtung). Darüber hinaus kann es ggf. sein, dass unter und um dem Haus im Untergrund Wasserverhältnisse auftreten, die sich auf die Standsicherheit auswirken.

Ob dies so ist und was ggf. als Maßnahmen erforderlich ist, muss aber in jedem Fall ein Fachmann beurteilen. Dies kann wie gesagt ein Baugrundgutachter sein.

Wählen Sie hier einen Sachverständigen, der bestenfalls öffentlich bestellt und vereidigt ist.

So erhalten eine objektive Einschätzung des Sachverhaltes.

Eine weitere Beurteilung im Rahmen dieser Plattform halte ich für fahrlässig.

MfG

Guten Abend Herr oder Frau Wimmersbacher,

Ihre Fragen haben mit dem klassischen „Baurecht“ eigentlich nichts zu tun, deswegen bin ich auch nicht wirklich in der Lage, Ihnen auch nur eine Ihrer Fragen zu beantworten.

Nur soviel als Tipp:
Wegen der gestellten Fragen, würde ich an Ihrer Stelle einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Sachverständige müsste auch Angaben zu evtl. Bauschäden durch die Kommune beurteilen können.

Zum 2. würde ich Ihenn dringend raten, Ihr Gebäude durch einen Statiker begutachten zu lassen!
Wenn sich die Rissbildung wirklich seit kurzer Zeit so dramatisch verschlimmert hat, liegt der Verdacht nahe, dass Ihr Haus, oder zumindest der Untergrund „in Bewegung“ ist!!!

Also zu Ihrer eigenen Sicherheit, lassen Sie Ihr Haus von einem Fachmann durchchecken!

Es tut mir sehr leid, das ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann, aber Ihre Fragen sind aus dem Bereich Zivilrecht, bestenfalls noch Wasserrecht.
Das sind keine Gebiete, auf denen ich Ihnen eine sinnvolle Antwort geben könnte.

Mit freundlichem Gruß

U.F.

Hallo,

Das ist ein kompliziertes Problem, dass Du nicht ohne fachliche Beratung lösen kannst. Denn hier ist die Frage zu klären, handelt sich in diesem Gebiet um ehemalige Bergbaulagerstätten und dass durch ihre Stilllegung das Grundwasser steigt. Dieses Problem gibt es auch in meiner Gegend. Hier gibt es noch keine Lösung und die Hausbesitzer tragen neben den Nässeschäden auch noch die Kosten für das regelmäßige Abpumpen. Denn die Ansprechpartner der ehemaligen Bergwerke gibt es nicht mehr.

Gehört der Hang mit zu Deinem Grundstück, dann hast Du auch schlechte Karten.

Du siest, man muss anhand der Katasterunterlagen die Besitzverhältnisse und die Schadensursache prüfen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Urlaubshalber steht hier noch eine Antwort aus.

Guten Tag,
nun, mit Baurecht wird das kaum etwas zu tun haben, Aspekte, die sich ggf. aus der Situation mit der Strasse ergeben könnten, sind eher bei einem Rechtanwalt gut aufgehoben.
…was Ihnen aber so ad hoc überhaupt nicht weiterhilft.
Woher das Wasser auch kommen mag, Grund- oder Quellwasser wird es sicher nicht sein.
Auch wenn mir, leider gibt es hier keine Möglichkeiten Skizzen oder Bilder anzuhängen, die Situation geometrisch oder baulich nicht ganz klar ist, würde ich folgendes vermuten(!), wobei evtl.(!) auch die Situation auf der Strasse eine Rolle spielen KANN:
Ich würde vermuten, dass es sich um sog. zeitweilig (NACH Niederschlägen) aufstauendes Sickerwasser handelt, das sich ober- oder unterirdisch hangabwärts fliessend einen Weg um die Barriere „Haus“ herum sucht und dabei den ehemaligen Arbeitsraum des Kellers, besonders wenn dieser NICHT bindig, NICHT ausreichend verdichtet oder sonstwie hohlraumreich verfüllt ist.
(Die Schilderung von nassem Mauerwerk etc. lassen weitere (gravierende) Ausführungsmängel bei der Kellerabdichtung FÜR DEN ANZUNEHMENDEN LASTFALL (s.o.) und bei der Anordnung der Sperrschichten im Mauerwerk, sowie bei der Anfüllhöhe/Sockelausbildung VERMUTEN. Besonders, wenn es sich um das von Ihnen vermutete "Quell- oder Grundwasser handeln sollte, ist natürlich grundsätzlich etwas falsch gemacht worden, wozu der Strassenbauer nichts kann. Wegen der Hanglage und, so wie ich es verstehe, des seitlichen Böschungsverlaufs muss das Wasser ja irgendwo hin, läuft also seitlich herum (unter der Treppe) und tritt unten natürlich „als Quelle“ wieder zutage. Wenn das eine volle Geschosshähe Differenz ist, dann reden wir uber einen Druck von 0,25 bar wenn die ehem. Baugrube voll sein sollte.
Eine schnelle Massnahme, OHNE die Örtlichkeit zu kennen:

  • oberhalb des Hauses einen Graben um das Haus herum, so Abstand oberhalb 3m, und an den Seiten entlang schachten, der erst einmal oberflächig oder oberflächen nah strömendes Wasser abfängt und um das Haus herum leitet. Strömt es nur oberflächig, reicht eine Mulde/Rigole (die bindig/dicht ausgekleidet sein sollte.
    Ist das nicht der Fall, sollte es so tief sein, das die wasserführende Schicht -häufig ist das das verdichtete und beim Abschluss der Bauarbeiten nicht wieder gelockerte Baufeld (mit Beton- und Mörtelresten bedeckt und durchtränkt- durchbrochen wird.
    Nach Beobachtung Drainrohr mit geschlossener Sohle RICHTIG einbauen und den Graben mit Schotter/Kies verfüllen, der fängt dann auch Oberflächenwasser ab.
    Treppe beobachten, nasses MW beobachten.
    Danach wird mann sich dem Keller-MW widmen müssen:
    -aufgraben, untersuchen, sanieren, geeignet abdichten, einschliesslich aller notwendigen Drain- und Schutzschichten, dabei Anschluss Fundament/Sohle etc. nicht ausser acht lassen, Drainage einbauen UND DASD WASSER ENTSPRECHEND DEN ÖRTLICHEN VORSCHRIFTEN ENTSORGEN, WAS VORAUSSICHTLICH NICHT DER STRASSENKANAL SEIN KANN UND DARF!!
    Wenn man das nicht los wird,den Arbeitsraum REGELGERECHT so verfüllen, dass möglichst kein Wasser versickern kann oder wieder zum drückenden Wasser wird.

…und dann feststellen, was es mit dem Riss auf sich hat…

Ob die Strasse falsch gebaut wurde, könnte natürlich durch Gutachten und Sachverständige festgestellt werden, sofern sich die Gemeinde nicht soz. einsichtig zeigt und von sich aus nachbessert. Dann sind Sie aber drei bis fünf Jahre älter und die Kosten liegen bei erstmal bei Ihnen. Versuchen sollte man es, gütlich!!
Es wird aber wahrscheinlich immer nur die halbe Wahrheit sein, das Wasser kann ja hangabwärts auch schon unter der Strasse durchstömen.
Ich hoffe, das einigermassen richtig gesehen zu haben und bei allen Baurechtsfragen immer das Bundesland dazu, für alle Fälle.
Ggf. melden.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

p.s.: In der Bauordnung steht natürlich auch drin, dass ein Haus „dicht zu bauen ist“, natürlich ein wenig komplexer formuliert.

Hallo, auf jeden Fall mit der Gemeinde ins Gespräch kommen und nach dem Problem gemeinsam suchen. Quelle wäre echt mies. Wasser sucht sich immer den eigenen Weg.
Freundliche Grüße Zeusis