Folgendes Gedankenspiel:
Ein Mieter würde feststellen das Wasser aus der schlecht mit Silikon verkleideten Duschkabine austritt und dieses Wasser würde an einer Fuge entlang bis zum Flur wandern. Sagen wir mal es bestehe eine Entfernung von 20cm von der Duschkabine über die Fließen bis zum Holzdielenboden im Flur. Nun könnte es sein das man dunklere Flecken auf der Holzdiele entstanden sind, weil Wasser bis dort hin gelangte. Wenn man sich nun vorstellt das der Mieter diesen Mangel erst bemerkt hatte als die feuchte Stellen an dem Holzdielenboden zu erkennen war, wer würde in so einem Fall für den Schaden aufkommen müssen. Es stellt sich dabei stets die Frage ob dies dann durch den Vermieter oder den Mieter bezahlt werden müsse, bzw über dessen Versicherung und über welche Versicherung?