Wasserschaden durch undichten Abfluss im Boden

Wasserschaden durch undichten Abfluss im Boden

Hallo liebe Leute,

der Fall ist folgender: Vor einigen Jahren wurden in einer Wohnung modernisierungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde auch ein Abflussgitter im Boden des Bades entfernt. Dort wo das Abflussgitter war ist der Badewannenabfluss hineingelegt worden (Plastikrohr) drum herum wurde das dann mit Zement oder ähnlichem abgedichtet (bin nicht grad jemand mit Handwerkerverstand leider) Da dort vorher das Abflussgitter war ist der Boden noch so gestaltet, dass sich dort auch immer noch das Wasser sammelt auch wenn dort kein Abfluß mehr vorhanden ist. Im Zuge von Reinigungsarbeiten an einem Fahrrad in der Badewanne ist es zu einem übertritt von Wasser gekommen dass sich am Abfluss der gesammelt hat. Von dort ist es in die Wohnung des Nachbarn gelaufen so dass Decke und Tapete feucht wurden.

Frage: ist das allein die Schuld des Mieters und muss er für den Schaden alleine aufkommen oder trifft den Vermieter eine Mitschuld da der Boden nicht dicht war?

Hallo Schlumpf,

In diesem Falle tippe ich auf vernachlässigte Obhutspflicht des Mieters, die allerdings der Vermieter nachzuweisen hätte.

Den Vermieter trifft hier keine Mitschuld (zumindest keine, die man ohne teure Anwälte und langjährigen Prozess erfolgrversprechend geltend machen könnte)

Gruß vom Frosch

Hallo,

das habe ich noch nie gehört, bzw. gesehen, dass jemand sein Fahrrad in der Badewanne gereinigt hat.

Hier noch nach einer Mitschuld des Vermieters zu fragen ist m.E. unglaublich.

Gruß

Wolfgang

Der v. ist für die Instandhaltung und -setzung der Mietsache verantwortlich. Da er die Modernisierung in Auftrag gegeben hat, dürfte hier die Versicherung des Bauträgers einspringen.

Mit Sicherheit ist es nicht Schuld des Mieters. Dieser ist doofer Miet-Laie und kein Bausachverständiger - vermutlich :smile: - oder gar Bauunternehmer.
Solange der M. seinen Pflichten aus dem Vertrag nachkommt, ist erst mal nichts zu befürchten. Vermutlich steht im Vertrag nicht, dass das
Fahrrad dort nicht gewaschen weden darf. Auch ist dem M. nicht zuzumuten, dass er die baulichen Voraussetzungen eines Wasserablaufes kennt oder einschätzen kann.

Frage: ist das allein die Schuld des Mieters und muss er für
den Schaden alleine aufkommen oder trifft den Vermieter eine
Mitschuld da der Boden nicht dicht war?

Hi,

der Fall ist folgender: Vor einigen Jahren wurden in einer
Wohnung modernisierungsarbeiten durchgeführt.

gut

Im Zuge dieser
Baumaßnahme wurde auch ein Abflussgitter im Boden des Bades
entfernt. Dort wo das Abflussgitter war ist der
Badewannenabfluss hineingelegt worden (Plastikrohr) drum herum
wurde das dann mit Zement oder ähnlichem abgedichtet (bin
nicht grad jemand mit Handwerkerverstand leider)

Der Abfuß wurde nicht entfernt, sondern umgestaltet. Der Abfluß von der Wanne geht jetzt direkt in den Abfluß, das Siel wurde drumeherum abgedichtet. So wird ein Schuh daraus.

Da dort
vorher das Abflussgitter war ist der Boden noch so gestaltet,
dass sich dort auch immer noch das Wasser sammelt

Der Boden gibt idR kein Wasser nach oben frei, das Wasser muß also aus dem Bad oberhalb des Bodens kommen. Dies liegt im Einflußbereich des M.

auch wenn
dort kein Abfluß mehr vorhanden ist.

Dann würde ja die Wanne bei Benutzung seit Jahren überlaufen.

Im Zuge von
Reinigungsarbeiten an einem Fahrrad in der Badewanne ist es zu
einem übertritt von Wasser gekommen dass sich am Abfluss der
gesammelt hat.

Das sieht nach einer Verstopfung aus. Eine Verstopfungbehebung ist ein Schaden der ggf. vom Verursacher zu bezahlen ist.

btw:
Wenn sich aus unerklärlichen Gründen Wasser um das alte Siel anssammelt, so hätte der M dies den VM schon beim ersten Auftreten als Schadensanzeige melden (Obhutspflicht des M) müssen.

Von dort ist es in die Wohnung des Nachbarn
gelaufen so dass Decke und Tapete feucht wurden.

Der mangelnde Abfluß hat dazu noch einen Wasserschaden hervorgerufen.
Dies hätte vermieden werden könnten, wenn der M rechtzeitig den VM informiert hätte, damit der VM den kleinen Schaden reparieren können.

Frage: ist das allein die Schuld des Mieters und muss er für
den Schaden alleine aufkommen oder trifft den Vermieter eine
Mitschuld da der Boden nicht dicht war?

Ein Boden ist idR nicht Wasserdicht, weil dies nur bei Schwimmbecken oder Wasserdichten Keller erforderlich ist.
Eine Verpflichtung des VM einen wasserdichten Boden bereitzustellen gibt es nicht.

vlg MC

Hallo!

Wenn ich dich richtig verstehe, hat sich also

  • eine größere Menge Wasser auf dem Boden befunden
  • in der Ecke gesammelt, wo früher (!) mal ein Bodenabfluss war
  • und ist dann durchgesickert?

Wenn es so war, dann ist dafür eindeutig der Mieter verantwortlich. Ein wasserdichter Boden kann mE nicht vorausgesetzt werden, wer die Wanne überlaufen lässt oder beim Radputzen in der Gegend rumspritzt, ist selbst verantwortklich. Das sich KEIN Abfluß mehr am Boden befand, war nach der Beschreibung (Gitter entfernt, zubetoniert) ebenfalls offensichtlich.

Gruß,
Max

Hallo liebe Leute,

der Fall ist folgender: Vor einigen Jahren wurden in einer
Wohnung modernisierungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge dieser
Baumaßnahme wurde auch ein Abflussgitter im Boden des Bades
entfernt. Dort wo das Abflussgitter war ist der
Badewannenabfluss hineingelegt worden (Plastikrohr) drum herum
wurde das dann mit Zement oder ähnlichem abgedichtet (bin
nicht grad jemand mit Handwerkerverstand leider) Da dort
vorher das Abflussgitter war ist der Boden noch so gestaltet,
dass sich dort auch immer noch das Wasser sammelt auch wenn
dort kein Abfluß mehr vorhanden ist. Im Zuge von
Reinigungsarbeiten an einem Fahrrad in der Badewanne ist es zu
einem übertritt von Wasser gekommen dass sich am Abfluss der
gesammelt hat. Von dort ist es in die Wohnung des Nachbarn
gelaufen so dass Decke und Tapete feucht wurden.

Frage: ist das allein die Schuld des Mieters und muss er für
den Schaden alleine aufkommen oder trifft den Vermieter eine
Mitschuld da der Boden nicht dicht war?