Hi,
der Fall ist folgender: Vor einigen Jahren wurden in einer
Wohnung modernisierungsarbeiten durchgeführt.
gut
Im Zuge dieser
Baumaßnahme wurde auch ein Abflussgitter im Boden des Bades
entfernt. Dort wo das Abflussgitter war ist der
Badewannenabfluss hineingelegt worden (Plastikrohr) drum herum
wurde das dann mit Zement oder ähnlichem abgedichtet (bin
nicht grad jemand mit Handwerkerverstand leider)
Der Abfuß wurde nicht entfernt, sondern umgestaltet. Der Abfluß von der Wanne geht jetzt direkt in den Abfluß, das Siel wurde drumeherum abgedichtet. So wird ein Schuh daraus.
Da dort
vorher das Abflussgitter war ist der Boden noch so gestaltet,
dass sich dort auch immer noch das Wasser sammelt
Der Boden gibt idR kein Wasser nach oben frei, das Wasser muß also aus dem Bad oberhalb des Bodens kommen. Dies liegt im Einflußbereich des M.
auch wenn
dort kein Abfluß mehr vorhanden ist.
Dann würde ja die Wanne bei Benutzung seit Jahren überlaufen.
Im Zuge von
Reinigungsarbeiten an einem Fahrrad in der Badewanne ist es zu
einem übertritt von Wasser gekommen dass sich am Abfluss der
gesammelt hat.
Das sieht nach einer Verstopfung aus. Eine Verstopfungbehebung ist ein Schaden der ggf. vom Verursacher zu bezahlen ist.
btw:
Wenn sich aus unerklärlichen Gründen Wasser um das alte Siel anssammelt, so hätte der M dies den VM schon beim ersten Auftreten als Schadensanzeige melden (Obhutspflicht des M) müssen.
Von dort ist es in die Wohnung des Nachbarn
gelaufen so dass Decke und Tapete feucht wurden.
Der mangelnde Abfluß hat dazu noch einen Wasserschaden hervorgerufen.
Dies hätte vermieden werden könnten, wenn der M rechtzeitig den VM informiert hätte, damit der VM den kleinen Schaden reparieren können.
Frage: ist das allein die Schuld des Mieters und muss er für
den Schaden alleine aufkommen oder trifft den Vermieter eine
Mitschuld da der Boden nicht dicht war?
Ein Boden ist idR nicht Wasserdicht, weil dies nur bei Schwimmbecken oder Wasserdichten Keller erforderlich ist.
Eine Verpflichtung des VM einen wasserdichten Boden bereitzustellen gibt es nicht.
vlg MC