Wasserschaden durch undichtes Dach mit Sachschaden

Folgender fiktiver Sachverhalt ist anzunehmen:

Problemfall 1:

Angenommen Mieter A bewohnt eine Mietwohnung in einem 2-Zimmer-Appartement in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach/Nassdach mit Abflussmöglichkeit (kleines Loch im Hinteren Teil des Flachdaches).
Dieses Abflussloch ist mit Dreck und Blättern aber soweit verstopft, dass das Wasser nicht mehr ablaufen kann.
Jetzt würde sich das Wasser bis auf ca. 30cm Wassersäule aufstauen.

In der Nacht dann würde Wasser in die darunterliegende Wohnung eindringen in der Form, dass sich das Wasser unter der Tapete sammelt, die Tapete sich dann mit einem Mal von der Wand löst und sich über den Tisch mit diversen Elektrogeräten ergießt.

Mieter A zeigt den Schaden unverzüglich noch in der gleichen Nacht beim Hausmeister an. Dieser schöpft per Eimer dann am folgenden Morgen einen geringen Teil Wasser ab sodass es zumindest nicht mehr weiterhin tropft.

Nun stellt sich die Frage, wer für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Elektrogeräte und Möbel) zu haften hat.

In diesem Fall ist davon auszugehen, dass Mieter A über keine Hausratsversicherung verfügt.

Sollten noch weitere Details nötig sein um den geschilderten Fall besser zu bewerten werde ich dies natürlich gerne tun.

Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.

Hallo Fimmel,

für alle durch das Loch im Dach entstandenen Schäden muß der Hauseigentümer aufkommen. Der ist verpflichtet, regelmäßig für eine Säuberung dieses Lochs zu sorgen bzw. es von Blättern zu befreien. Für dieses Loch gibt es auch ein Gitterschutz, damit so etwas überhaupt nicht erst passiert.
In diesem Fall muß die Gebäude-/ Haftpflichtversicherung vom Eigentümer angesprochen werden.

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg wünsche ich trotzdem!

Sorry das hier ist ein versicherungstechnisches Problem
wo ich leider keinen blassen Schimmer habe.

In diesem Fall haftet die Versicherung des Vermieters fuer jeden Schaden dem der Mieter entstanden ist. Der Mieter zahlt ja in seinen Betriebskosten u.a auch Versicherungen, die das Mietshaus betreffen. Genau fuer diese Art Schaeden sind solche Versicherungen ! Wenn also der VM solche Kosten umlegt, hat der Mieter auch Anspruch aus diesem Versicherungstopf seinen Schaden bezahlt zu bekommen.
Sollte, fiktiv, der Vermieter dies nicht wollen, oder den Schaden dort nicht melden wollen, schauen Sie mal in der letzten Betriebkostenabrechnungen nach, und fordern den Namen der Versicherung im Rahmen der Betriebskostenpruefung. Darauf hat der Mieter Anspruch.
Ansonsten: Gang zum Mieterschutzbund, bzw. Anwalt.
In jedem Fall haftet der Vermieter, denn der ist fuer die Instandsetzung des Hauses / Daches etc. zustaendig und haftet bei Schäden.
LG

Hallo Fimmel,
meines Erachtens handelt es sich um ein Versäumnis des Vermieters, durch den der Schaden überhaupt erst entstehen konnte. Andererseits weiß ich nicht, ob er wirklich für den Schaden an den Elektrogeräten aufkommen muss. Da kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Tut mir leid.
Viele Grüße
Sukkuladi

16/11/2010

rein fiktiv würde ich antworten
Die Wohnung des Vermieters bzw. der Eigentümer hätte dem Mieter
einen Schaden zugefügt, weshalb eine Hausratsratsversicherung des Mieters unerheblich wäre und der Vermieter eine Haushaftpflicht hätte, die für solche Fälle eintreten müsste. Es gilt das verursacherprinzip udn wer wem einen schaden zufügt.Ist aber auch unerheblich, da der Eigentümer in jedem Fall haftet. Ob er Versäumnisse gezeigt hat (reinigen des Daches) und seine Versicherung ihm eine Absage erteilt, wäre ebenfalls unerheblich.
Der Mieter sollte schnellstens den Schaden von neutraler Seite (Gutachter) feststellen lassen, damit es keine Diskussionen gibt. Den Schaden an der Wohnung und ebenso den Schaden am Hausrat. Bevor er tätig wird. Ev. kann er, wenn der Schaden an der Wohnung erheblich ist, die Miete kürzen, bzw.das ankündigen, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.
Wie gesagt alles rein theoretisch, ist ja rein hypothetisch. Ausser das ich geantwortet habe , das ist eine Tatsache.
gruss microrman

Tut mir leid, ich hab keine Ahnung von solchen Sachen… LG

Hallo,
Ich hoffe es wurde dir bereits weitergeholfen?
Mir ist diese Frage leider zu komplex und ich kann dir nicht helfen, sorry
Lieben Gruß

Hallo,
das Mieter A über keine Hausratversicherung verfügt ist Pech. Wir hatten schon einen ähnlichen Fall und die Gebäudeversicherung hat ein Teil der Summe der Elektrogeräte übernommen, es waren 60%, besser als nichts. Hoffe die Antwort hilft ein wenig weiter.
MfG G&E

Kann dir leider nicht helfen