Folgender fiktiver Sachverhalt ist anzunehmen:
Problemfall 1:
Angenommen Mieter A bewohnt eine Mietwohnung in einem 2-Zimmer-Appartement in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach/Nassdach mit Abflussmöglichkeit (kleines Loch im Hinteren Teil des Flachdaches).
Dieses Abflussloch ist mit Dreck und Blättern aber soweit verstopft, dass das Wasser nicht mehr ablaufen kann.
Jetzt würde sich das Wasser bis auf ca. 30cm Wassersäule aufstauen.
In der Nacht dann würde Wasser in die darunterliegende Wohnung eindringen in der Form, dass sich das Wasser unter der Tapete sammelt, die Tapete sich dann mit einem Mal von der Wand löst und sich über den Tisch mit diversen Elektrogeräten ergießt.
Mieter A zeigt den Schaden unverzüglich noch in der gleichen Nacht beim Hausmeister an. Dieser schöpft per Eimer dann am folgenden Morgen einen geringen Teil Wasser ab sodass es zumindest nicht mehr weiterhin tropft.
Nun stellt sich die Frage, wer für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Elektrogeräte und Möbel) zu haften hat.
In diesem Fall ist davon auszugehen, dass Mieter A über keine Hausratsversicherung verfügt.
Sollten noch weitere Details nötig sein um den geschilderten Fall besser zu bewerten werde ich dies natürlich gerne tun.
Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.