Wasserschaden durch undichtes dach-wer zahlt was?

durch eine undichte stelle im dach ist in meinem wohnzimmer ein erheblicher wasserschaden an zwei verschiedenen stellen entstanden. nachdem ich meinen vermieter aufgefordert habe, diesen schaden zu beheben meinte der, er würde von der gebäudeversicherung nur die stelle bezahlt bekommen, die betroffen ist (zwei sich gegenüberliegende wände+zimmerdecke). das problem dabei ist, dass ich ein offenes wohnzimmer habe zum flur hin-alles in der selben,vom maler angemischten farbe. ich wohne jetzt 3 jahre in dieser wohnung und wenn jetzt nur diese stelle gestrichen wird (ebenso die decke), dann habe ich ein farbencaos in meiner wohnung. wie soll denn das aussehen. mein vermieter meinte, er würde nur diese stelle renovieren, die die versicherung zahlt-auf dem rest bleibe ich sitzen. dabei konnte ich doch für den wasserschaden nichts! mein vermieter meinte ebenso, ich müsse ja sowieso alle paar jahre renovieren, also soll ich das selbst bezahlen. ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist und wäre über einen helfenden rat sehr dankbar.

Ich denke das ist eine absolute rechtsfrage .als mieter haben sie natürlich auch einen anspruch auf ein optisches einwandfreies erscheinungsbild.

LG:stuck_out_tongue::Schneider