Wasserschaden durch Untertischgerät!

Guten Morgen zusammen,

Wer übernimmt den Schaden? der durch ein falsch angeschlossen Untertischgerät entstanden ist?

Wenn das Gerät durch einen dritten angeschlossen wurde, und man selbst das Wassser aufdreht, da man Wasser in der Küche benötigt, welche Versicherung würde dann den Schaden begleichen?

Hausrat? Hapfpflicht? Gebäudeversicherung? oder keiner da es grob fahrlässig ist, den Wasseranschluss anzuschalten?

Schäden wäre z.b Parkett (bei einem selbst sowie den Nachbarn) welchen der Vermieter verlegt hätte.

ich würde sagen, es kommt drauf an, wer das teil angeschlossen hat. war es ein handwerker/servicetechniker einer firma, die mit dem einbau beauftragt war, sollte man davon ausgehen, dass die wissen, was sie tun. also darf auch der benutzer davon ausgehen, dass es fachgerecht (in diesem zusammenhang: richtig) angeschlossen wurde. -> haftpflicht des technikers/der firma.

hat das „der nette nachbar“ angeschlossen, würde ich zwar auch von der haftpflicht des „installateurs“ ausgehen, weiß aber nicht, in wie weit man sich hätte absichern müssen.

ansonsten: die hausratsversicherung des benutzers wäre imho der richtige erste ansprechpartner. gebäudehaftpflicht dürfte keine rolle spielen. und ob sich die hausratsversicherung das geld vom installateur bzw. dessen versicherung zurück holt, ist nicht sache des benutzers.

Hallo,

der durch ein falsch angeschlossen Untertischgerät entstanden ist

der, dem der Unterschrank gehört ist haftbar.
Wurde es durch eine Fachfirma angeklöppelt, kann er sich an diese wenden, zwecks Regulierung.
Aber in erster Linie ist die Haftpflichtversicherung des Unterschrankbesitzers zuständig.

Schäden wäre z.b Parkett (bei einem selbst sowie den Nachbarn) welchen der Vermieter verlegt hätte.

Hier ist die Gebäudeversicherung zuständig!

VG, René