Bedingt durch einen fremdverschuldeten Wasserschaden wurde das Parkett innerhalb des Flures einer Eigentumswohnung beschädigt. Hier haftet die Elementarversicherung. Da das Parkett durchgehend verlegt ist, müßte es in der gesamten Wohnung abgeschliffen und neu versiegelt werden, um ein einheitliches Bild zu erzielen. Dies ist aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich und die Versicherung wurde gebeten, eine Auszahlung auf Basis eines vorgelegten Kostenvoranschlages eines Parkettlegers und Gutachters vorzunehmen. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass sich die Berechnung der Auszahlungssumme nach dem Nettobetrag! des Angebotes errechne und entsprechend der „vorläufigen Zeitwertberechnung“ eine Auszahlung von 2/3 erfolgen kann.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Formulierung 2/3 des Nettobetrages?
Ist eine Zeitwertberechnung in diesem Fall statthaft?
Bedingt durch einen fremdverschuldeten Wasserschaden wurde das
Parkett innerhalb des Flures einer Eigentumswohnung
beschädigt. Hier haftet die Elementarversicherung.
Das ist ein Irrtum.
Parkett durchgehend verlegt ist, müßte es in der gesamten
Wohnung abgeschliffen und neu versiegelt werden,
Eine Versicherung wird nur den beschädigten Bereich übernehmen, aber nicht die gesamte Fläche.
Berechnung der Auszahlungssumme nach dem Nettobetrag! des
Angebotes errechne
Das ist normal.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Formulierung 2/3 des Nettobetrages?
Schadensersatz wird immer zum Zeitwert geleistet. BGB § 249 Abs. 1.
Ist eine Zeitwertberechnung in diesem Fall statthaft?
Wenn es ein Haftpf1ichtfall ist, ja.
Aus gutachterlicher Sicht wäre nach einem Wasserschadensereignis der Parkettfußboden in dem geschädigten Bereich in einen Zustand zu überführen, der dem ursprünglichen Verwendungszweck diente.
Bei geölten Flächen ist eine Teilflächensanierung möglich, bei Siegeln zwar auch, doch nur unter Berücksichtigung von optischen Beeinträchtigungen (da der Ansatz alt/neu erkennbar sein wird).
Insofern wird man die Parkettoberfläche in der entsprechenden Wohnbereicheinheit komplett schleifen, kitten, neu versiegeln müssen.
Bedeutet konkret: nur bis unter das Türblatt der an die geschädigte Fläche jeweils angrenzenden Räumlichkeit. Nicht jedoch die gesamte Wohnung!
-.-.-.-
Mfg Klaus