Wasserschaden = Gebaeudeversicherung?

Hallo zusammen,

was ist eigentlich wenn ein Wasserrohr durch Lochfraß in die Binsen gegangen(z.B.: EFH - BJH: 1960) ist.
Auf Verdacht wurden auch die anderen (Ab-)Wasserrohre geprueft und auch diese sind fast alle kurz vorm brechen.
Es besteht eine Wohngebaeudeversicherung von damals und ich wuerd gern wissen inwieweit normalerweise die Versicherung fuer soetwas aufkommt:

Nur der aktuell schon defekte Bereich in dem das Wasser ausgetreten ist oder auch die anderen Rohre inkl. dem beheben der Löcher in den Wänden nach Austausch?

Vielen Dank fuer eine schnelle Antwort!

Guten Tag dsb,
eine Wohngebäudeversicherung, in der das Wasserleitungsrisiko versichert ist (prüfen), kommt für Schäden am Gebäude auf. Nicht aber für Reparaturarbeiten oder Modernisierungsarbeiten am Wassernetz, wo noch keine Schäden aufgetreten sind. Eine Wohngebäudeversicherung ist
kein Bausparvertrag. Und noch eins. Wenn Lochfraß vorliegt und damit eine erkennbare Überallterung der Wasserleitung, braucht sich auch keiner wundern, wenn die Gesellschaft nach Schadensregulierung den Vertrag kündigt. Ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter ist dann
das, was sich die meisten wünschen und so gut wie keiner bekommt. Zuvor heißt es dann: Sanierung der Wasserführung in der ganzen Hütte.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

vielen Dank erstmal.
Eine Frage haette ich hier noch:
Gesetz der Fall waere so das eine Gebaeudeversicherung von 1962 vorliegt und vor kurzem erst ein Versicherungsvertreter diesen alten Vertrag aufloesen/erneuern wollte da wohl in dieser Versicherung von damals noch Verschleiß/Abnutzung mitversichert war. Ist soetwas denkbar oder waren die Versicherungen schon damals so ausgereift und haben soetwas ausgenommen?!

Woher soll der arme Günther (oder irgend jemand anders) das wissen, es gibt unzählige verschiedene Vertragsbedingungen, sollen wir raten welcher hier vorliegt? Einfach mal selber nachschauen, auch wenn das zugegeben mehrere Seiten sehr langweiliger Lektüre sind. :wink:

Gruß