hallo Leute,
Hausmeister klingelt, „Sie Wasser in Keller, Tür schon offen!“ Es blieb mir also, die Schweinerei noch aufzuputzen.
Schaden: Teile einer gelagerten Schrankwand (total), div. andere Dinge, was man so im Keller hat.
Dummerweise hab’ ich keine Hausratversicherung, kann ich mich an den Vermieter wenden (Haftpflicht)? Immerhin bezahlen wir solche Versicherungen ja über die Miete.
Ursache waren undichte Ventile, also nichts schuldhaft Verursachtes, wenn man mal davon absieht, dass die Anlage schon etwas betagt, aber keineswegs marode ist.
Der Hausmeister meinte zwar gleich: wenden sie sich an die Frau Sowieso, das wird schon alles bezahlt. Ich bin mir da aber gar nicht so sicher.
mfg Günter
Hallo Günter,
Dummerweise hab’ ich keine Hausratversicherung, kann ich mich
an den Vermieter wenden (Haftpflicht)? Immerhin bezahlen wir
solche Versicherungen ja über die Miete.
Das erste ist schonmal ein großer Fehler, denn Haftpflichtversicherungen zahlen nur den Zeitwert. Wie hoch der bei einer Schrankwand im Keller ist, dürfte dir bewusst sein. Die Haftpflicht des Vermieters ist aber in erster Linie der Schutz für Dinge, die aufgrund eurer Mietereigenschaft entsteht, z.b. unterlassenes Schneeräumen etc.
Da die Wartung der Anlage aber durch den Mietzins abbezahlt wird, liegt in mangelhafter Wartung meiner Meinung nach ein Verschulden vor. Ebenso bei unterlassener Sicherung.
Allerdings haben Gegenstände im Keller in einer Höhe von 12 cm zu lagern. Warum 12 cm? Das ist die Höhe einer Europalette. Somit würde dir wahrscheinlich auch noch ein Mitverschulden angezählt werden.
In jedem Fall würde ich den Schaden aber weitermelden, da der Versicherer dafür eine Haftpflicht bzw. eine Wasserversicherung abschließen kann.
Gruß
Marco
Hallo Günter,
Das erste ist schonmal ein großer Fehler, denn
Haftpflichtversicherungen zahlen nur den Zeitwert. Wie hoch
der bei einer Schrankwand im Keller ist, dürfte dir bewusst
sein. Die Haftpflicht des Vermieters ist aber in erster Linie
der Schutz für Dinge, die aufgrund eurer Mietereigenschaft
entsteht, z.b. unterlassenes Schneeräumen etc.
Da die Wartung der Anlage aber durch den Mietzins abbezahlt
wird, liegt in mangelhafter Wartung meiner Meinung nach ein
Verschulden vor. Ebenso bei unterlassener Sicherung.
Allerdings haben Gegenstände im Keller in einer Höhe von 12 cm
zu lagern. Warum 12 cm? Das ist die Höhe einer Europalette.
Somit würde dir wahrscheinlich auch noch ein Mitverschulden
angezählt werden.
In jedem Fall würde ich den Schaden aber weitermelden, da der
Versicherer dafür eine Haftpflicht bzw. eine
Wasserversicherung abschließen kann.
Gruß
Marco
Hallo Günter,
Hallo Marco,
ich stimme Marco mit seiner Betrachtung zu. Ich habe selber so einen Fall bei meinem Kunden gehabt. Ist sogar vor Gericht gegangen. Letztendlich hat man sich außergerichtlich geeinigt (Kostenverhältnis-Schadenzahlung).
Tip an alle:
Hausrat-Versicherung abschließen und „RUH IST“
Gruß
Martin
hallo Marco und Martin,
ich hab’s mir schon so ungefähr gedacht. Natürlich ist man vor Schäden nie sicher und wenn’s wirklich schlimm kommt, steht man im Regen.
Andererseits hatte ich bis heute, von diesem abgesehen, nur einen einzigen Schaden, für den ich eine Versicherung hätte bemühen müssen. Kurioserweise durch Überspannung (Gewitter), und das im Haus eines Elektro-Meisters. Es war nicht die Welt, ein neues Netzteil für den Videorecorder und die Sache war erledigt.
Ich danke euch auf jeden Fall für die Tipps, werde mich an den Vermieter wenden (im Gegensatz zu vielen anderen Fällen hier ist das Verhältnis ausgezeichnet) uns sehen, was dabei „hinten rauskommt“.
mfg Günter
offtopic
Hallo Marco,
Allerdings haben Gegenstände im Keller in einer Höhe von 12 cm
zu lagern. Warum 12 cm? Das ist die Höhe einer Europalette.
Eine kleine Zwischenfrage: wo steht das mit den 12 cm? Würde mich nämlich interessieren, da wir selber so einen „gefährdeten“ Keller haben.
Gruß
Stefan
Höhenlagerung
Hallo Stefan,
ich weiß nicht, wo es steht. Aber es gehört zu deinen Obliegenheiten gewisse Schadenminderungsmaßnahmen zu ergreifen. Ein Keller ist der tiefste Punkt im Haus und wenn das Wasser läuft, sammelt es sich also zunächst einmal dort.
Daraus hat dann die gängige Rechtssprechung das mit der Europalette entwickelt. Diese ist einfach zu besorgen und hält den meisten Schaden wohl schon ab.
Deswegen wird dann oftmals unter Maßgabe der Schadenminderungs- vorbeugungspflicht dies als vergessene Obliegenheit angesehen und die Entschädigungsleistung gekürzt.
Gruß
Marco
Hallo Günter!
Die Hausratversicherung (Mieter)bezahlt alle beweglichen Sachen, die Haftpflichtversicherung (Vermieter) alle unbeweglichen nach einem Schaden. Die technische Trocknung muss also der Vermieter in Auftrag geben, dann wäre zumindest mal der Schaden behoben. Egal ob es sich um ein altes Ventil handelt oder nicht. Auf alle Fälle muss eine Schadenmeldung gemacht werden. Die Höhenlagerung spielt nur dann eine Rolle, wenn mit der Versicherung kein gutes Einvernehmen vorherrscht oder schon zu oft die Versicherung in anspruch genommen wurde. Sollten Sie eine guten Versicherungsvertreter kennen, versuchen Sie es doch mit einer nachträgliche Versicherung abzuschliessen. Das funktioniert in der Regel.
mfg
Josef Füreder
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