Wasserschaden Haftplichtschaden / Hausratversicher

Ich habe folgendes Problem.
Mir ist ende 04/07 ein Wasserschden seitens meinem Nachbarnn
entstanden, wobei die ganze Decke und unsere hochwertige Küche zum
Leidenschaft gezogen wurde. Die Haftpflichtvers. ist bemüht den
Schaden sofort zu beheben. Mein Problem bezieht sich auf die
Hausratvers., welche meine ist (XXX Vers.)- die den Schaden
beurteilen und von der Haftpflicht des Schädigers ersetzt bekommt.
Die XXX Vers. erweißt sich als nicht kulant bzw. sehr
kompliziert.

Folgender Schaden ist an der Küche erfolgt:

  • Schaden an der einen Küchen Front ist enstanden und soll nun
    repariert werden - d.h. hier werden nur die Reparaturkosten bezahlt
    sprich 132 € - ich muss aber auch einen Farbunterschied der Fronten
    in Kauf nehmen - d.h. der Ursprungszustand wird nicht realisiert.
    Kann ich hier auf einen ges. Tausch der Fronten forden? bzw. eine
    angemessene Wertminderung einlassen? Tausch der Fronten beträgt ca.
    6000€.

  • Schaden an meinem Kaffevollautomat - Wert ca. 1500 € (eine kleine
    Delle) - werde ich mit 50 € weg gespeist!!! Muss ich mich hier darauf
    einlassen bzw. was kann ich hier machen?

Ich kann verstehen das die Versicheungen versuchen minimal, wie
möglich abzurechnen.
Ich möchte, das meine Sachen den alten Zustand bekommen
oder mir eine vernüftige Entschädigung bzw. Wertminderung gezahlt
wird. Was kann ich hier forden bzw. geltend machen?

Kann ich von meinem Recht gebrauch machen einen anderen Sachverst.
einzubeziehen ?

Wie soll ich hier vorgehen.

Bitte, um Unterstützung

DANKE und Grüße

Bülent

wenn du einen anderen sachverständigen einschaltest,musst du den erst einmal selbst bezahlen.
wenn der höhere schaden dann anerkannt wird,kannst du die kosten des sachverständigen der versicherung in rechnung stellen.

Hi,

ganz ehrlich da läuft irgendwas schief. Ich bezweifle stark ob dir aus der Distanz jemand kompetente Hilfe bieten kann.

Ganz allgemeine Aussage: Wenn dir durch deinen Nachbarn ein Schaden widerfährt muss der dir diesen Schaden ersetzen.
Wenn der hierfür eine Haftpflicht hat dann schön für ihn.

Deinen speziellen Fall solltest du eingehend mit deinem Vermittler besprechen, dafür ist er ja da. Übrigens ist es die Amm er länder.

Grüße
H.

Ohne auf Details einzugehen, ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit!

Für 6000€ dunkelt bestimmt jemand die neue Front nach und für 1500€ beult jemand die Kaffeemaschine aus. Es handelt sich um keinen Totalverlust der Objekte sondern um (eher geringfügige) Beschädigungen. Bei welcher Versicherung Sie versichert sind, ist nachrangig!

Ohne auf Details einzugehen, ist es eine Frage der
Verhältnismäßigkeit!

genau,aber wie findet man hier eine lösung?
geht doch nur durch ein unabhängiges gutachten!

Ohne auf Details einzugehen, ist es eine Frage der
Verhältnismäßigkeit!

genau,aber wie findet man hier eine lösung?
geht doch nur durch ein unabhängiges gutachten!

… mit dem Risiko aus den Kosten sitzen zu bleiben!

Sachverständiger 1,- €

wenn der höhere schaden dann anerkannt wird,kannst du die
kosten des sachverständigen der versicherung in rechnung
stellen.

Trägt die Versicherung die Gutachterkosten selbst dann, wenn dieser nur 1,- € mehr feststellt als der bestellte Gutachter des Hausratversicherers.

Gruss Chris

Trägt die Versicherung die Gutachterkosten selbst dann, wenn
dieser nur 1,- € mehr feststellt als der bestellte
Gutachter des Hausratversicherers.

in meinem falle waren es ca. 350DM—die kosten des sachverständigen wurden übernommen!

…was passiert eigentlich, wenn die Versicherung einfach meinen Vertrag kündigt. Kann so etwas passieren - und wenn ja, wird die angefangene Schadensregulierung beendet!?

DANKE für die Unterstützung

Mfg.

Bülo

ja,die angefangene schadensregulierung wird immer zu ende geführt.
wenn du aber zu häufig schäden hast,kann die versicherung auch kündigen–die sagen dir aber frühzeitig bescheid,dass du eine neue abschliessen kannst.