Hallo,Angenommen ein Mieter wäscht seine Wäsche im Waschbecken des Bades.Er wird dabei abgelenkt, der Wasserhahn läuft weiter. Ein Hemdsärmel verdeckt den Überlauf des Waschbeckens. Das Wasser läuft einige Zeit durch den Boden in die Küche der Wohnung darunter und auch noch eine Etage tiefer.
Bevor der Mieter sich wieder an sein Vorhaben des Wäschewaschens erinnert,ist ein grösserer Wasserschaden entstanden.Ich würde meinen, dass hier eindeutig eine Haftung des Verursachers vorliegt.Umso mehr hat es mich verwundert, das die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden reguliert und prompt den Versicherungsbeitrag erhöht hat.
Das kann doch nicht sein, ich meine der Vermieter hatte den Schaden an seinem Gebäude, muss mehr Beitrag bezahlen und der Verursacher ist der lachende Dritte?
Was sagen die Experten unter Euch dazu ?
Gruss Hasi