Wasserschaden Haus ohne Versicherung- was nun?

Also hier kann ich nur einen sinnvollen Tipp geben: Rechtsanwalt aufsuchen!!!

Eine Versicherung kann durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden, außer die Mindestversicherungszeit ist noch nicht abgelaufen. Ansonsten kann i.d.R. mit 3Monatsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden. Wenn die Aussage tatsächlich so stimmt, dass die Versicherung behauptet hat es kann nicht gekündigt werden, so ist das schlicht unverschämt.

Ein „Hintricksen“, dass die Versicherungsgesellschaft kündigt käme für mich schon mal gleich garnicht in Frage, denn dann haben Sie den perfekten Spaß bei der Suche nach einer adäquaten neuen Versicherung. Keine Versicherung nimmt gerne Versicherungsnehmer, die von einer anderen Versicherungsges. gekündigt wurden. I.d.R. heißt das nämlich, dass die Beiträge nicht gezahlt wurden.

Ebenso behaupte ich, ohne jedoch hier auf fundiertes Wissen zurückgreifen zu können, dass eine Versicherung nur und ausschließlich schriftlich gekündigt werden kann. Das gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft. Hier liese sich aber mal im „Kleingedruckten“ unter dem Stichwort „Kündigung“ nachlesen.
Eine Kündigung durch Rücküberweisung eines Restbetrags ist mir nicht bekannt und auch noch nie vorgekommen.

Das Verhalten der Versicherungsgesellschaft und des Vertreters erscheint mir derartig suspekt, dass ich auf jeden Fall schnellstens nach einer anderen Versicherung Ausschau halten würde.

Hallo die Versicherung hat dies so wohl in den Vertragsbedingungen formuliert, dann hat es seine Richtigkeit.

Ärgerlich für den Kunden, aber zulässig, da alle Versicherungen von Ihnen gekündigt wurde.

Gruss Mario

Bei der Vertsicherung heißt es, Beitragszeit ist Leistungszeit. Sollten Sie den Beitrag zurück erahalten haben, dann bestand keinerlei Versicherungsschutz mehr. Wenden Sie sich an Ihre Vertreterin, die den Vertrag Wie auch immer aufgehoben hat. Viel Glück

Hier hilft nur alle Unterlagen zusammenkramen, alle Unterlagen vom Versicherer anfordern. Erst dann kann entscheiden werden, ob hier etwas schief gegangen ist, oder einer dran gedreht hat. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, und wird schriftlich bestätigt. Fehler vom Versicherer können dann per Antrag meistens wieder korrigiert werden.