Also hier kann ich nur einen sinnvollen Tipp geben: Rechtsanwalt aufsuchen!!!
Eine Versicherung kann durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden, außer die Mindestversicherungszeit ist noch nicht abgelaufen. Ansonsten kann i.d.R. mit 3Monatsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden. Wenn die Aussage tatsächlich so stimmt, dass die Versicherung behauptet hat es kann nicht gekündigt werden, so ist das schlicht unverschämt.
Ein „Hintricksen“, dass die Versicherungsgesellschaft kündigt käme für mich schon mal gleich garnicht in Frage, denn dann haben Sie den perfekten Spaß bei der Suche nach einer adäquaten neuen Versicherung. Keine Versicherung nimmt gerne Versicherungsnehmer, die von einer anderen Versicherungsges. gekündigt wurden. I.d.R. heißt das nämlich, dass die Beiträge nicht gezahlt wurden.
Ebenso behaupte ich, ohne jedoch hier auf fundiertes Wissen zurückgreifen zu können, dass eine Versicherung nur und ausschließlich schriftlich gekündigt werden kann. Das gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft. Hier liese sich aber mal im „Kleingedruckten“ unter dem Stichwort „Kündigung“ nachlesen.
Eine Kündigung durch Rücküberweisung eines Restbetrags ist mir nicht bekannt und auch noch nie vorgekommen.
Das Verhalten der Versicherungsgesellschaft und des Vertreters erscheint mir derartig suspekt, dass ich auf jeden Fall schnellstens nach einer anderen Versicherung Ausschau halten würde.