Wasserschaden Haus ohne Versicherung- was nun?

Hallo,

ich habe ein Haus geerbt, das jahrelang leer stand.
Nun habe ich erstmal alle Versicherungen gekündigt und teilweise neu abgeschlossen.
Bei der Wasserschäden, Sturm und Hagelversicherung teilte mir die Versicherung allerdings mit, dass diese nicht kündbar sei, sondern auf die Erben übergeht und erst bei verkauf des Hauses kündbar sei.
Eine Vertreterin dieser Versicherung rief mich tage später an und meinte, sie würde mal versuchen es so zu drehen, dass mir die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigt. Ich habe seitdem Nichts mehr gehört von der Versicherung und bin davon ausgegangen, dass der Vertrag somit noch immer besteht und die Versicherung mir von meinem Konto aber keine Beiträge abgebucht hat, da mein Vater zu Lebzeiten eine Jahresprämie, die noch 5 Monate gültig ist voll bezahlt hat.
Nun hatte ich einen Rohrbruch und das Haus stand unter Wasser. Als ich dies der Versicherung meldete hieß es, der Vertrag sei schon lang gekündigt von der Versicherung. Als ich darauf sagte, ich hätte darüber aber Nichts Schriftliches erhalten wurde mir gesagt, dies wäre auch unüblich, es sei ausreichend, dass die Versicherung den Restbeitrag auf das Konto meines verstorbenen Vaters zurück überweisen hätte und dadurch sei es ja ersichtlich.
Kann ich nun da irgendwas entgegen stellen, so dass die Versicherung doch noch was regulieren müßte?
Ich habe die Kontoauszüge nicht genau angeschaut, die mir zum Abschluß damals ausgehändigt wurden, deshalb ist mir das nicht aufgefallen.

Was kann ich nun machen?

hallo und guten tag,

auf die vermittlerin sich beziehen, die ihnen BETRUG vorgeschlagen hat…

waere eine moeglichkeit, dies wuerde aber bedeuten, das sie eine teilschuld bekommen

weil versicherungsbetrug mit bis zu meherer jahren
freiheitsentzug bestraft werden kann

und es wird ein schwieriger weg…wenn die sie die
dame die ihnen gesagt hat…sie wird wege finden
aus der versicherung „heraus zu kommen“

UND NUN DIE LEIDER SCHLECHTE NACHRICHT !!!

sie koennen leider insoweit keine versicherungsschutz
besteht…keine leistungen gegenuiber der versicherung
geltend machen

mein rat an sie…haben sie eine rechtsschutzversicherung ???

WENN JA; DANN SCHILDERN SIE DEN FALL IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND LASSEN SIE
UEBER DIESE VERSICHERUNG PRUEFEN ob

es aussicht auf erfolg hat…durch einen rechtsbeistand…den betrug…durch die
versicherungstante…zur anziege zu
bringen

aber wie gesagt …sie erhalten wahrscheinlich
eine teilschuld

tut mir leid, daß ich ihnen keine positivere
mitteilung machen kann

gruss

Hallo Canimhaluk,

bestmöglicher Ra, meines Erachtens: Wenn du eine eigene Rechtschutzversicherung (Privat-,Arbeit-, Sozialversicherungsrechtschutz) hast, könnte das geerbete Haus im Rahmen einer „sogenannten“ Vorsorgeversicherung als neu hinzugekommenes Risiko bis zur nächsten Beitragsrechnung nach Eigentumsübergang (Eintrag im Grundbuch) mitversichert sein. Deswegen: Rücksprache Rechtsanwalt und Deckungsanfrage an den Rechtschutzversicherer stellen oder Verbraucherzentrale - ABER bitte immer alle (für den zeitlichen Ablauf) notwendigen Unterlagen mitnehmen, da dieser enorm wichtig ist, sowie Nachweise über Schriftverkehr und ggf. Zeugen der Gespräche mit den Versicherungsvertretern und der Gesellschaft. - Du bist leider erstmal in der Beweispflicht.
Ohne genaue Daten kann ich leider keine weitere Hilfe geben. House

Vielen Dank erstmal, dann werde ich wohl einen RA aufsuchen und mich erkundigen.

Vielen DAnk, ein Anwalt scheint hier wohl wirklich notwendig.

Hallo,
generell geht die Versicherung auf den Erwerber über, richtig. Werden innerhalb einer Frist die geforderten Urkunden (Brundbuchauszug, etc.) vorgelegt, wird der Kündigung entsprochen. Eine Vermittlerin „dreht“ da normalerweise gar nichts- eben auch, damit es nicht passiert, dass man von nix weiß.
Die Versicherung erstattet normalerweise auch nicht auf das Konto Verstorbener.
Bei Kündigung (Ersatzdokument) muss das auch irgendwo hin geschickt werden (!!!- so wie es der Gesetzgeber vorschreibt).
Zu welchem Zeitpunkt wurde also abgerechnet?
Unter Vorlage des Erbscheins sollten die Dokumente zu beschaffen sein.
Das Bestehen eines Vertrages setzt materielle Bedingungen voraus (Prämienzahlung)- hier gibt es sicher etwas eigenverantwortliche Vorwürfe.
War es denn gewollt, dass das HAus gänzlich unversichert sein soll? Und wurde auch nichts anderes Dahingehendes unternommen?
Gibt es Baratungsprotokolle?
Ein fristwahrender Widerspruch gegen die Ablehnung kann zunächst mal nicht viel schaden, aber dann sollte der Weg zum Anwalt führen. Aus meiner Sicht tragen evtl. alle Beteiligten einen gewissen Anteil „Schuld“. Aber die entscheidende Frage scheint mir zu sein, wer das Dokument zur Vertragsbeendigung erhielt…

Wer hat wann mitgeteilt, dass die Versicherung auf de Erben übergeht?..Haben Sie da etwas schriftliches?

Wenn ja, dann sind Sie der Versicherungsnehmer und wenn di Versicherung den Vertrag aufhebt oder kündigt, dann MÜSSEN Sie Bescheid bekommen haben.

Exakt. Die Versicherung sagte, sie hätten ein Schreiben raus geschickt. An wen konnte man mir aber nicht sagen. Nun sage eine Kollegin, die betreffende Dame der Versicherung würde sich nochmal mit mir in Verbindung setzen.
allerdings sagte auch die Kollegin, die Dame hätte sich wohl bei der Zentrale eingesetzt, dass es doch machbar ist die Versicherung zu kündigen und laut PC sei ein Storno der Versicherungsgesellschaft erfolgt zum Datum meiner ursprünglichen Kündigung, die aber ja schriftlich abgelehnt wurde. Zu diesem Datum wurde auch abgerechnet.

Der Versicherungsvertrag eines Hauses geht immer automatisch auf den neuen Erwerber (in dem Fall Erben) über. Darüber informiert die Versicherungsgesellschaft den neuen Eigentümer. Als Erwerber habe ich dann einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht (nach Eintragung in das Grundbuch). Wenn Sie also nicht gekündigt haben und Ihnen die Versicherung nicht gekündigt hat (schriftlich) verstehe ich die Situation nicht. Es kann natürlich sein, daß Ihr Vater den Vertrag zu Lebzeiten noch gekündigt hat (und sie selbst das nicht wussten), denn es ist niemand verpflichtet sein Haus zu versichern. Nur wie kann eine Versicherung eine Kündigung durch Sie ablehnen wenn der Vertrag angeblich gar nicht mehr bestanden haben soll? Aus meiner Sicht sind diese Aussagen nicht sehr verständlich.

Die Versicherung hat schriftlich mitgeteilt, dass die Versicherung durch Erbfolge auf mich übergegangenist, wobei ich nicht mal allein Erbin bin!
Das habe ich so schriftlich, ja. Ein später angeblich raus geschicktes Schreiben bzgl. einer von der Gesellschaft in die Wege geleitete Stornierung des Vertrages ist aber nie bei mir angekommen!
Zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung nun also Storno abgerechnet wurde, stand noch nicht mal offiziell vom Nachlassgericht fest, dass ich Miterbin bin, sondern es wurde nur aufgrund meiner aussage mündlich so aufgenommen.
Die Versicherung schrieb:" Die ausgesprochene Kündigung weisen wir daher hiermit als rechsunwirksam zurück und bitten Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen."

Nein, ich habe mich offensichtlich mißverständlich ausgedrückt.
Die Versicherung bestand, wurde vom Konto meines Vater im November 2011 wie immer abgebucht.
Im Februar verstarb er. Im März kündigte ich schriftlich diese Versicherung. Die Ablehnung der Kündigung bekam ich 14 Tage später schriftlich.
4 Tage später war die Dame der Versicherung bei mir im Haus, da ich eine andere Versicherung, die ich auch gekündigt hatte bei der vorhergehenden Versicherungsgesellschaft bei ihr neu abgeschlossen habe an diesem Tag. 1 Tag später rief sie nochmal an und wir sprachen u. A. über die zurückgewiesene Kündigung. Sie wollte sich darum kümmern.
Laut der Kollegin, die ich heute früh am Telefon hatte, weil ich den Wasserschaden melden wollte, sei 8 Tage später ein Schreiben raus geschickt, dass diese Versicherung von der Gesellschaft storniert worden sei.
Die rückzahlung auf das Konto meines Vaters ist zeitgleich mit dem Stornoschreiben erfolgt.

Die Versicherung hat schriftlich mitgeteilt, dass die
Versicherung durch Erbfolge auf mich übergegangenist, wobei
ich nicht mal allein Erbin bin!

Damit steht die Versicherung meines Erachtens in der Pflicht.

Das habe ich so schriftlich, ja. Ein später angeblich raus
geschicktes Schreiben bzgl. einer von der Gesellschaft in die
Wege geleitete Stornierung des Vertrages ist aber nie bei mir
angekommen!

Dann sollte die Versicherung dieses Schreiben bitte nochmal schicken.

Zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung nun also Storno
abgerechnet wurde, stand noch nicht mal offiziell vom
Nachlassgericht fest, dass ich Miterbin bin, sondern es wurde
nur aufgrund meiner aussage mündlich so aufgenommen.
Die Versicherung schrieb:" Die ausgesprochene Kündigung weisen
wir daher hiermit als rechsunwirksam zurück und bitten Sie
Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen."

Wenn das alles so ist, dann muß die Versicherung haften!
Ich würde der Erbengemeinschaft raten einen Anwalt auzusuchen…aber einen , der sich damit auskennt.

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Vielen Dank. Dem Rat werde ich sicher folgen, denn je länger ich darüber nachdenke, desto klarer wird es, dass die Versicherung nicht ohne entsprechende Nachweise bzgl. Erben etc. solche Verträge kündigen kann, wenn doch der Beitrag in vollem Umfang bezahlt war.

Dann hat die Versicherungsvertreterin sich offenbar auf dieses einmonatige Sonderkündigungsrecht berufen?! Verstorbene Kunden können jedenfalls keine Versicherung kündigen. Demzufolge muß dieses Bestätigungsschreiben nicht an den Alteigentümer sondern an den Neueigentümer verschickt werden, der ja erst einmal die Verträge übernimmt! Wenn diese Ihnen zu Hilfe kommende Versicherungsvertreterin bei der Kündigung geholfen hat, hat Sie doch bestimmt für Sie einen neuen Versicherungsvertrag ab Kündigungsdatum eingereicht?! Noch einmal zur Klarstellung:
Vater verstirbt-Sohn informiert Versicherung und übernimmt Vertrag des Vaters-Nach Grundbucheintragung hat Sohn einen Monat Zeit zu entscheiden ob Vertrag des Vaters tatsächlich fortgeführt werden soll- Sohn will lieber zu einer anderen Gesellschaft wechseln, kündigt innerhalb eines Monats und schließt gleichzeitig einen neuen Vertrag für die Zeit danach ab. Bei dieser Abfolge kann das Haus nie unversichert gewesen sein, was im übrigen auch der Sinn dieser Regelung ist. Hoffe konnte jetzt etwas licht in das Dickicht bringen. Sollte es versäumt worden sein einen Anschlußvertrag abzuschließen stellt sich die Frage wer dafür verantwortlich ist (Stichwort: Beraterhaftung). Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,
grundsätzlich schreibt die Gesellschaft entweder eine Vertragsaufhebung wegen Eigentümerwechsel oder bestätigt die Kündigung zu einen bestimmten Termin. Nur Geld zurück ist m.E. keine eindeutige Willensäußerung. Die können ja nicht davon ausgehen, dass Du Kontoeinsicht hast. Letzlich ein Fall für den Rechtsanwalt. …wenn Du wirklich kein Schreiben bekommen hast.
Gruss WB

Hallo

ich fürchte da können sie nichts gegen machen. Das vorgehen der Versicherung ist zwar eher ungewöhnlich aber durch aus rechtens.

Da ich aber kein ersicherungsrechtler bin würde ich ihnen raten einen Anwalt zum Thema Versicherungsrecht aufzusuchen und die Sache prüfen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Alle Papier zusenden lassen, damit Sie was in der Hand haben. Wurde es nicht an Sie geschickt, wird sich der Anwalt ggfs. über einen Formfehler freuen…
Dennoch will ich Ihnen da nicht allzu viel Hoffnung machen; ich kenne die letzten Details, Fristen und Daten schließlich auch nicht.
Alles Gute

Pflichtverletzung der Versicherung: Nach dem ersten Schreiben muss sie den Erben bzw. dem neuen Versicherungsnehmer eine Police schicken

Hallo, Deine speziellen Fragen kann man beim besten Willen nicht seriös beantworten. Man müsste hier SEHR genaue Daten SEHEN.
Du solltest die bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, OK.
Gruß Egon

Hallo,
das ist allerdings blöd gelaufen. Kannst Du nachweisen das Du bzgl. eines Neuabschlusses mit einer anderen Versicherung in Kontakt warst?
Hast Du von der Versicherung schriftlich das eine Kündigung bei Erbschaft nicht möglich sei?
Ich bin mir nicht sicher ob nicht auch die Versicherung die Auflösung des Vers.Schutzes schriftlich bestätigen muss.
Grdstzl. kenne ich das nur das so ein Weg schriftlich vollzogen werden muss. Vor allem wenn es um die Kündigung seitens der Gesellschaft geht.
Ist die Betreuerin Angestellte der Gesellschaft? Oder ist es eine unabhängige Betreuerin? Dann sollte die eigentlich Deine Interessen vertreten.
Daher gehe ich mal davon aus das es sich um eine Mitarbeitern der Versicherung handelt. Und die vertritt natürlich die Interessen der Gesellschaft und niemals Deine!
Es bestehen ja hier zwei gegensätzliche Aussagen. Einerseits die der Gesellschaft das eine Kündigung wegen Erbschaft nicht möglich sei.
Dann im Nachgang die Aussage das der Vertrag lange von der Gesellschaft gekündigt wurde.
Das sollte auf jeden Fall geklärt werden. Sinnvollerweise von jemand unabhängigen.
Auf jeden Fall solltest Du die Vertragsbedingungen genau lesen. Darin wird angegeben in welchem Umfang eine Kündigung zu erfolgen hat.
Und darauf würde ich mich dann berufen.
Viel Erfolg
Heiko Fichter