wer kennt sich aus:
Ich hatte Ende 2006 durch fehlerhaft eingebautes Eckventil in einer Wohnung über uns einen Wasserschaden (Mobiliar) in meiner Wohnung. Vorweg: hatte keine Hausratversicherung. Habe Schaden gleich Wohnungseigentümer gemeldet. Der hielt sich seitdem raus, schreibt aber jetzt (nach 11 Monaten), dass ich mich mit der Firma die die Eckventile eingebaut hat auseinandersetzen soll.
Wie stehen meine Chancen?
Guten Tag fs,
wie Ihre Chancen stehen, weiß in diesem Brett kein Mensch.
Es ist die alte Leier: Erst durch Schaden wird man klug. Das gilt
übrigens für alle Beteiligten. Ob die Haltung Ihres Nachbarn
rechtssicher ist, wissen Sie im Zweifel erst, nachdem ein Richter befragt wurde. Wenn Ihr Nachbar 11 Monate braucht um festzustellen,
dass aus seiner Sicht eine Produkthaftung greift, kann das darauf
hindeuten, dass er keine Private Haftpflichtversicherung hat und ihm
ein mehr oder weniger Kundiger den Tip gegeben hat, einen Dritten
ins Spiel zu bringen, um von eigenem Einbaupfusch abzulenken.
Ob das so ist, erfahren Sie, wenn sich Ihr Rechtsanwalt um die Sache kümmert. Der kostet Ihr Geld, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Interessen wahrnimmt.
Bis alles ausgeleuchtet sein wird, kostet es Zeit, Geld, Nerven, Haare
und am Schluß steht vielleicht sogar die Einsicht, dass eine eigene
Hausratversicherung bei einer Wohnsituation im Mehrfamilienhaus
nach wie vor das Mittel der Wahl ist.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wer kennt sich aus:
Ich hatte Ende 2006 durch fehlerhaft eingebautes Eckventil in
einer Wohnung über uns einen Wasserschaden (Mobiliar) in
meiner Wohnung.
Wer wohnte in dieser Wohnung, dort muß der Schaden doch gemeldet worden sein? Konnte da eine Hausratversicherung greifen?
Vorweg: hatte keine Hausratversicherung.
Ja, leider, hast du hoffentlich jetzt abgeschlossen, denn dann wäre die Sache ganz einfach. Die Versicherung holt sich die Schadenssume beim Verursacher, der Firma.
Habe Schaden gleich Wohnungseigentümer gemeldet. Der hielt sich
seitdem raus, schreibt aber jetzt (nach 11 Monaten)
warum nach so langer Zeit. Hat er keine eigene Hausversicherung, die den Schaden abdeckt?
, dass ich mich mit der Firma die die Eckventile eingebaut hat
auseinandersetzen soll.
Das wird bestimmt schwierig, da du ja beweisen mußt, daß sie den Fehler verursacht hat. Das wird wohl kaum ohne Anwalt gehen
Wie stehen meine Chancen?
Wenn es nachweisbar ist, daß die Firma durch ein fehlerhaft eingebautes Teil den Schaden verursacht hat, und die Firma noch existiert, muß sie auch dafür haften. Aber ich würde mich ziemlich beeilen bei der Sache.
Grüße Heinz
Hallo,
also der Schädiger ist ja der Wohnungseigentümer von obendrüber. An den kannst Du Dich halten und musst Dich nicht auf die Firma verweisen lassen. Der Wohnungseigentümer, bzw. dessen Haftpflicht kann sich im Innenverhältnis ja Regress holen.
Sofern der Wohnungseigentümer von obendrüber das mit der Firma aber vorweg schon klargemacht hat, dann ist es natürlich einfacher sich an die Firma zu halten. Das steht aber nicht im Posting, ist also spekuliert.
Viele Grüße
Andreas
meiner Wohnung. Vorweg: hatte keine Hausratversicherung. Habe
Das ist schlecht, denn eine Hausratversicherung hätte den Neuwert ersetzt, eine Haftpflichtversciherung wird Dir nur den Zeitwert Deines Hausrates ersetzen.
Schaden gleich Wohnungseigentümer gemeldet. Der hielt sich
seitdem raus, schreibt aber jetzt (nach 11 Monaten), dass ich
Warum hast Du solange gewartet ? Wie willst Du jetzt noch Deinen Schaden belegen ?
Wie stehen meine Chancen?
Meines Erachtens nicht schlecht, obgleich die verstrichene Zeit die ganze Angelegenheit kompliziert. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Hallo,
Wer wohnte in dieser Wohnung, dort muß der Schaden doch
gemeldet worden sein? Konnte da eine Hausratversicherung
greifen?
Sorry, aber was hat die Hausratversicherung des Bewohners aus der OBEREN Wohnung mit dem Schaden in der UNTEREN Wohnung zu tun???
Vorweg: hatte keine Hausratversicherung.
Ja, leider, hast du hoffentlich jetzt abgeschlossen, denn dann
wäre die Sache ganz einfach. Die Versicherung holt sich die
Schadenssume beim Verursacher, der Firma.
Und der nächste Klops: Eine JETZT abgeschlossene Versicherung ersetzt keinen Schaden, der VOR 11 Monaten eingetreten ist und sie nimmt auch keinen Regress bei irgendjemandem, der in der Vor-Versicherungszeit einen Schaden zu verantworten hat.
Habe Schaden gleich Wohnungseigentümer gemeldet. Der hielt sich
seitdem raus, schreibt aber jetzt (nach 11 Monaten)warum nach so langer Zeit. Hat er keine eigene
Hausversicherung, die den Schaden abdeckt?
Aller guten (schlechten) Dinge sind drei, wie? Eine „Hausversicherung“ (gemeint ist vermutlich die Gebäudeversicherung) deckt Schäden an durch versicherte Gefahren beschädigten Gebäudebestandteilen (hier ist also z.B. die Trockenlegung durchfeuchteter Wände versichert). Mit Schäden am „Inhalt“, also dem Hausrat, hat sie nix zu tun.
Bei allem Respekt: mit diesen „Ratschlägen“ ist dem Fragenden kaum geholfen.
Gruß
Frank Hackenbruch
Hallo Frank, zu deinen Anmerkungen:
Sorry, aber was hat die Hausratversicherung des Bewohners aus
der OBEREN Wohnung mit dem Schaden in der UNTEREN Wohnung zu
tun???
In der Anfrage steht doch, daß der Schaden in der Wohnung darüber eingetreten ist und dann das Wasser einen Schaden bei ihm verursacht hat. Der Hauptschaden ist also beim Obermieter eingetreten, und da greift dann dessen Hausratversicherung!
Und der nächste Klops: Eine JETZT abgeschlossene Versicherung
ersetzt keinen Schaden, der VOR 11 Monaten eingetreten ist und
sie nimmt auch keinen Regress bei irgendjemandem, der in der
Vor-Versicherungszeit einen Schaden zu verantworten hat.
Das ist mir natürlich klar, so dumm bin ich nicht! Ich meinte damit natürlich, daß er, wenn er eine Versicherung gehbt hätte, wäre die Sache für ihn völlig unkompliziert!
Aller guten (schlechten) Dinge sind drei, wie? Eine
„Hausversicherung“ (gemeint ist vermutlich die
Gebäudeversicherung) deckt Schäden an durch versicherte
Gefahren beschädigten Gebäudebestandteilen (hier ist also z.B.
die Trockenlegung durchfeuchteter Wände versichert). Mit
Schäden am „Inhalt“, also dem Hausrat, hat sie nix zu tun.
Wer sagt denn, daß am Hausrat Schäden entstanden sind? Wenn in einem Haus, egal durch was auch immer, am Mauerwerk, in den Decken usw. Schäden entstehen, ist zuerst mal der Besitzer dran. Dafür gibt es ja die Gebäudeversicherung. Erst dann stellt sich die Frage nach dem Verursacher, und hier ist es ja vielleicht die Firma.
Ich hatte in der Vergangenheit 2 Schäden, die ähnlich waren und weiß, wovon ich rede!
Gruß Heinz Thate
Hallo Heinz Thate,
In der Anfrage steht doch, daß der Schaden in der Wohnung
darüber eingetreten ist und dann das Wasser einen Schaden bei
ihm verursacht hat. Der Hauptschaden ist also beim Obermieter
eingetreten, und da greift dann dessen Hausratversicherung!
wo steht denn, dass der Hauptschaden in der oberen Wohnung aufgetreten ist? Dort befindet sich lediglich die Schadenursache, die defekten Eckventile.
Aber selbst WENN in der oberen Wohnung Hausrat durch ausgetretenes Wasser beschädigt wurde und selbst WENN dort eine eventuell vorhandene Hausratversicherung greift, nützt das dem Fragenden nichts.
Das ist mir natürlich klar, so dumm bin ich nicht! Ich meinte
damit natürlich, daß er, wenn er eine Versicherung gehbt
hätte, wäre die Sache für ihn völlig unkompliziert!
So steht es aber nicht im ersten Posting, sorry.
Wer sagt denn, daß am Hausrat Schäden entstanden sind?
Der Fragende (s. Ausgangsposting: „Mobilar“)
Wenn in
einem Haus, egal durch was auch immer, am Mauerwerk, in den
Decken usw. Schäden entstehen, ist zuerst mal der Besitzer
dran. Dafür gibt es ja die Gebäudeversicherung. Erst dann
stellt sich die Frage nach dem Verursacher, und hier ist es ja
vielleicht die Firma.
Ich hatte in der Vergangenheit 2 Schäden, die ähnlich waren
und weiß, wovon ich rede!
Also entschuldige, aber die Erfahrung aus zwei möglicherweise ÄHNLICHEN Fällen können wohl kaum als Grundlage heran gezogen werden, um dem Fragenden fundiert weiter zu helfen.
Gruß
Frank Hackenbruch