Wasserschaden - Hausverwaltung - Konsequenzen

Hallo,
ich habe einige Fragen – über die Antwort für eine wäre ich schon glücklich! :smile:

Anfang Dezember letzen Jahres gab es in der Mietwohnung über mit einen Wasserschaden. Ich hatte dadurch den üblichen Schaden (Möbel, Teppiche, Lampen feucht/kaputt) und konnte nicht mehr dort wohnen. Ursache war ein Riss in der Versorgungsleistung der Küchenspüle. Laut Aussage der Hausverwaltung hatte die Mieterin die Spüle selbst eingebaut.
Nun habe ich leider keine Hausratversicherung und musste den Schaden der Haftpflichtversicherung der Mieterin melden. Diese schreibt mir nun, dass nach Aussage des Sachverständigen vor Ort, die Spüle schon vor Einzug Teil der Wohnung war und die Mieterin nicht fahrlässig gehandelt hätte, da es sich um Verschleiß handelte.

Zahlt nun die Gebäudehaftplicht? Oder keiner?

Ich konnte dann nach einer Woche zum Glück im Haus in eine neue Wohnung ziehen. Die Hausverwaltung versprach mir für die neue Wohnung eine neue Einbauküche, die vom Eigentümer finanziert wird. Letztendlich wurde aber aus der Nachbarwohnung, die auch vom Wasserschaden betroffen war, die alte, schmutzige Einbauküche eingebaut. Die passt aber nicht, so dass der Kühlschrank im Bad steht.

Kann ich hier die Miete mindern?

Die Hausverwaltung weigert sich nun die 100prozentige Mietminderung für die eine Woche ohne Wohnung anzuerkennen.

Ist es zulässig diesen Betrag von der Mietzahlung für die neue Wohnung abzuziehen?

Danke im Voraus!:smile:

Grundsätzlich darf man davon ausgehen, daß der Schadensverursacher haftpflichtig ist! Wer Eigentümer der Sache ist, haftet.

Hallo,

für einen fitkiven Fall, Rechtsberatung wird ja kritisch gesehen in Deutschland, wie den ihren finden sie meine Antworten zwischen ihren Zeilen.

Anfang Dezember letzen Jahres gab es in der Mietwohnung über
mit einen Wasserschaden. Ich hatte dadurch den üblichen
Schaden (Möbel, Teppiche, Lampen feucht/kaputt) und konnte
nicht mehr dort wohnen. Ursache war ein Riss in der
Versorgungsleistung der Küchenspüle. Laut Aussage der
Hausverwaltung hatte die Mieterin die Spüle selbst eingebaut.

Die Aussage ist für sie als Mieterin irrelevant.

Nun habe ich leider keine Hausratversicherung und musste den
Schaden der Haftpflichtversicherung der Mieterin melden. Diese

Auch das stimmt nicht ganz, sie müssen nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Sie müssen lediglich gegen eine Person (den anderen Mieter oder besser noch dem Eigentümer der über ihnen liegenden Wohnung eine Forderung stellen. Diese Partei sollte sich dann bei der Haftpflichtversicherung melden. So haben sie der anderen Partei Arbeit abgenommen.

schreibt mir nun, dass nach Aussage des Sachverständigen vor
Ort, die Spüle schon vor Einzug Teil der Wohnung war und die
Mieterin nicht fahrlässig gehandelt hätte, da es sich um
Verschleiß handelte.

Daß nicht fahrlässig gehandelt wurde, ist doch eine gute Aussage, denn bei Fahrlässigkeit zahlen viele Versicherungen nicht.
Ob es nun Verschleiß, oder ein böser Einbrecher war, ist dabei unerheblich. Wichtig ist ob die Partei von welcher man Schadensersatz fordert verantwortlich bzw. haftbar zu machen ist.
Ich würde mich nicht von der Verwaltung auf den Mieter verweisen lassen. Der Eigentümer der darüber liegenden Wohnung muß nach meiner Meinung dafür gerade stehen. Wenn der Eigentümer dann gegen die Mieterin Regressansprüche stelle, ist das seine Sache.

Zahlt nun die Gebäudehaftplicht? Oder keiner?

Ob nun die Gebäudehaftpflicht zahlt oder nicht, entscheidet zunächst die Versicherung bzw. im Zweifel ein Richter. Aber plagen sie sich nicht mit der Versicherung herum, sondern mit dem Eigentümer.

Ich konnte dann nach einer Woche zum Glück im Haus in eine
neue Wohnung ziehen. Die Hausverwaltung versprach mir für die
neue Wohnung eine neue Einbauküche, die vom Eigentümer
finanziert wird. Letztendlich wurde aber aus der
Nachbarwohnung, die auch vom Wasserschaden betroffen war, die
alte, schmutzige Einbauküche eingebaut. Die passt aber nicht,
so dass der Kühlschrank im Bad steht.

Kann ich hier die Miete mindern?

Wegen der Küche ansich nicht, außer wenn sie aus ihrem Originalmietvertrag feste vereinbarte Kriterien ableiten können, welche nicht eingehalten werden.

Die Hausverwaltung weigert sich nun die 100prozentige
Mietminderung für die eine Woche ohne Wohnung anzuerkennen.

100% Mietminderung ist nur möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist/war. Hiervon unberührt, hätten sie bei einer Unbewohnbarkeit gegebenenfalls Anspruch auf eine andere (gleichwertige) Unterkunft, deren Kosten sie per Schadensersatz vom eigenen Vermieter zurückfordern könnten.

Ist es zulässig diesen Betrag von der Mietzahlung für die neue
Wohnung abzuziehen?

Der Weg ist subjektiv ok, aber objektiv hat eine neue Wohnung/Mietvertrag nichts mit der alten Wohnung zu tun.
Wenn sie die Miete unberechtigt kürzen, könnte ihnen auch fristlos gekündigt werden.
Ob es rechtlich sauber ist zu verrechnen, kann ich derzeit nicht beurteilen.

MfG

RK-Hausverwaltung

Hallo,

ich bin nicht ganz sicher aber denke, die Gebäudeversicherung sollte hier erst einmal zahlen. Was war mit der alten Einbauküche? War das Ihre oder wem gehörte die? Wenn das Ihre war, warum bekommen Sie dann eine alte aus der Nachbarwohnung und nicht Ihre ersetzt? Die Woche Mietminderung würde ich auf jeden Fall durchsetzen und den Kühlschrank im Bad, das geht gar nicht. Schreiben Sie die Verwaltung unter Fristsetzung (7 Tage)an, die sollen das alles in Ordnung bringen. Wenn das nicht geschieht, holen Sie sich einen Rat vom Anwalt (erst nach Ablauf der Frist). Passen Sie auf, dass das ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht ist. Andere Anwälte nehmen diese Fälle natürlich auch an, haben aber nach meiner Erfahrung keine Ahnung.

Gruß Behrend

Hallo,

In Ihrem Fall bitte sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Kray
Immobilienwirt

Hallo,
danke für die Antwort. Die Einbauküche, die eingebaut wurde, war aus der Wohnung neben meiner alten. Dort sind die Bewohner am Tag des Wasserschadens direkt ausgezogen, da das Wasser aus der Decke lief. In die neue Wohnung passt nur eine kleine Singleküche, weder die aus meiner alten Wohnung noch der Nachbarwohnung passt da rein.
Nun muss wohl ein Anwalt her - ich habe gehofft, dass es auch ohne geht.
Viele Grüße!

Die GEBÄUDEversicherung zahlt nur Schäden am GEBÄUDE bzw. Dinge, welche mit dem GEBÄUDE verbunden sind.
Möbel sind beweglich, gehören zum HAUSRAT und daher ist die HAUSRATversicherung für die Regulierung solcher Schäden verantwortlich. Wenn Du keine HAUSRAT-Vers. hast um Versicherungsprämien zu sparen = persönliches Risiko = Pech.

Wegen der Einbauküche - was wurde schriftlich vereinbart? Welche Ansprüche kannst Du nachweisen?

Wegen der Mietminderung in Deiner Beschädigten Wohnung bin ich irritiert, denn diese Mietminderung übernimmt eigentlich die Gebäudeversicherung, wenn die Wohnung in einem unzumutbaren / unbewohnbaren Zustand war. Das ist allerdings Difinitionssache.

Die Mietkürzung der einen Wohnung von der Miete einer anderen abzuziehen / aufzurechnen ist m.E. nicht zulässig, denn, was kann die eine Wohnung / Eigentümer dafür, dass es in der anderen Wohnung zu Problemen kam. Selbst, wenn der Eigentümer beider Wohnungen der Gleiche ist, geht das m.E. nicht.

Immer wieder gerne.

el Lobo

Hallo,

wenn der Wasserschaden von der oberen Wohnung ausgeht, hat der Eigentümer dieser Wohnung auch für die Folgeschäden zu haften. Sollte es sich dabei um eine Einbauküche handeln ist die Gebäudeversicherung zustädig.
Wenn Deine Wohnung unbewohnbar war würde ich auch keine Miete für diese Zeit bezahlen, aber von dem neuen Eigentümer der anderen Wohnung kannst Du nichts abziehen, denn es ist eventuell ein anderer Eigentümer.
Wegen der neueren Wohnung, von der Zusage über eine neue Küche hast Du sicher nichts schriftlich, bzw. schau ob im Mietvertrag etwas über eine neue Einbauküche vereinbart ist.
Ich würde Dir raten, dass Du Dich von einem Anwalt beraten lässt, dies wird sich in jedem Fall für Dich auszahlen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass Du Deinen Schaden nicht ersetzt bekommst obwohl Dich kein Verschulden trift.

Gruß aus völklingen

Hallo,

nach der Vorgeschichte, wie Sie sie schildern, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, damit der etwas System in die ganze Sache bringt! Sie sind hier in zu viele Richtungen tätig geworden. Allein die Aussage der Versicherung zeigt, dass Sie als Laie hier auf verlorenem Posten stehen.

Sie haben einen Mietvertrag, auf Grund dessen Ihr Vermieter Ihnen eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung stellen muss, im Gegenzug zahlen Sie dafür Miete. Folglich ist es Aufgabe Ihres Vermieters hier umgehend tätig zu werden (ist die Hausverwaltung Ihr Vermieter?)

Vermutlich haben Sie nach dem BGB auch noch Ansprüche gegen Eigentümer und Mieterin der Wohnung, von der der Wasserschaden ausgegangen ist.

Irgendwelche Versprechungen der Hausverwaltung (sofern sie nicht Vermieter ist, oder in dessen Auftrag handelt) haben keine rechtliche Bedeutung für Sie. Übrigens, im Rahmen der Hausverwaltung besteht neben der Feuer- auch eine Versicherung gegen Wasserschäden, die hier eintreten müsste.

Das sind die wesentlichsten Punkte, die mir aufgefallen sind. Sie müssen durch den Verursacher (bzw. seine Versicherung) so gestellt werden, dass Sie unter dem Strich keinen Schaden davon tragen! Zu dem Recht kann Ihnen nur ein Anwalt verhelfen, ohne Rechtsbeistand werden Sie voraussichtlich auf einen Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Den Anwalt muss natürlich auch der Verursacher bezahlen!

Was die Mietminderung angeht, da sollten Sie ebenfalls erst mal den Anwalt abwarten, mit der von Ihnen angedachten Aufrechnung setzen Sie sich nur in’s Unrecht.

Wenn nicht irgend welche, von Ihnen unerwähnten Faktoren mit eine Rolle spielen, dann müssten Sie alle Auslagen ersetzt bekommen.

Viel Erfolg
pieter

Danke für die Antwort.

Die Zusage war mündlich: der Eigentümer hat eingewilligt eine neue Einbauküche zu zahlen. IM Mietvertag steht, dass eine Einbauküche zur Wohnung gehört.

Die EBK ist weder neu, noch passt sie rein. Schon aus hygienischen Gründen ist es nicht vertretbar, dass der Kühlschrank (Hochschrank) im Bad steht.

Es sind zwei verschiedene Eigentümer, aber beide Mieten gehen auf das Konto der Hausverwaltung.

Ich hatte wegen der Woche Mietminderung ein Schreiben Ende Dezember geschickt mit der Frist, den Betrag bis zum 15.1. zu überweisen. Habe weder Post noch Geld erhalten.

Hallo,

es handelt sich bei allen betroffenen Wohnung um Eigentumswohnungen verschiedener Eigentümer. Die Hausverwaltung vermietet diese.

Ich hatte gehofft ohne Anwalt auszukommen, aber es scheint mir unmöglich.

Die HV rückt auch keine Informationen bzw. zur Gebäudeversicherung oder Angaben zum Eigentümer raus.
Bloß Hände weg von dieser Hausverwaltung.

Hallo,

bei einer Einbauküche, welche schriftlich im Mietvertrag steht, ist es nicht zulässig, dass der Kühlschrank im Bad steht. Diesen Umstand würde ich schriftlich dem Eigentümer mitteilen und Ihn um Abhilfe bitten bzw. mit Mietminderung drohen, da die Einbauküche nicht funktionsfähig ist.
Wenn Du keinen Anwalt einschalten möchtest, einfach den Eigentümer anrufen und ihm dies schildern.

Gruß aus Völklingen

Hallo

Für einen solch komlexen Fall muss sicherlich Rat eines Anwaltes her.

MFG

e.jungmann

Hallo,

bzgl. der Versicherung: Schwierig, die Gebäudeversicherung wird sagen, Möbel zahlen wir nicht, die sind nicht Teil des Gebäudes, wenden Sie sich an Ihre Hausratversicherung, welche ja nicht vorhanden ist. Die Frage solltest Du besser nochmal an Experten für Versicherungen stellen.

Bzgl. der Mietminderung. Du kannst auch selber die Miete mindern, wenn Du dies vorab mit Begründung schriftlich der Hausverwaltung mittteilst. Dies gilt für die eine Woche ohne Wohnung. Wegen dem Kühlschrank im Bad kann ich nichts sagen, da gibt es keine mir bekannten Urteile zu. Du musst Dich aber darauf einstellen, dass die Verwaltung sich wehren wird. Das kann auch zu einem Gerichtsverfahren führen, welches dann durchfochten werden möchte. Ein Anwalt für Mietrecht kann Dich dann oder auch vorab sicher besser beraten.

Viele Grüße

Alex

Hallo Lillyin,

da ist ja ganz schön der Knoten drin.
Zunächst: War der Wasserschaden in der Versorgungsleitung vor oder nach dem Hahn für den Anschlußschlauch zur Spüle? Wenn vorher, also im metallenen Stück Wasserleitung (in der Regel noch in der Wand), dann ist die Sturm-,Hagel-, Leitungswasserversicherung zuständig. Diese muss aber von der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter des Gesamtobjektes nicht abgeschlossen sein. Diese Versicherung bzw. die Hausgemeinschaft hätte aber nur die fest mit dem Gebäude verbundenen Teile zu bezahlen ( Einbauküche, verklebte Teppiche, Trocknung des Estrichs, Malerarbeiten, Tapeten usw.). Der Hausrat fällt weg, wenn nicht versichert, Pech gehabt.
Ist der Wasserausbruch nach dem Hahn, also in der Zuleitung zur Spüle geschehen, ist die Mieterin über Dir schuldig, egal ab selbst eingebaut oder nicht. Sie hat einem Dritten einen Schaden zugefügt und damit Haftung. Aber die Haftpflichtversicherung wehrt sich mit allen Händen und Füßen und ein Sachverständiger der Versicherung wird immer zu deren Gunsten entscheiden. Darum sich nicht alles gefallen lassen und ruhig etwas auf die Pauke hauen. Aallerdings zahlt diese Versicherung nur den Zeitwert und der kann bei älterem Hausrat sehr gering sein. Außerdem wollen die auch oft einen Nachweis über die Kaufkosten und wer hat da schon noch Belege zur Hand.
Also zusammengefasst: Das Ganze kann sehr schwierig werden aber der Versuch, etwas zu bekommen, ist schon zu unternehmen. Notfalls mit einem Rechtsanwalt, jedoch hier bitte überlegen, ob da nicht gutes Geld dem schlechten nachgeworfen wird, denn der kostet ja auch gleich einiges.
Zur neuen Wohnung: Ein Kühlschrank im Bad ist schon aus Unfallgründen verboten. Das würde ich in keinem Fall akzeptieren. Wer eine Wohnung mit Küche anmietet hat ein Recht darauf, dass diese auch funktioniert und sauber ist. Mündliche Zusagen sind oft recht kritisch. Schriftliche Vereinbarungen sind da schon besser. Eine Mietminderung ist leider nicht anzusetzen, da hilft nur das Gespräch. Voraussetzung zur Mietminderung ist, dass diese angekündigt und eine Frist zur Nachbesserung erteilt wird.
Ich hoffe, den Knoten etwas gelöst zu haben und wünsche viel Glück bei der Durchsetzung. Der Abschluss einer Hausratversicherung macht meist auch Sinn.
Alles Gute
Hubert

Hi,
Grundsätzlich: der Verursacher eines Schadens muss geradestehen. Da er das meist nicht freiwillig tut, muss notfalls zuletzt ein Gericht entscheiden.

Wer nun haften muss, ergibt sich aus den vorhandenen Verträgen/Vereinbarungen. Das sind: Mietverträge im Verhältnis Vermieter/Mieter oder die Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Eigentümer untereinander. Dort muss man zuerst nachschauen.

Kommt der Schaden ursächlich aus dem Sondereigentum, ist der Eigentümer verantwortlich. Aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgt daher die Eigentümergemeinschaft.

Was der Eigentümer als Vermieter an den Mieter weitergibt oder weiterregelt, ist im Mietvertrag geregelt.

Noch etwas wichtiges: Verträge haben Vorrang vor gesetzlichen Vorschriften.

Fazit: Verträge durchsehen, was da steht, kann eingefordert werden, was da nicht steht: schlechte Karten. Dann hilft nur ein guter Rechtsanwalt und das Gericht - hohes Risiko!

Selber Geld einbehalten würde ich nur, wenn im Mietvertrag unmissverständlich eine Regelung vorhanden ist, sonst Finger weg! Man muss beim Vertragsschluss aufpassen, nicht erst im Schadensfall. In deinem Fall: Vermutlich Pech gehabt.

Hier kann ich leider nicht helfen, habe keine ahnung

Guten Abend.

Zum Versicherungsschaden kann und darf ich keine Rechtsauskunft erteilen, aber Ihnen raten, sich diese unbedingt zu holen.

Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist und alle Versicherungen lehnen diese Regulierung ab, dann bleibt immer noch Ihr Schadensersatzanspruch ggb. der Mieterin direkt bestehen. Das erklärt Ihnen ganz sicher ein Rechtsanwalt und vertritt Sie ggf.

Auch Ihre Schilderung zur Einbauküche kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur immer wieder empfehlen, alle Vereinbarungen die Sie treffen, sich stets schriftlich bestätigen zu lassen. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Ihre Wohnung eine Woche nicht nutzbar war, steht Ihnen eine Mietminderung zu. In welcher Höhe, sollten Sie ebenso mit einem Mieterverein oder einem Anwalt besprechen, der dann auch Ihre Rechte für Sie vertritt.

Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de

Büros in Hamburg,Norderstedt,Wiesbaden,Mainz und Dresden.

Hallo Lillyin,

ich bin weder Jurist noch Versicherungsfachmann; aus dem Bauch heraus, wüerde ich meinen, dass nach dem Sachverständigengutachten (normaler Verschleiß)die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen müßte. Hinsichtlich der Mietminderungen wird es sehr juristisch, weshalb ich - je nach Höhe des Betrages und meines Ärgerpotentials - einen Anwalt einschalten. Eine preiswerte Lösung ist der Eintritt in z. B. Wohnen im Eigentum (Euro 60 p. a.) oder den örtlichen Mieterverein; dort gibt m. E, Beratung kostenlos. Dies wäre sinnvoll, bevor noch unnötige Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich anfallen. Im Zweifel ist ein halbwegs gelungener Kompromiß besser als ein Gang vor’s Gericht.
Gutes Gelingen
HJR

Hallo, das ist eine verzwackte Sache. Ich bin in der Schweiz mit solchen Themen teilweise beschäftigt und zwar nur mit Stockwerkeigentum keine Mietsachen.

Auf jeden Fall ist es gerade fahrlässig, wenn Sie keine Hausratsversicherung haben. Das hätte den Schaden teilweise aufgefangen.

In der Schweiz sind Elementarschäden wie Wasser von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Egal, wer der Schuldige ist, das machen dann die Versicherungen untereinander aus, resp. nehmen Regress bei Fahrlässigkeit auf den oder die Mieter.

Sie müssen hartnäckig mit der Versicherung sein, da lässt sich sicherlich was machen. Gleichgültig, ob die Mieterin die Sache schon eingebaut übernommen oder selber eingebaut hat. Sie haben den grössten Teil des Schadens.

Wenn Ihnen ein nicht mehr ebenbürtiger Wohnungsersatz angeboten wurde, dann müssen Sie mit der Verwaltung streiten. Das scheint ja nun offensichtlich zu sein. Kühlschrank im Bad… Eine Mietzinsreduktion müssen Sie bei der Verwaltung beantragen und gemeinsam aushandeln. Einfach den von Ihnen geschätzten Betrag nicht miteinzahlen resp. verrechnen, das geht nicht. Sie müssten höchstens den Mietzins auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das Thema geregelt ist. Gibt es bei Ihnen keinen Mieterschutz-Verband? In der Schweiz kann man dies gut regeln und nachvollziehen.

Mehr kann ich Ihnen nicht schreiben, ist zu vielseitig und deutsche Verhältnisse. Ich denke auch, dass der Besitzer der einen Wohnung einen Mieter drin hat, und Ihre Wohnung auch in anderem Eigentum steht und Sie sind Mieter, da sind die Zuständigkeitsbereiche Eigentümer und Verwaltung sehr verschachtelt. Sie sollten sich Beratung holen.

Wenn Sie nun eine Hausratsversicherung für sich abschliessen möchten, dann sollte der Versicherungsmakler Sie in diesem Thema gleich beraten und eine Lösungsmöglichkeit anbieten. Sonst schliessen Sie bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ab…

Herzlichen Gruss aus der Schweiz, Hanspeter.