Wasserschaden / Heizungsreparatur Mietminderung?

Hallo!
In unserer 70Qm Wohnung ist seit September ein Wasserschaden an der Außenwand im Arbeitszimmer (=15QM). Mehrfach wurde die Hausverwaltung auf den Mangel hingewiesen.
Im November kam der erste Handwerker um den Schaden zu begutachten.
–> Ein Heizugsrohr in der Wand war defekt und musste erneuert werden. Dafür wurde die Wand „aufgemacht / aufgestemmt“. Die Heizung war von Sep - Nov in diesem Raum außer Betrieb.

Der Maler kommt demnächst um die Wand wieder so herzustellen wie diese vor dem Schaden war.
Der Schaden (=450 € Heizungsbauer + 860 € für den Maler) wird von der Hausverwaltung der Haus-Versicherung (= Allianz) gemeldet.

Meine Frage:
Kann ich meine Ausfallzeiten an der Arbeit dem Vermieter bzw. der Versicherung in Rechnung stellen?
Was ist mit meinem Aufwand - ich musste den Raum mehrfach ausräumen - da dieser sehr eng gestellt ist. Die Heinzung ging mehrere Wochen nicht. Der Dreck musste weggemacht werden etc.
Kann ich dafür was in Rechnung stellen?

DANKE!

…aber klar…da kann man seine Kosten in Rechnung stellen…der Vermieter kann diese Kosten an seine Versicherung weitergeben.

Danke - okay!

Meine Frage ist nur wie soll ich meine „Kosten“ berechnen. Mir sind ja keine materiellen Kosten entstanden - sofern Zeit und jede Menge Aufwand.
Das ich die Möbel ständig hin und her tragen und zudem Schränke ein und ausräumen muss kann man ja schlecht in € schätzen.

Das ich das Zimmer nicht so nutzen kann wie es vorgesehen ist kann man ja anteilig berechen.

Zudem habe ich etliche Fehlstunden an der Arbeit. Soll ich dann meinen Studenlohn berechnen.