Wasserschaden im Bad

Hallo

Richter.

Das klingt ja nicht sehr berauschend… :confused:

Vermieter seine Versicherung befragt hat

Puh, dass weiß ich gar nicht…Mieter A hat den Vermieter nur angerufen um Bescheid zu geben, dass Wasser von der Decke tropft

jemand anderes auf dem Schaden sitzen.

Also quasi Mieter A?! :frowning:

Hallo zusammen… :smile:

Überlaufventil

Genauso so würde ich es auch sagen…Überlaufventil hin oder her…Mieter B stand Knöcheltief im Wasser…als er dann mal wach wurde durch sturmklingeln etc. :confused: Mieter B kann dadurch sogar seine Haftpflich verlieren…und er war unzurechnungsfähig was auch noch dazu kommt.

Ich bin wirklich gespannt, wer am Ende hier zahlt …

Mieter A wird jetzt nochmal an die Versicherung des Mieter B schreiben und den ganzen Sachverhalt genauestens darlegen. Wenn die Versicherung sich niht bereiterklärt zu zahlen, wird der Vermieter in Kenntnis gesetzt. Letztes Druckmittel ist der Mieterschutzbund, bei dem sich Mieter A anmelden wird. :wink:

Mieter A wird hier nochmal einen Lösungsansatz schreiben in geraumer Zeit… :wink:

Mieter A sagt Danke für die vielen Posts… :wink: