Wasserschaden im Bad

Was passiert wenn bei Mieter A es im Bad von der Decke tropft, weil Mieter B vergisst den Wasserhahn an der Badewanne zuzudrehen?! (Mieter B zechte die Nacht durch und schlief ein, während das Wasser noch lief) Bei der Versicherung beim Mieter B handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung?! Bei Mieter A liegen keinerlei Schäden am Hausrat vor.

Das Bad von Mieter A wird nass.

vnA

Howdy,

B hat einen Schaden verursacht und muss dafuer haften. Was sagen denn die Vermieter von A und B dazu (ggf. ist das ja nur einer)? Die sind doch sicherlich schon informiert, oder?

Gruss
norsemanna

Vermieter war der erste der davon erfuhr, da Vermieter A ihn gleich anrief. Vermieter weiß also Bescheid und die Haftpflicht von Vermieter B will den Schaden auf die Gebäudeversicherung abwälzen. Generell ist es wohl so, dass bei Leitungswasserschäden die Gebäudeversicherung greift, die Mieter mit den Nebenkosten zahlen, aber wohl nicht wenn ein Mieter grob farlässig handelt. (Verlassen der Wohnung, wenn Waschmaschine läuft und diese dann ausläuft etc.) --> Obhutspflicht

Nicht wenn Vermieter A so schlau war und einen Eimer unter die tropfende Stelle gestellt hat. :smile:

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Hi Joice,

Haftpflicht von Vermieter B will den Schaden auf die
Gebäudeversicherung abwälzen.

welche Haftpflicht wurde denn hier befragt, die vom Mieter oder vom Vermieter? Ansonsten aber ein uebliches Spiel …

Mieter mit den Nebenkosten zahlen, aber wohl nicht wenn ein
Mieter grob farlässig handelt. (Verlassen der Wohnung, wenn
Waschmaschine läuft und diese dann ausläuft etc.) -->
Obhutspflicht

Inwieweit Mieter B, der ja die Wohnung nicht verlassen hat, hier seiner Obhutspflicht nicht genuege getan hat, wird wohl anderweitig entschieden.

Hat denn die Gebäudeversicherung sich schon darauf berufen?

Gruss
norsemanna

Gebäudeversicherung zahlt Neuwert. Haftpflichtversicherung bzw. Hausratversicherung den Zeitwert. Allerdings zahlt Gebäudeversicherung keinen Hausrat (der ja in dem fiktiven Fall nicht beeinträchtigt ist) Es ist also nicht wirklich ein Mangel, wenn die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert.

vnA

Wichtig ist, dass die Decke ordnungsgemäß getrocknet wird. Nicht einfach nur mit Lüften, sondern professionell mit den entsprechenden Geräten. Sonst sind Langzeitschäden vorprogrammiert.

vnA

Ja…ich weiß, darum sollte nun schnell gehandelt werden…

Ja was heißt das genau. Das kam hier auch schon öfters in den threads vor, aber konnte damit nicht wirklich was anfangen.

welche Haftpflicht wurde denn hier befragt, die vom Mieter
oder vom Vermieter? Ansonsten aber ein uebliches Spiel …

Die Haftpflicht vom Mieter B wurde befragt.

Inwieweit Mieter B, der ja die Wohnung nicht verlassen hat,
hier seiner Obhutspflicht nicht genuege getan hat, wird wohl
anderweitig entschieden.

Wieso anderweitig?! Ein Mieter ist dazu verpflichtet seine „Gerätschaften“ quasi im Auge zu behalten dazu gehören Fön, Bügeleisen, Waschmaschiene und auch Badewasser einlassen. Wenn er dabei einschläft, ist er dieser nicht nachgekommen und handelt grob fahrlässig. Zudem hat Mieter B die Nacht durchgezecht und kann durch diesen Vorfall seinen Versicherungsschutz verlieren. Jedenfalls hatte das Vermieter A im world wide weg nachgelesen. Das mit dem Verlassen war auch nur ein Beispiel.

Hat denn die Gebäudeversicherung sich schon darauf berufen?

Wie meinst du das? Es wurde erstmal nur der Vermieter kontaktiert, damit der das Wasser abstellt und die Versicherung vom Vermieter B.

Gruß zurück

Howdy,

Wieso anderweitig?! Ein Mieter ist dazu verpflichtet seine

das heisst, ggf. entscheidet das ein Richter. Und dass der Mieter gezecht hat und dabei eingeschlafen ist, koennte sich dann vor Gericht ganz anders anhoeren (sofern er das nicht bereits schriftlich irgendwo zugegeben hat).

Hat denn die Gebäudeversicherung sich schon darauf berufen?

Wie meinst du das? Es wurde erstmal nur der Vermieter

gemeint war damit, ob der Vermieter seine Versicherung befragt hat und diese gesagt hat, in diesem Fall zahlen wir nicht, weil … Die Untersuchungen fuer die Ursache kommen sowieso, weil keine Versicherung gerne zahlt.

Wenn im Endeffekt keine der beiden Versicherungen zahlen muss, dann haftet ggf. aber dennoch doch der B. Wenn der wiederum kein Geld hat oder bei ihm nichts einzutreiben ist, bleibt jemand anderes auf dem Schaden sitzen.

Gruss
norsemanna

lol, auf diese Erkntnisse bin ich auch gekommen, damit hatte ich also RECHT

Leitungswasserschaden?

Gebäudeversicherung abwälzen. Generell ist es wohl so, dass
bei Leitungswasserschäden die Gebäudeversicherung greift

Leitungswasserschaden, nur wo ist der, denn das Wasser ist ja nicht aus einer defekten Leitung ausgedrehten sondern wurde daraus entlassen und hat erst dann den schaden Verursacht.

Könntest du so nett sein und wenn das Ergebnis steht es hier im Forum zu posten?

Danke

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Kaufpreis 1.000€
wenn das Teil 10 Jahre nutzbar ist, hat es nach 5 Jahren noch einen Zeitwert von 500€, nach 10 Jahren noch 0€
Bei Neuwertversicherung erhält man zu jedem Zeitpunkt ein neues Teil, auch wenn es nach 20 Jahren dann 2000€ kostet.

Aber im genannten Fall schließe ich mich vollinhaltlich den Ausführungen von Naseweis an
/t/wasserschaden-im-bad/7017933/10

vnA

Moin,

Hausratversicherung den Zeitwert.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung.

Gruß

TET

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stimmt. Danke.

vnA

Hallo,

War das Überlaufventil an der Badewanne defekt ?
Oder wurde vergessen dies anzuschließen ?

Dies werden die ersten Fragen sein, die der Versicherer zu diesem Schadensfall stellt.

Denn unter Umständen können auch noch andere für die Schadensabwicklung zuständig sein.

Ich denke jetzt einmal an den Wasserinstallateur, der vergessen hat das Überlaufventil anzuschließen, denn wir wissen nicht, wann diese Badewanne eingebaut wurde.

Gruß Merger

Hi Merger,

War das Überlaufventil an der Badewanne defekt ?
Oder wurde vergessen dies anzuschließen ?

ja, das könnte man sich auch fragen. Aber in nahezu jeder Wanne in Deutschland wird diese Konstruktion nur langsamen Zufluss erfolgreich ableiten. Wenn man das Wasser „voll aufdreht“ (weil man so viel Alk im Blut hat, dass man gar nichts mehr merkt und dann einschläft), dann wird eben solches auch oben ueber die Wanne laufen, irgendwann …

Ich denke jetzt einmal an den Wasserinstallateur, der

So einen Fall hab ich noch nirgendwo gelesen, aber ausschliessen kann man das natuerlich nicht.

Ich bin wirklich gespannt, wer am Ende hier zahlt …

Gruss
norsemanna

Leitungswasserschaden, nur wo ist der, denn das Wasser ist ja
nicht aus einer defekten Leitung ausgedrehten sondern wurde
daraus entlassen und hat erst dann den schaden Verursacht.

Nun ja es war so, dass Mieter B eine durchzechte Nacht hatte und sich in den späten Morgenstunden ein Bad einlassen wollte, dabei aber eingeschlafen ist und somit die Wanne überlief.

Ich hatte wie gesagt gelesen, dass alle Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, dass dort die Gebäudeversicherung greift.