Wasserschaden im Betrieb

Guten Tag

Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma ,als Privatperson aus gefälligkeit einen Festen Wasseranschluss mit Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und Gewissen gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine Schraubverbindung der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit die Tür zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen. Hinzu kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden angerichtet hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Welche Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte man einen RA konsultieren?

Ich bin für jeden Rat dankbar !

Hallo,

Grundlage ist das BGB, wonach jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür in unbegrenzter Höhe haftet.
Soweit man sich dagegen versichert hat, ist dies ein Fall f. d. entspr. Haftpflichtvers.
Wer als Privatperson den Schaden verursacht hat, sollte dies seiner Privathaftpflichtvers. (PHV) melden.
Ein Problem könnte es geben: „…aus Gefälligkeit…“, diesbezgl. müßte die bestehende PHV explizit die Rubrik „Gefälligkeitsschaden“ enthalten, sonst dürfte eine Regulierung abgelehnt werden.
Gute / bessere PHV-Tarife beinhalten die fragl. Rubrik. Ob dies auch im konkreten Fall so ist, kann per Ferndiagnose ohne Kenntnis der konkreten Vertragsbedg. nicht gesagt werden. In der Annahme, dass du eine PHV besitzt, wäre es am besten, den Vermittler / Betreuer des Vertrags zu fragen oder falls es einen solchen nicht gibt - den Versicherer selbst. Alternativ kann man natürl. auch selbst einen Blick in die Vertragsbedg. werfen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo
ich glaube das die Betriebshaftpflicht dafür aufkommen
muß bin mir aber nicht 100% sicher wenn ein Mieter im
gemieteten Raum einen schaden verursacht kann nicht der
Vermieter dafür gerade stehen zumal ja die Leitung
nicht vom Vermieter stammt sondern von dir, wenn du
gans großes Pech hast kannst sogar du dafür gerade
stehen oder zumindest deine Privathaftpflicht da du ja
die Leitung gelegt hast. Am besten gehst du mal zur
Verbraucher zentrale die können dir da besser
weiterhelfen
fiel glück Gruß Chris

Guten Tag

Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma

,als

Privatperson aus gefälligkeit einen Festen

Wasseranschluss mit

Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und

Gewissen

gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen
Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine

Schraubverbindung

der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem
Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit

die Tür

zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen.

Hinzu

kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer
hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden

angerichtet

hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?

Welche

Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht,
Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte

man

einen RA konsultieren?

Ich bin für jeden Rat dankbar !

Hallo,
die Gebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden aus
Zu- bzw. Abflussrohren ab die das Gebäude betreffen.
Wichtig ist das keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen
ist - denn dieses Risiko ist in der Regel nicht
abgedeckt. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden
unverzüglich der Versicherung melden.

Wenn ich das richtig verstehe haben Sie als
Privatperson im Auftrag des Firmeninhabers gehandelt???
Oder sind Sie im Unternehmen angestellt???

Ich bin kein Jurist, möchte aber darauf hinweisen das
ausführende Handwerksbetriebe zur Sicherheit für solche
Fälle versichert sind.

Der Vorfall sollte unverzüglich der
Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet werden.
Wichtig: Welche Risiken sind versichert?

Soweit in informiert bin bieten die Industrie- und
Handelskammern Ihren Mitgliedern auch kostenlose
anwaltliche Beratungen an.

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karin Berger

Guten Tag

Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma

,als

Privatperson aus gefälligkeit einen Festen

Wasseranschluss mit

Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und

Gewissen

gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen
Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine

Schraubverbindung

der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem
Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit

die Tür

zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen.

Hinzu

kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer
hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden

angerichtet

hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?

Welche

Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht,
Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte

man

einen RA konsultieren?

Ich bin für jeden Rat dankbar !

Hallo,
da Du kein Fachmann bist ,kann es schwierig werden mit dem Ausgleich des Schadens durch die Versicherung.
(Ich will kein Vorworf erheben mache auch viel selbst)
Den Schaden beim untermieter muß die Versicherung-Betriebshaftpflicht bezahlen .Bei dem Schaden der Deiner Schwester entstanden ist mußt Du Deine Private Haftpflicht in Anspruch nehmen.
Ich hoffe das ich Dir damit helfen kann ,aber Du darfst auch bei der Schadensregulierung nicht locker lassen die Versicherungen weigern sich gern.Wenn alles geklärt ist kannst Du mir ja mal schreiben wie es ausgegangen ist.Mit frdl Grüssen Tine

Hallo!

Also, der Gebäudeleitungswasserversicherer reguliert die Nässeschäden am Gebäude sowie die sonstigen hierdurch aufgetretenen Schäden an Gebäudebestandteilen. Die Betriebseinrichtung (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzunegnauch Bodenbeläge etc.) über den Inhaltsversicherer Ihrer Schwester.
Beide prüfen dann einen möglichen Regress und hier wird es komplizierter, da in der Privathaftpflicht derlei Gefälligkeitshandlungen oftmals ausgeschlossen sind8 Unbedingt in den Bedingungen nachsehen), da der Gesetzger hierfür ebenfalls keine Haftung vorsieht (nach dem Motto wieso soll der nette Mensch auch noch haften wenns schief geht). Probieren wird zumindest der Gebäudeversicherer es aber mit Sicherheit. Ihre PHA wehrt aber auch unberechtigte ANsprüche ab, sodass dies kein Problem darstellen würde. Möglich ist aber auch ein Eintreten des Firmenhaftpflichtversicherers, dies hängt aber wiederum davon ab, inwieweit solche unbezahlten Gefälligkeitshandlungen eines Laien mitversichert sind. Einen Anwalt würde ich in diesem Stadium noch nicht konsultieren, hier ist die Wahrscheinlichkeit groß unnötigerweise auf dessen Kosten sitzen zu bleiben. Der Versicherer hat diese nur zu tragen, wenn er sich im Verzug befindet oder ein Streit durch den VR aufgrund der anwaltlichen Intervention (zumindest teilweise) anerkennt.
Insofern einfach mal melden, die Aufteilung ist Sache der Versicherer und richtet sich nach den jeweiligen Verträgen un der Sachlage/dem Schadenbild vor Ort.
Sofern die Schraubverbindung (unbedingt aufheben!!!) einen Fehler hatte, würde der entsprechende Baumarkt gesamtschuldnerisch haften.

Schöne Grüße aus Köln

Guten Tag

Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma ,als
Privatperson aus gefälligkeit einen Festen Wasseranschluss mit
Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und Gewissen
gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen
Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine Schraubverbindung

der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem
Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit die Tür
zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen. Hinzu
kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer
hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden angerichtet
hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Welche
Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht,
Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte man
einen RA konsultieren?

Ich bin für jeden Rat dankbar !

Guten Abend Industrimech,
wie es sich verhält, wenn eine Privatperson in einem Betrieb etwas ein- oder umbaut, kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht wäre es in deinem Fall in der Tat das beste, einen RA zu konsultieren. Tut mir leid, dass ich dir nicht weiter helfen kann.
MfG
Campi

ein freundliches Hallo,
hier drängt sich folgendes Problem auf- wenn die Arbeiten zwar nach besten wissen und gewissen, aber nicht vom gelernten profi, in anknüpfung einer Firma geschehen ist, zahlt erstmal keine Versicherung, ausser evt die eigene(in dem fall ihre) Versicherung(Haftpflicht)- da sie dritten einen Schaden zugefügt haben.
Unter Umständen zahlt evt auch noch eine sonderversiherung, sie solche Schäden abdeckt(muss vom geschädigten abgeschlossen werden)
Ich kann ihnen leider nicht viel hoffnungen machen, so, wie ich die sache sehe, stehen sie als Verursacher des Schadens in der Pflicht…
klug wäre auf alle fälle hier nochmal das gespräch mit einem RA oder Versicherungsvertreter zu suchen, wie man schadensbegrenzung betreiben könnte.
Das wirkliche Problem besteht darin, das solche schäden nur (teilweise) von Versichungen anerkannt werden, wenn der Fachmann installiert hat, eine Rechnung vorliegt, über Montage und Material.
Die Versicheungen versuchen auch zu knausern, wo sie nur können…
mfg

kann dir leider nicht weiterhelfen. RA ist immer gut der kann dir auch sagen wie du dich verhalten sollst. Trotzdem ein schönes Wochenende

Guten Tag

Es tut mir leid, aber ich verstehe mich nicht auf Rechtsfragen.

Guten Tag

Die zuständige Versicherung ist die Gebäudeversicherung des Vermieters. Diese wird jedoch die Schuldfrage klären wollen, aus diesem Grund sollten Sie einen RA einschalten. Ich mutmaße, dass Ihre Schwester haften wird müssen und Sie müssen das dann mit ihr im Innenverhältnis klären.

Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma ,als
Privatperson aus gefälligkeit einen Festen Wasseranschluss mit
Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und Gewissen
gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen
Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine Schraubverbindung
der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem
Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit die Tür
zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen. Hinzu
kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer
hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden angerichtet
hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Welche
Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht,
Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte man
einen RA konsultieren?

Ich bin für jeden Rat dankbar !

Hallo und guten Tag,

ich denke, dass dafür Deine eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist (falls Du eine hast). Eventuell haftet die Haftpflichtversicherung Deiner Schwester. Die Gebäudeversicherung kommt hier nicht in Frage. Auf jeden Fall den Schaden bei der Versicherung melden (Haftpflicht) und abklären, ob diese bezahlt.

Viel Erfolg
und freundlichen Gruß
Udo

Hallo,
wende Dich an einen Fach-Rechstanwalt.
Sonst weiß ich dazu nichts!
Gruß hagisch

Hallo Industriemech,
kann Dir da leider keine Infos geben. Bin dafür die Verkehrte.
Gruß Allika