Hallo,
die Gebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden aus
Zu- bzw. Abflussrohren ab die das Gebäude betreffen.
Wichtig ist das keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen
ist - denn dieses Risiko ist in der Regel nicht
abgedeckt. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden
unverzüglich der Versicherung melden.
Wenn ich das richtig verstehe haben Sie als
Privatperson im Auftrag des Firmeninhabers gehandelt???
Oder sind Sie im Unternehmen angestellt???
Ich bin kein Jurist, möchte aber darauf hinweisen das
ausführende Handwerksbetriebe zur Sicherheit für solche
Fälle versichert sind.
Der Vorfall sollte unverzüglich der
Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet werden.
Wichtig: Welche Risiken sind versichert?
Soweit in informiert bin bieten die Industrie- und
Handelskammern Ihren Mitgliedern auch kostenlose
anwaltliche Beratungen an.
Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karin Berger
Guten Tag
Ich habe bei meiner Schwester in ihrer eigenen Firma
,als
Privatperson aus gefälligkeit einen Festen
Wasseranschluss mit
Material aus dem Baumarkt nach besten Wissen und
Gewissen
gelegt. Dieser fungiert als Wasserzuleitung für einen
Kaffeeautomaten. Folgender Sachverhalt: Eine
Schraubverbindung
der Wasserleitung ist abgegeangen und es kam zu einem
Wasserschaden.
Die Feuerwehr musste in ihrer 2 Stündigen Abwesenheit
die Tür
zum Büro gewaltsam öffnen und die Leckage beseitigen.
Hinzu
kommt das dass Leitungswasser einen Stockwerk tiefer
hineingelaufen ist und entsprechende Wasserschäden
angerichtet
hat. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?
Welche
Versicherungen haften. Betriebshaftpflicht,
Gebäudeversicherung vom Vermieter??
Ich würde gerne diesbezüglich Info´s erhalten! Sollte
man
einen RA konsultieren?
Ich bin für jeden Rat dankbar !