Wasserschaden im Haus durch Vermieter

Guten Tag,
Hatte einen Wasserschaden im Haus, der Vermieter hatt beim befestigen der Randleisten mit einer Schraube eine Heizungsleitung getroffen. Die Wand musste unterhalb ein Stück aufgemacht werden, dan musste ein Trocknungsgerät für 6 tage rein. Und es musste die Wand repariert werden und ein paar Stücke Laminat erneuert werden. Welchen Anspruch habe ich wegen Entschädigung zwecks Strom für das Trocknungsgerätes, und das es immer laufen musste und das zimmer schlecht genutzt werden konnte war das Wohnzimmer.Was kann ich da ca. verrechnen ??

hallo!
grosses pech!
aber sie gehen nicht leer aus.
stellen sie fest wieviel kw der trockner hatte und
ermitteln den strompreis.
diesen preis plus 10 % da sie von dem stromlieferanten
evtl für dam kommende jahr höher eingestuft werden.
dann 25 % mietminderung wegen nichtbenutzung bzw
ausfall des wohnzimmers, ausgehend von einer monatmiete.
dies melden sie freundlich sachlich und schriftlich.
mit den 25 % zeigen sie kulanz,
denn ich weiss nicht wieviel m² das wohnzimmer von der
gesammtwohnfläche -gemietete fläche- ausmacht
viel glück

Hallo,
meines erachtens bzw. aus meiner Erfahrung ist es so, dass der Strom von den Trocknungsgeräten Ihr Vermieter bzw. dessen Versicherung tragen muß. Sollte das Gerät durch eine Fachfirma aufgestellt wurden sein, gibt diese den Stromverbrauch nach Abschluß der Trocknung an. Dies sollten Sie auch Ihrem Stromanbieter melden damit dieser die Vorrauszahlung( Strom für Trocknung abgezogen) richtig berechnen kann.
Was eine Mietminderung oder ähnliches betrift kann nur ein Anwalt Auskunft geben, vielleicht aber erst vernüftig mit dem Vermieter darüber reden!

Hallo,
Sie können den erhöhten Stromverbrauch bei der Stromgesellschaft anmelden, sich die Differenz geben lassen und diese dem Vermieter in Rechnung stellen. D.h. Sie benötigen einen Beleg. Für die Belästigung im Wohnzimmer können Sie dem Vermieter einen Vorschlag von einmaliger Mietminderung von ca. 50,- € machen. Das ist abhängig von Ihrer sonstigen Miethöhe. Fragen Sie den Vermieter, wie weit er Ihnen hier entgegenkommen will und machen Sie dann den Gegenvorschalg. Viel Erfolg.
St. Merges-Wimmer