Wasserschaden im Keller

Hallo,
ich habe da eine wichtige Frage zum Thema Schadensersatzansprüche.
Wir sind 05/12 in eine Neue Wohnung gezogen mit dazugehörigen Keller. (Frisch Gestrichen)
Im Monat 07/12 haben wir im Keller dann leichten Wassereintritt festgestellt an der Kellerinnenwand (bei Regen) und haben darauf hin gleich denn Vermieter darüber in Kenntniss gesetzt. Dieser meine denn Schaden überprüfen zu lassen und Gegenfall Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen. Auf eine Spätere Rückfrage beim Vermieter bekammen wir die Antwort der Schaden sei behoben. Wir könnten unseren Hausrat weiter im Keller lagern. Aber unserer Meinung nach hat keine Überprüfung Stattgefunden weil niemand in unseren Keller wollte dieser ist ja Verschlossen. Der Keller war aber in denn darauffolgenden Monaten Trocken (Sommer)
Jetzt sind wir vor (12/12) Weihnachten wieder in denn Keller gegangen und mussten mit erstaunen Feststellen das unser Hausrat total verschimmelt ist und eine Rießige Wasserlache im Keller durch die Wand gekommen ist. Wir haben darufhin wieder denn Vermieter informiert und dieser hat dann nach mehrmaligen Anrufen und Gesprächen zugestimmt eine Überprüfung durchführen zu lassen. Resultat: Rohrbruch
Jetzt ist die Frage wer übernimmt unseren Schaden denn die unsere Hausratversicherung zickt weil der Vermieter schon einmal über denn Wassereinbruch informiert wurde, und anscheind keine Überprüfung durchführen lassen hat. Desweiten uns Zugesichert hat denn Keller weiter benutzen zu können. Ist es ein Fall für denn Rechtanwalt oder gibt es hier bezüglich schon Urteile oder Gesetzte ?

FAQ:1129

FAQ:1129 und richtiges Brett = Versicherungen