Wasserschaden im Keller einer Mietwohnung

Hallo,
Wir hatten Ende letztes Jahr einen Wasserschaden in unserem Keller. Wir wohnen zur Miete.
Aus einem Abflußrohr tropfte über Tage Wasser in unseren vollen Keller, wie sich später rausstellte ist das Rohr ein Ablauf für Regenwasser auf dem Vorgelände des Hauses. Ich meldete den Fall dem Hausmeister und meiner Versicherung (Hausrat). Nachdem klar war was für ein Rohr es ist stellte sich meine Versicherung quer und sagte: Das ist ein Elementar-Schaden. Dieser ist nicht über die HAusrat abgedeckt. Ich wendete mich an die Hausverwaltung, diese sagte mir das sie auch nicht dafür zuständig ist. Nun soll ich auf einem Schaden sitzen bleiben???
Wir dachten das sowas über die Hausverwaltung gemacht wird …

Wer kann mir helfen ?

Danke schon mal

Hallo,

es ist richtig, dass die Hausratversicherung dafür nicht zuständig ist.
Ich gehe derzeit mal davon aus, dass die Gebäudeversicherung zuständig ist. Bist du im Mieterverein, dass du dort um Hilfe bittest?
Viel Erfolg. Angelika

Der Kollege vom Mieterverein hat gesagt das er auch nicht zuständig ist das wäre kein Mietrecht.
Und die Gebäudeversicherung hat mir auch geschrieben das sie nicht zahlt …ich solle an meine Hausrat gehen… :frowning:

Oh je oh je, wenn du keine Elementarschäden eingeschlossen hast, wirst du wohl auf deinem Schaden sitzen bleiben. Sehr ärgerlich.

Der Kollege vom Mieterverein hat gesagt das er auch nicht
zuständig ist das wäre kein Mietrecht.
Und die Gebäudeversicherung hat mir auch geschrieben das sie
nicht zahlt …ich solle an meine Hausrat gehen… :frowning:

Vielen Dank für deine Einschätzung…
ich hoffe nur das noch jemand einen Rat weis, der Schaden beläuft sich nämlich auf ca. 2000€

Dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Bei Wasserschäden heißt es oft „Leitungswasser“, was die Zuleitungsrohre betrifft. Allerding fließt auch in Abwasserrohren m.E. Leitungswasser.
Ein Elementarschaden ist das definitiv nicht nicht. Das wäre: Erdbeben, Überschwemmung, Schneelavine, Vulkan.

Sie sollten also nochmal mit Ihrer Hausratversicherung sprechen und ihr klarmachen, dass es sich um einen versicherten Wasserschaden handelt. Wenn die sich weiterhin querstellt können Sie den Versicherungsombudsmann einschalten.

Die Vers. hat leider Recht…

Die Hausverw. würde ich in schriftlcher Form bitten den Schaden zu bezahlen… mit Aufstellung der beschädigten Sachen inkl. Preis…! und dann mal abwarten!

sollten die ablehnen bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt…!!

viel Erfolg

MfG Thomas Wolter

Also Regenablaufrohre sind keine Wasserrohre somit auch nicht versichert haben mir schon mehrere Leute gesagt unabhängig von einander
aber danke

Danke aber habe schon schriftlich darum gebeten :frowning:

Immer besser man hat einen Service-Versicherer wo Mann versichert ist dann passieren solche Dinge nicht…

Man lernt nie aus…!!

Danke aber habe schon schriftlich darum gebeten :frowning: