Wasserschaden im Keller, welche Versicherung ist zuständig?

Hallo Community,

Ich habe vor 2 Monaten eine Mietwohnung bezogen. 1 Woche nach Einzug gab es einen Wassereinbruch im Keller und ein Schrank in meinem Kellerabteil wurde beschädigt. Grund für den Wassereinbruch ist ein (schon seit längerem) defektes Abwasserrohr (da läuft das Regenwasser vom Dach ab) im Kellergang (gehört also zur Gebäudeausrüstung). Der Defekt hätte schon längst repariert werden können.

Nun habe ich den Schaden der Hausverwaltung gemeldet und eine Schadenregulierung gefordert. Denn ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung für diesen Schaden verantwortlich ist. Diese lehnt die Regulierung ab und verweist mich an meine Hausratversicherung.

Liegt die Hausverwaltung damit richtig, oder muss sie den Schaden doch regulieren? Was würdet Ihr dazu sagen?

Vielen Dank,
LG Sven.

Dein Ansprechpartner ist wirklich erst mal die Hausratversicherung. diese Prüft auch, oder besser gesagt vor allem erst mal ob sie erstattungspflichtig ist.

Schadensersatz muss nur leisten, wer den Schaden auch verursacht hat. Bei einen defekten Rohr gibt es in der Regel keinen Verursacher. vorzuwerfen ist der Verwaltung nur etwas, wenn sie wusste, dass das Rohr defekt ist und dann nichts gemacht hat.

1 Like

Genau darauf wollte ich ja hinaus. Der Keller steht wohl regelmäßig unter Wasser. Eine Nachbarin hatte mich darauf hingewiesen. Die Hausverwaltung muss davon gewusst und nichts unternommen haben und der Rohrbruch ist definitiv nicht erst vor 3 Wochen entstanden. Die Hausverwaltung ist generell untätig (auch bei anderen Mängeln) und so bin ich überzeugt davon, dass sie für die Schaden verantwortlich ist, die dadurch entstehen.

mag ja sein, das ist aber dann Sache der Versicherung wie diese Entscheidet. lehnt sie ab mit der Begründung, dass der Schaden am Roh bekannt war, dann kann man damit immer noch zur Verwaltung gehen.

Wenn diese sich dann immer noch querstellt geht es weiter zum Anwalt.