Liebe/-r Experte/-in,
ich füge einfach den Text meiner Anfrage zu diesem Thema ein:
Guten Tag,
ich habe ein sehr ähnlich gelagertes Problem.
Vor drei Wochen hat sich bei einem relativ kräftigen Regenguss, bei dem Abwasserrohr ein Verschlussstutzen gelöst(ich setze mal vorraus, dass da vorher einer dran war) und den gesamten Keller 80cm unter Wasser gesetzt.
Das Betreiben von Waschmaschinen ist den Mietern nur in den dafür vorgesehenen Kellerraum gestattet. Sämtliche Waschmaschinen sind nun durch das Wasser kaputt.
Eine Mieterin meldete den Schaden ihrer Hausratversicherung, welche ohne nach der Ursache der Havarie zu fragen, oder den Schaden zu begutachten, sofort Schadensersatz leistete.
Sämtliche anderen Mieter, mich eingeschlossen, haben keine Hausratversicherung.
Als ich nun meinen Vermieter anrief, um die Schadensregulierung zu klären, meinte er, dass seine Versicherung den Schaden nicht erstatten wird. Er sagt, die Versicherung meint, dass die eigene Hausratversicherung dafür haften müsse und verweist darauf, dass die Hausrat der Mieterin sonst wohl kaum gezahlt hätte.
Wie eindeutig ist es, dass die Versicherung des Vermieters zuständig ist? Muss ich mich jetzt auf einen langewährenden Rechtsstreit einstellen? Dürfen die mich einfach so dazu nötigen mir einen Anwalt nehmen zu müssen, um zu mein Recht zu kommen?
Ich habe kein Geld, um mir eine neue Waschmaschine zu kaufen, ich befinde mich in einer Notlage und spiele mit dem Gedanken, die nächste Miete für eine neue Maschine zu verwenden.Welchen Erstattungswert kann ich hierfür annehmen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Steinhoff
Hallo Stoney77!
Leider hat der Vermieter recht, dass die Waschmaschine nur über eine Hausratversicherung mit Elementarschaden abgesichert ist.
Seine Wohngebäudeversicherung muss nur Schäden am Gebäude bezahlen und da der Vermieter keine Schuld an der Überschwemmung trägt, muss auch keine Haftpflichtversicherung bezahlen.
Somit ist jeder an einen Anwalt bezahlte Cent überflüssig.
Tut mir leid, aber Du/Sie musst/müssen die neue Waschmaschine selbst bezahlen und es darf auch keine Miete gekürzt werden, da ansonsten der Vermieter kündigen kann und wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Silvio,
das ist eine „kommt drauf an“ Frage. Bei einem Wasserschaden haftet die Hausratversicherung für alle nicht fest mit dem Haus verbundenen Sachen wie z.B. Waschmaschine.
Tritt jedoch der Wasserschaden aufgrund eines Fehlers des Vermieters auf (Thema Sorgfaltspflicht), ist dessen Haftpflicht ersatzpflichtig.
Diesen Fehler müsst ihr allerdings dem Vermieter nachweisen.
Sag es zwar nur ungern, aber das dürfte schwer fallen. Im Nachhinein ist es immer einfach zu sagen, eine eigene Hausrat wäre besser gewesen. Aber leider ist es in diesem Fall so.
Drücke trotzdem die Daumen!
Hallo Silvio,
leider ist es tatsächlich so: Der Vermieter kann Deine Waschmaschine nicht versichern…nur das Haus, das er vermietet.
Deine Möbel (also auch Deine Waschmaschine) sind Dein „Hausrat“ und von nur Dir gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus,
Sturm/Hagel und Elementarschäden versicherbar.
Auch ein Rechtsstreit würde hier nur Kosten verursachen, aber nicht den Schaden ersetzen. Es gibt hierzu keine Anspruchsgrundlage und auch deine Notlage
ändert daran nichts. Somit hilft nur die Handwäsche oder die nette Nachbarin…
Liebe Grüße,
Ingo