Wasserschaden im Verwaltungsgebäude (Küche) meines Vermieter

Hallo, Ihr Wissende,
ich habe da ein Problem und zwar habe ich in meiner Wohnung beim WC und Bad putzen, versehentlich mit Schmutzwasser einen kleinen Lappen (15 x15 cm) in den WC ausgeschüttet. EinenTag später lief das Wasser nicht mehr richtig ab. Da ich dieses Problem schon öfters hatte, war ich der Meinung die Ursache läge an zuviel Toilettenpapier! Mit Rohrfrei und Gummisauger bekamich das auch immer wieder hin. Auf die Idee mit dem vergessenen Putzlappen kam ich nicht! Den Wasserzulauf vom WC habe ich abgestellt. Eine Überschwemmung im Bad habe ich vermieden. Nur bis sich der Nutzer der unteren Räume bei mir meldete und sagte er hätte in der Küche vom Aufenthaltsraum genau die untere Wand einen Wasserschaden. Ich sah mittig der Wand eine kleine Feuchtstelle. Zur Decke hin, war nichts zu sehen, also keine Wasserflecken. Ich wohne schon 31 Jahre in diesem Haus als 1. Mieter nach Fertigstellung. In dieser Zeit gab es laufend Baumängel, wie z.B. Schimmel im Haus. So sah ich schon Wasser im Flur der unteren Räumen, worauf mir von einem Angestellten gesagt wurde, es gäbe einen Wasserschaden und man suchte die Fehlerquelle, genau so das gleiche zeitversetzt ein Stock tiefer im Flur zu den Kellerräumen. Jetzt möchte mich die Verwaltungsbehörde als Schadensverursacher dafür kostenpflichtig haftbar machen. Mein Putztuch wurde entfernt und war hinter dem Knick der Toilettenschüssel vor dem Kanalrohr plaziert! Meine Frage wäre, könnte da ein Defekt im Abwasserrohr oder eine beschädigte Dichtung die Ursache sein. Da läge doch ein versteckter baulicher Mangel vor. Ich bezahle doch auch mit meiner jährlichen Nebenkostenabrechnung eine Gebäudeversicherung.Greift die dafür nicht?
Hier brauche ich dringend Hilfe.Als allein stehende Frau ohne Fachwissen komme ich nicht dagegen an.

Hallo!

Der Verursacher einer Rohrverstopfung haftet für ALLE Schäden. Vor den finanziellen Folgen schützt ihn seine eigene Haftpflichtversicherung(keine andere).

Nur aus der Schilderung (Putzlappen wird noch im eigenen Bad hinter dem Abgangsbogen des WC gefunden) kann ich beim besten Willen nicht erkennen, wie davon ein Wasserschaden in anderen Räumen des Hauses geschehen soll !

Einzige Folge kann sein, eigenes Bad überschwemmt, weil WC-Becken überläuft.
Das ist hier nicht beschrieben worden.

Eine irgendwie geartete Haftung für Wasserschaden in einem unteren Geschoss sehe ich nicht. Dann müsste der Lappen unten gefunden worden sein und es käme dann zu einer Verstopfung mit Rückstau, Wasser kommt aus niedrigen Gegenständen, wie Dusche oder Küchenspüle ausgelaufen.

Direkt in Wand ? Leitungen müssen dicht sein. Sie muss auch bei Rückstau dicht bleiben. Wenn in Wand Feuchteschäden, dann ist das ein Leitungsschaden(Dichtung,Riss),keine direkte Folge der Verstopfung. Schaden war immer da, zeigte sich aber erst nach Rückstau verstärkt, weil Stauwasser lange einwirken kann.
Das wäre eine indirekte Folgeerscheinung einer Verstopfung.

Klar muss man die Arbeit des Handwerkers zahlen, der WC abbaute und den Lappen aus Rohr entfernte.

MfG
duck313

Hallo,

grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Schadenverursacher auch für den Schaden aufkommen muss.
Anders sieht es bei baulichen Mängeln aus!

Hier muss die Verwaltung/Vermieter auf die Mängel hingewiesen werde, was immer schriftlich erfolgen sollte.Es wird eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt. Verstreicht diese fristlos, so gibt es das Recht auf Mietminderung.
Sie geben an, 31 Jahre in dem Haus zu wohnen, wo sich mir die Frage stellt, warum Sie die ständigen Mängel bis heute hingenommen haben, ohne etwas zu unternehmen.
Das soll kein Vorwurf sein.
Ich empfehle sich hier ggf. anwaltlich beraten zu lassen.

Keine Sorge bzgl. der Kosten. Sie können beim AG einen Antrag auf Beratungshilfe stellen und zahlen lediglich 10,00 Euro selbst, sollte Ihr Einkommen gering sein.

Viel Glück und alles Gute!