Hallo,
nehmen wir mal an, es kommt in einem Waschkeller zu einem Wasserschaden.
Hervorgerufen würde der Wasserschaden durch ein verstopftes Rohr „Abfluss“, somit drückte das Wasser aus dem kleinen „Gullideckel“ im Boden der Waschküche.
Die Waschküche wird vom Vermieter gestellt und ist Bestandteil der Miete.
Dort hat jeder Mieter seinen eigenen Standplatz nebst Steckdose, die an seinem Zähler angeschlossen ist.
Nun sind durch den Wasserschaden einige Waschmaschinen nebst Trockner defekt.
Wer ist für den Schaden verantwortlich?
Wer muss dafür aufkommen?
Gruß und Dank,
Michael0815
Hi
üblicherweise ist ein Haus versichert. Die Bausubstanz an sich und die Gefährdung die vom Haus ausgeht.
Wenn also nicht Objekte die von einem nachweisbaren Mieter ausgehen dafür verantwortlich sind, sollte das ein Versicherungsfall sein.
(Wenn die einzige Familie Windeln in den Ausguss gestopft hat, - oder die einzige Frau im Haus eine Verstopfung durch Tampons und Binden verursacht, dann geht man schon mal den höchstwahrscheinlichen Verursacher an)
Der Verwalter/Hausbesitzer sollte sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und die müßte den Schaden ersetzen.
Gruß zurück
Susanne
Hallo,
ist dem Vermieter ein Verschulden nachzuweisen, dann zahlt die H+G Versicherung zum Zeitwert.
Ferner ist es immer ratsam seine Waschmachinen etc. auf Podeste oder ähnliches zustellen, damit es nicht zu solchen Schäden kommt.
Bevor man den Hausverwalter anspricht, sollte man sich mit seiner eigenen Hausratversicherung in Verbindung setzen.
Gruß
Wolle