Wasserschaden, in 3 Etagen.Verursacher nicht Versi

Ein Hallo an alle Experten.

Durch einen Wasserschaden in einem 3-Stöckigen Haus stand eine Kellerwohnug bis zu 3 cm unter Wasser. Wände und Teppichboden waren dem entsprechend auch nass.

Grund des Wasserschadens:
abgeplatzter Wasserschlauh im 2. OG.
Das wasser ist also durch das ganze Haus (durch die Wänden) bis in den Keller gelaufen.

Das Problem:
der Mieter der für diesen Wasserschaden nichts kann (Kellerwohnung), bittet nun den Vermieter um einen 3-Zeiler, in dem vermerkt wird das der er die Kaution bei Auszug komplett zurück bekommt und das eventuelle spätschäden vom schuldigen Mieter (2.OG) übernommen werden.
Der schuldige Mieter (nicht versichert) stimmt diesem Vorschlag zu.
Der Vermieter jedoch stellt sich quer. Der Vermieter sagt das er dafür nich zuständig ist und der betroffene Mieter das mit dem Verursacher klären müßte.
Der Mieterverein sagt aber das es sehr wohl aufgabe des Vermieters ist, weil unter anderem mehrere Parteien durch diesen Vofall in mitleidenschaft gezogen wurden.
Fotos vom Schaden wurden auch sofort gemacht, was den Vermieter etwas aufgeregt hat, warum auch immer!?!?

Im endeffekt geht es nur darum das der betroffene Mieter (Kellerwohnung) nicht nach 1 Jahr, wegen spätfolgen, zur Kasse gebeten wird. Mehr will der Mieter nicht. Ob das Haus nun, übertrieben gesagt, einstürzt ist dem Mieter ja egal, DAS will er aber schriftlich vom Vermieter haben.
Weil der Vermieter sagt : „Is doch alles in Ordnung! Was soll denn passieren?“

Wie sollte der Mieter nun am besten vorgehen…? Der Vermieter wird immer unfreundlicher! (das nur mal am rande)

Vielen Dank vorweg an alle Helfer.
Mfg
S.K

Hallo,

lasse Dich anwaltlich beraten.

Hier ist - je nachdem wie es zu dem Schaden gekommen ist - selbst der Veruracher nicht haftbar. Es wäre also durchaus möglich dass alle Geschädigten auf dem Schaden sitzen bleiben. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn innerhalb des Versorgungssystems der Wasserversorgung entsprechenden Druckschwankungen vorhanden sind. Du musst hier anwaltlichen Rat einholen.

Grüsse Günter

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