Wasserschaden in der Küche - Welche Versicherung?

Hallo liebe Forum Gemeinde

Ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden.

Folgende Ausgangslage:

Man ist Mieter in einem Mietshaus das ca. 40 Jahre alt ist. In der Mietwohnung befindet sich eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört und die in den Mietkosten enthalten ist. Jetzt tritt der Fall ein, das es in dieser Küche zum Wasserschaden kommt.
Die Kaltwasserzuleitung zum Wasserhahn im Waschbecken ist innerhalb des Hahn beim Abwaschen bzw. beim bewegen des schwenkbaren Hahns abgebrochen. Dadurch ist für einen längeren Zeitraum (ca. 1 1/2 Std.) realtiv viel Wasser in die Küche gelaufen bis das Wasser abgestellt werden konnte. Der Absperrhahn direkt am Waschbecken war derart alt bzw. nicht gängig das dieser nicht zugedreht werden konnte. Bis das Wasser am Haupthahn im Keller (Mehrparteienhaus) abgestellt werden konnte sind geschätze 300 l ausgelaufen die aber unter großer nstrengung des Mieters größtenteils mit Eimern aufgefangen werden konnten. Dennoch ist einiges hinter die Küche bzw. in die Küche gelaufen. Es wurde sofort vom Mieter ein Klemptner Notdienst gerufen worden, der den Schaden am gleichen Abend noch behoben hat.

Jetzt ist meine Frage, wer haftet für diesen Schaden?
Nach meinem Verständnis ist dies eine Vermietersache, da die Küche sowie die Instalationen dem Vermieter gehören bzw. er für die Instalation verantwortlich ist. Kann man dem Mieter einen Vorwurf machen, das eine der Leitungen zum Wasserhahn bei benutzen bricht?

Müsste in diesem Fall nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters eintreten?

Wie geht man in solchen Fällen am Besten vor, wenn der Vermieter sich bei solchen Themen äußerst quer stellt und diese Dinge generell als Mieterschaden abtut?
Freue mich auf Meinungen und Antworten!

Danke

Jetzt ist meine Frage, wer haftet für diesen Schaden?

Keiner, aber zwei Versicherungen könnten ihn decken.

Nach meinem Verständnis ist dies eine Vermietersache, da die

Nein, ist es nicht.

für die Instalation verantwortlich ist. Kann man dem Mieter
einen Vorwurf machen, das eine der Leitungen zum Wasserhahn bei benutzen bricht?

Nein.

Müsste in diesem Fall nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters eintreten?

Die tritt auch für die Gebäudeschäden ein. Für die Schäden des Mieters (auch für das ausgelaufene Wasser) wäre dessen Hausratversicherung zuständig. Wenn er keine hat, hat er am falschen Ende gespart.

Wie geht man in solchen Fällen am Besten vor, wenn der
Vermieter sich bei solchen Themen äußerst quer stellt und
diese Dinge generell als Mieterschaden abtut?

Man meldet den Schaden seiner Hausratversicherung.

Danke für die Antwort…

Bei diesem Schaden ist allerdings bis auf den kaputten Wasserhahn und die defekten Absperrventile nichts kaputt auf den ersten Blick (Was ev. noch in den Estrich gesickert ist lässt sich vorerst nicht feststellen. Aber vom Mieter wurden keine eigenen Gegenstände beschädigt. Lediglich die Instalation und Teile der Küche, die aber ja dem Vermieter gehört und nicht dem Mieter. Insofern kommt die Hausrat des Mieters ja nicht in Frage da der Hausrat des Mieters ja unbeschädigt ist, oder?

Demnach sind die Schäden nur an der Instalation des Vermieter und am Eigentum des Vermieters (seiner Küche) und da der Schaden nicht mutwillig entstanden ist muss immernoch meiner Meinung nach die Gebäudeversicherung für die Reparatur eintreten, oder?

Freu mich auf Antwort!

Hallo,

Danke für die Antwort…

Bei diesem Schaden ist allerdings bis auf den kaputten
Wasserhahn und die defekten Absperrventile nichts kaputt auf
den ersten Blick (Was ev. noch in den Estrich gesickert ist
lässt sich vorerst nicht feststellen. Aber vom Mieter wurden
keine eigenen Gegenstände beschädigt. Lediglich die
Instalation und Teile der Küche, die aber ja dem Vermieter
gehört und nicht dem Mieter. Insofern kommt die Hausrat des
Mieters ja nicht in Frage da der Hausrat des Mieters ja
unbeschädigt ist, oder?

dies ist nicht ganz richtig, die Kücheneinrichtung hat der Mieter gemietet und somit ist die auch in seiner Hausratversicherung mit abgedeckt.

Demnach sind die Schäden nur an der Instalation des Vermieter
und am Eigentum des Vermieters (seiner Küche) und da der
Schaden nicht mutwillig entstanden ist muss immernoch meiner
Meinung nach die Gebäudeversicherung für die Reparatur
eintreten, oder?

die Gebäudeversicherung tritt nur für feste Bestandteile des Hauses auf, also z.B. Wände, Fußboden, Leitungsrohre.

Kücheneinrichtung ist Hausratschaden

Freu mich auf Antwort!

Gruß Merger

Demnach sind die Schäden nur an der Instalation des Vermieter
und am Eigentum des Vermieters (seiner Küche) und da der
Schaden nicht mutwillig entstanden ist muss immernoch meiner

Meinung nach die Gebäudeversicherung für die Reparatur eintreten, oder?

Ich bin da nicht der Meinung von Merger. Hier kommt es darauf an, wer für die Küche „die Gefahr trägt“. Wurde das nicht sauber im Mietvertrag festgelegt, wird das jetzt endlose Diskussionen geben. Hier würde ich unter Einschaltung meiner Versicherung eine pragmatische Lösung suchen. Der Schaden kann ja auch nicht allzu groß sein.

Hallo,

na was den nun

da die Küche sowie die Instalationen dem Vermieter gehören bzw. er für die Instalation verantwortlich ist

Gehört dem Vermieter nun die Küche oder trägt er nur Deiner Meinung nach die Verantwortung?

Kann der Mieter bei einem Auszug das beschädigte Teil mitnehmen?

VG René