Hallo liebe Forum Gemeinde
Ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden.
Folgende Ausgangslage:
Man ist Mieter in einem Mietshaus das ca. 40 Jahre alt ist. In der Mietwohnung befindet sich eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört und die in den Mietkosten enthalten ist. Jetzt tritt der Fall ein, das es in dieser Küche zum Wasserschaden kommt.
Die Kaltwasserzuleitung zum Wasserhahn im Waschbecken ist innerhalb des Hahn beim Abwaschen bzw. beim bewegen des schwenkbaren Hahns abgebrochen. Dadurch ist für einen längeren Zeitraum (ca. 1 1/2 Std.) realtiv viel Wasser in die Küche gelaufen bis das Wasser abgestellt werden konnte. Der Absperrhahn direkt am Waschbecken war derart alt bzw. nicht gängig das dieser nicht zugedreht werden konnte. Bis das Wasser am Haupthahn im Keller (Mehrparteienhaus) abgestellt werden konnte sind geschätze 300 l ausgelaufen die aber unter großer nstrengung des Mieters größtenteils mit Eimern aufgefangen werden konnten. Dennoch ist einiges hinter die Küche bzw. in die Küche gelaufen. Es wurde sofort vom Mieter ein Klemptner Notdienst gerufen worden, der den Schaden am gleichen Abend noch behoben hat.
Jetzt ist meine Frage, wer haftet für diesen Schaden?
Nach meinem Verständnis ist dies eine Vermietersache, da die Küche sowie die Instalationen dem Vermieter gehören bzw. er für die Instalation verantwortlich ist. Kann man dem Mieter einen Vorwurf machen, das eine der Leitungen zum Wasserhahn bei benutzen bricht?
Müsste in diesem Fall nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters eintreten?
Wie geht man in solchen Fällen am Besten vor, wenn der Vermieter sich bei solchen Themen äußerst quer stellt und diese Dinge generell als Mieterschaden abtut?
Freue mich auf Meinungen und Antworten!
Danke