Wasserschaden in der Mietwohnung

Hallo,
ich hatte anfang Juni einen Wasserschaden und brauch Hilfe.
Wir waren draussen am grillen mit anderen Mietern, als meine Nachbarin sagte das Wasser in meinem Schlafzimmer von der Decke tropfte.
Ich hatte mein Fenster auf und wie haben dort gesessen.
Ich schaute rein und hoch zur Decke und da kam es richtig runter geschossen (ich wohne im EG)
Ich rannte in meine Wohnung und sah nur das es Literweise durch die Decke in mein Schlafzimmer schoss.
Ich rannte zu meinen Nachbarn über mir und klopfte, sie machte mir auf und ich sagte ihr das Wasser von ihrer wohnung in meine laufe.
Wir rannten ins Schlafzimmer von ihr und sahen das der Teppich nass war .
Ihr Bad liegt am Schlafzimmer (Frankfurter Bsd)
Aus der Dusche und dem Waschbecken schoss einfach Wasser raus /durch die Abflüsse( literweise.
Wir konnten es garnicht kontrolieren.
Ich rannte noch eine etage höher und klopfte bei dem Nachbar.
Er machte dann auf undich sah das er Duschen war.
Also rannte ich wieder runter zu mir und öffnete meinen Kleiderschrank schmiss meine Bettwäsche Handtücher Klamotten alles auf den Boden das es das Wasser aufsaugt.
Von oben kamm als weiter Wasser und das Wasser war gelb und stank ekelhaft.
Der Vermieter war nich zu erreichen erst später.
Jetzt ist mir ein Schade erstanden denn die sachen waren nichtmehr zu gebrauchen und meine Wäsche stank selbst nach dem Waschen noch wie das Schlafzimmer und die Küche auch.
Er will nicht zahlen und sagt das ist nicht sein problem ich weis nicht weiter den ich habe nicht das Geld um alles neu zu kaufen.
WER MUSS JETZT DAFÜR AUFKOMMEN ???
Bitte um Hilfe

Danke

Hallo tr1971,

wie sich das so liest, lag wohl eine Verstopfung des Fallrohres in Höhe des 1.OG vor.

Wurde das Fallrohr danach auf eine Verstopfung kontrolliert ?
Denn wenn die Ursache nicht gefunden und beseitigt wird kann das jederzeit wieder auftreten.

Dem Mieter, der geduscht hat kann man keine Fahrlässigkeit anhängen.

Schon einige Zeit vor dem Malheur hätte der Vermieter von den Mietern auf das schlecht abfliessende Abwasser hingewiesen werden müssen.
Wurde dies mitgeteilt, dann ist der Vermieter in der Haftung.

Definiert man die Verstopfung als „plötzlich auftretendes Ereignis“, dann könnte man sagen das wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Die Gebäudeversicherung schliesst höchstens Leitungswasserschäden mit ein.
Aber der vorliegende Fall ist kein Leitungswasserschaden.

Chancen haben Sie eventuell bei Ihrer Hausratversicherung, wenn die solche Schäden durch Wassereinbruch einschliesst.

Im Prinzip ist Ihre Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, da Ihr Mobiliar und Inventar in Mitleidenschaft gezogen wurde.
D.h. Sie haben, falls Ihr Vermieter herumzickt, das Recht auf Mietminderung, bis die Mängel verhältnismässig behoben sind.
Lassen Sie sich von einer Gebäudereinigungsfirma ein Angebot machen.
Stellen Sie die Kosten Ihrer versauten Wäsche und Inventars zusammen etc.

Beste Grüsse
hardy

PS ich hätte das Wasser nicht mit meiner Wäsche aufgewischt; anstatt dessen hätte ich erst mal das Wasser im Keller abgestellt und einen Wassersauger organisiert.

Hallo,

ich denke, das JETZT, 7 Monate nach dem Wasserschaden, keiner mehr dafür aufkommt. Es gibt für alles Meldefristen, so auch für Haus-/Wasserschäden.
Denn man muß m.E. seinen Schaden sofort, spätestens innerhalb von 4 Wochen, der Gebäudeversicherung melden. Diese ist nicht nur für den Schaden am Haus und Leitungen sondern auch für materielle Güter zuständig. Quasi für alles, was durch das nicht bestimmungsgemäße Auslaufen des Wassers beschädigt wurde.
Geben Sie Ihrem VM eine korrekte Auflistung mit der exakten Beschreibung und Wertangabe aller Ihrer verdorbenen Sachen und bitten Sie ihn, dies unverzüglich der Versicherung zu melden.
Da er der Hausbesitzer und somit auch verpflichtet ist, Schaden von seinen Mietern abzuwenden, können Sie ihm sagen, daß, wenn er das nicht der Versicherung meldet, Sie IHN in Regreß nehmen werden.
Dazu brauchen Sie aber sofort einen Anwalt.

Gruß
MK

Wer muss hier aufkommen? Eindeutig, Ihre Hausratversicherung, laut Mietrecht:

Läuft in der oberhalb gelegenen Wohnung Wasser aus, und kommt es dadurch bei Mieter der unteren Wohnung zu einem Wasserschaden, so haftet der Vermieter insoweit, als er den Gebäudeschaden instandsetzen muss, und zwar unabhängig davon, ob er seinerseits von dem verursachenden Mieter Ersatz seiner Aufwendungen erlangt. Der Geschädigte kann auch eine Mietminderung verlangen, ihm stehen alle Ansprüche des mietrechtlichen Gewährleistungsrechtes zu.
Schadensersatzansprüche an Sachen des Mieters (Hausrat, Einrichtung) können gegenüber dem Vermieter jedoch nicht geltend gemacht werden, es sei denn der Vermieter selbst hätte den Schaden zumindest fahrlässig zu vertreten (siehe dazu das unten stehende Urteil als Beispielsfall). In aller Regel hat der Vermieter jedoch seine Haftung vertraglich auf die Fälle einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig, ein völliger Haftungsausschluß kann dagegen nicht wirksam vereinbert werden. Schadensersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, geltend gemacht werden.

Für den Schaden, der anscheinend nicht von einem einzelnen Mieter verursacht wurde, ist selbstverständlich der Vermieter zuständig, diesen zu beseitigen und evtl. Schadensersatz zu leisten. Da der Vermieter anscheinend nicht mit sich reden lässt, sollten Sie schnellstmöglich den Mieterschutzbund kontaktieren. Hier kann man Ihnen am besten weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo,
Hausratversicherung würde ich sagen

lisa

Das muß zunächst der Versicherung des Hauseigentümers gemeldet werden. Danach erhalten sie auch Hinweise zu der Zuständigkeit einzelner weitere Versicherunge wie Hausrat, Haftpflicht etc.

Hallo.

Also wenn der Vermieter nicht dafür Aufkommt müsste das die Versicherung übernehmen weil das ein wasserschaden ist.

Der Vermieter muss den Schaden bezahlen, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Der Vermieter muss nicht „neue Sachen“ bezahlen, wenn die Wäsche gewaschen werden kann.

Sorry, aber das ist schwachsinn!!! der Vermieter kommt für den entstandenen Schaden auf- Die Kosten werden in den NK abgedeckt und bei " Wasserschäden" Rohrbruch etc. haftet der Vermieter-es ist sein Eigentum!!! Ich denke mal, dass du es bereits geklärt hast und ich hoffe du hast dich nicht bequatschen lassen irgend ein cent für die S… zu blechen wo du keine Schuld trägst!!!