Hallo an Alle,
eine Freundin von mir hat endlich ihre eigene Bude. Super, bis auf einen kleinen Wasserschaden im Badezimmer an der Decke.
Da am Mittwoch der Vermieter kommt, wollen wir wissen welche Rechte uns zugestehen.
Danke
Hallo an Alle,
eine Freundin von mir hat endlich ihre eigene Bude. Super, bis auf einen kleinen Wasserschaden im Badezimmer an der Decke.
Da am Mittwoch der Vermieter kommt, wollen wir wissen welche Rechte uns zugestehen.
Danke
Hi,
Da am Mittwoch der Vermieter kommt, wollen wir wissen welche
Rechte uns zugestehen.
Ihr stehen natürlich sämtliche Rechte zu !
Ganz klar muß so ein Wasserschaden behoben werden, und zwar recht zügig, denn er kann größer und größer werden…und dann wird es richtig heikel. Aber daran wird der Vermieter auch Interesse haben…denn er will sicher keine unnötigen Kosten.
Unter Umständen werdet ihr es hinnehmen müssen, daß die Decke aufgemacht wird. Wer für den Schaden letzendlich aufkommt, ist nicht Euer Problem. Euer Ansprechpartner ist in jedem Fall der Vermieter und dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Decke getrocknet und im Anschluß gestrichen wird. Es sei denn, ihr habt die Wohnung völlig unrenoviert bekommen, dann müßt ihr natürlich für den Anstrich selber sorgen.
Sollte es wegen der Nässe zu aufwendigen Arbeiten kommen und ihr könnt deshalb das Bad nicht nutzen, könnt ihr eine Mietminderung machen. Um die genaue Höhe hier zu erfahren, würde ich mich an den Mieterbund wenden.
Lieben Gruß,
Vabe
Vielen DANK
danke für die schnelle Antwort