Wasserschaden in der Wg. Hilfe!

Hallöchen.
Uns (meiner mitbewohnerin und mir)
passierte vor einigen Tagen das ultimative Missgeschick.
Da meine Waschmaschiene noch nicht angeschlossen war,beschloss meine Mitbewohnerin,das spontan mal selbst in die Hand zu nehmen.
Als ich also nach Hause kam, erzählte sie von ihrer „Heldentat“ und wusch auch schon die 2. Ladung.
Es scheinte zu funktionieren.
Also wusch ich am späten Abend auch eine Ladung,schlief dabei ein.

Die Konstruktion der Mitbewohnerin hielt nicht und

  • der Schlauch fiel ab.

In der Nacht stand dann die Feuerwehr vor der Tür und berichtete uns vom Wasserschaden der Wohnung unter uns.
Ich sprintete in die Küche, in der die Waschmaschiene stand und das Wasser stand zentimeterweise.

Am nächstes Tag kam die Vermieterin und ein paar Männer,die ermitteln sollte,was den Schaden verursacht hat.
Die Mitbewohnerin hatte einen Schlauch falsch angeschlossen - ihn vertauscht.

Nun kommt hinzu, dass sie selber keine Haftpflichtversicherung hat.
Ich bin allerdings zum Glück über die Familie versichert.

Nun die wichtige Frage…
Wer ist für was verantwortlich und wer zahlt was?

Die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Meine Haftpflicht?
Meine Mitbewohnerin?
oder die Haftpflicht des Unetrmieters??

Hoffentlich kann mir jemand helfen!!!
Beste Grüße,
Tine

Hallo Tine,

für den Schaden kommt immer der Verursacher auf. Allerdings wird der Geschädigte sich immer an den Mieter halten, der für das Mietobjekt verantwortlich ist.
Wenn der Waschvorgang bei Deiner Mitbewohnerin funktionierte und bei Dir nicht, so hast Du eine gewisse Sorgfaltspflicht verletzt, wodurch Du ebenfalls haftbar gemacht werden kannst. Du musst Dich vorher vergewisseren, dass alles richtig angeschlossen wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie keine PHV hat. Denn dies müsste in den Mietverträgen ausdrücklich vereinbart sein. Ansonsten muss sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Prüfe bitte Deine PHV, ob Du noch bei Deinen Eltern versichert bist, da es hier sehr unterschiedliche Tarife gibt. Dann melde es auch dieser Versicherung.
Es kann sein, dass es mehrere Geschädigte gibt (Dein Vermieter, der Wohnungsinhaber unter Euch und evtl. der Hausbesitzer).
Ein Tipp für die Geschädigten. Sie sollten es Ihrer Hausratvers. oder Gebäudeversicherung melden, denn dann bekommen sie den Neuwert ersetzt, und die Versicherung fordert von Euch dann das Geld z. T. zurück. Sonst wird immer nur über die Haftpflicht der Zeitwert bezahlt.
Aber das alles wird über die Versicherungen geklärt, da hat keiner Einfluss. Nur bitte bei der Schadensmeldung aufpassen. Da zählt jeder Wortlaut. Am besten mit dem Vertreter oder Makler besprechen. Nichts selbst unternehmen.
Sag bitte dann wie es ausgegangen ist.

Gruß
Günther

Hallo Tine,
also ich würde mit meinem Versicherungsvertreter in Kontakt treten und ihm den Fall schildern. Er kennt Deine Verträge normalerweise gut und wenn er es nicht nur auf die Prämien abgesehen hat, wird er Dir sicher gerne beratend zur Seite stehen.
Gruß Ruth

Hallo Tine,
ich weiß zwar nicht, wie Du auf mich kommst, aber ich kann Dir das auch beantworten.
Die Bezeichnung sagt es schon : wer ist zum Schadenersatz verplichtet und haftet für einen Schaden ? - natürlich , derjenige der den Schaden verursacht hat. Zunächst würde ich denken, derjenige, der den Schlauch falsch montiert hat.
Hat derjenige keine Haftpflichtversicherung, muß er trotzdem den Schaden ( die Kosten ) begeleichen.

####################################################

Man kann es auch anders sehen:

  • Du weißt, dass Deine Mitbewohnerin kein Installateur ist
  • hättest den Anschluß prüfen müssen
  • hättest also die Waschmaschine nicht benutzen dürfen, weil Du wußtest, dass sie nicht vom Fachmann angeschlossen wurde

Beispiel :wenn Deine Mitbewohnerin den E-Herd einfach „irgendwie“ angeklemmt hätte, hättest Du den Herd sicher nicht benutzt
oder würdest Du mit Deinem Auto fahren, wenn ich die Bremsen repariert hätte ?( habe nicht die geringste Ahnung von Autos )

Also bist Du „schuldig“, weil Du wissentlich ein Gerät benutzt hast, welches nicht richtig angeschlossen wurde.
Das darf die Versicherung natürlich nicht als Vorsatz auslegen - dann zahlt sie nicht.

Zum Glück ( bitte vorher prüfen !!! ) bist Du ja bei Deinen Eltern mitversichert…

Oder war es so ?

Du kommst nach Hause, die Mitbewohnerin ist nicht da.
Du siehst, sie hat gewaschen. Weil Du weißt, sie ist sehr korrekt, gehst Du davon aus, dass sie einen Installateur bestellt hat, der die Waschmaschine angeschlossen hat.
Du bist ja nicht verpflichtet, Deine Mitbewohnerin anzurufen, denn es ist völlig selbstverständlich, dass das ein Fachmann macht, oder ?
Jedenfalls hast Du in gutem Glauben das Gerät benutzt - und natürlich darfst Du waschen, wenn Du schläfst. ( und umgekehrt :wink: Du kannst auch das Haus verlassen, wenn das Gerät läuft, das spielt keine Rolle.
So wärst Du wieder verpflichtet, den Schaden zu übernehmen…

Die Versicherung, die bezahlen soll, wird bei diesem nicht kleinem Schaden Gutachter und alle möglichen Leute schicken und befagen, wie es passiert ist !!!

Es kommt also sehr auf die Sichtweise und Darstellung an…und schön bei der Wahrheit bleiben

Ich möchte Dir noch sagen ,ich bin kein Versicherungsfachmann !

MfG
Dirk

Hallo

Ich bin kein Versicherungsexperte,aber ich würde die Sache, da eine HP vorhanden ist, aufmich nehmen,da ich (Du) ja auch der letzte warst,der gewaschen hat.

Hallo Tine,

leider bin ich der falsche Ansprechpartner. Ein Sachverständiger in Versicherungsfragen wäre da besser informiert.

Kann leider hier nicht helfen, wünsche aber alles Gute.

Gruß Holzwurm9999

tut mir leid, da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

Hallo,
sorry, das kann ich nicht korrekt beantworten, meine Meinung ist die, daß die Wohngebäudeversicherung des Vermieters den Schaden an Decke und Wändes des Nachbarn unten drunter übernimmt, ggf. die Kosten über Eure Privathaftpflicht wieder einfordert. Da der Schaden durch die Mitbewohnerin verursacht wurde, kann natürlich eure PH evtl. ablehnen, und dann wird die Mitbewohnerin in Haftung genommen, wenn sie keine Versicherung hat, müsste sie dann selbst zahlen. Evtl. geht es aber auch durch die eigene PH mit Hinweis auf Mietsachschäden. Euren eigenen Schaden an Mobilar etc. wäre meiner Meinung nach ein Fall für die Hausratversicherung, sofern vorhanden. Tipp: Auf jeden Fall den „Versicherungsmenschen“ der Eltern mit der Haftpflicht anrufen.
Gruß odi10

Hallo tinöö,
ich bin nicht vom Fach, jedenfalls musst Du sofort an Deine „Familien-Versicherung“ eine Schadensmeldung einreichen und dort mit einem Versicherungsmenschen die Sache besprechen.
Gruss Kö

Auch ihnen -Tausend mal Entschuldigung. Ich bekam sonst jede anfrage in mein Mail fach doch ihre nicht? Nun ist es längst zu spät um zu Antworten. Tut mir wirklich sehr Leid.
LG