Wasserschaden in der Wohnung / Hausratversicherung

Hallo,
angenommen, man hat einen Wasserschaden in der Mietwohnung und muß diese
für einige Wochen verlassen und in ein Hotel ziehen. Es gibt sowohl eine Gebäude- als auch Hausratversicherung. Aufgrund des Wasserschadens und der gesamten Organisation, Ausräumungsarbeiten etc. mußte man sich zwei Tage von der Arbeit freinehmen.
Könnte man den entgangenen Lohn wieder von der Versicherung einfordern ??

In diesem Fall:

  • Versicherungspolicen genau lesen (und ganz, den manchmal wir in §5 was ausgeschlossen und in §27 teilweise doch wieder rein genommen…)
    oder
  • den Versicherungsvertreter, bei dem man den Vertrag abgeschlossen hat fragen (die wollen den Kunden behalten und sind da meist sehr ehrlich)

Tendenziell stehen die Chancen auf eine Lohnerstattung schlecht. Für die Hotelrechnungen stehen die Aktien deutlich besser.

Hallo,

Tendenziell stehen die Chancen auf eine Lohnerstattung
schlecht.

Wenn das aber eine Firma gemacht hätte, würde die Versicherung wohl bezahlen - das verstehe wer will…

Cu Rene

für einige Wochen verlassen und in ein Hotel ziehen. Es gibt
sowohl eine Gebäude- als auch Hausratversicherung.

Hi,
Bedingungen lesen, wenn Hotelkosten mitversichert, dann kein Problem. Wenn nicht versichert, dann auch klar.

Aufgrund des Wasserschadens und der gesamten Organisation,
Ausräumungsarbeiten etc. mußte man sich zwei Tage von der
Arbeit freinehmen.
Könnte man den entgangenen Lohn wieder von der Versicherung
einfordern ??

Aufräum-, Transport- und Lagerkosten sind im Regelfall mitversichert. Lohnausfall kann zwar eingefordert werden, der Versicherer wird aber in jedem Fall die Verhältnismässigkeit prüfen. Normalerweise gibt es bei Eigenleistungen einen pauschalen Stundensatz.

Gruß Keki