Wasserschaden in der Wohnung

Hallo,

am 02.01.07 ist in unserem Badezimmer Wasser von der Decke gelaufen. Die Ursache hierfür war scheinbar eine undichte bzw. poröse Badewannen-Fuge der Nachbarswohnung über uns.

Nachdem wir diesen Schaden der Hausverwaltung gemeldet haben, wurde uns gesagt, dass Mitte Februar ein Maler beauftragt wird, den Schaden in unserem Bad zu beheben. Die soll nun die nächste Woche geschehen.

Die Sachbearbeiterin der Hausverwaltung sagte uns, dass wir das Badezimmer gut heizen und auch gut lüften sollen, was wir selbstverständlich auch getan haben.

Nun meine Frage:

Können wir von der Versicherung des Hauseigentümers erwarten, dass uns zusätzliche Heizkosten und der „Verdienstausfall“ ausgegelichen werden? Auch wenn ich die nächste Woche eh Urlaub habe, muss ich mindestens 3 Stunden in der Wohnung sein, bis der Maler seine Arbeiten erledigt hat. Wenn ich diese Kosten geltend machen kann, wie berechnen sich denn diese? Läuft das dann über die Hausverwaltung, oder?!

Vielen Dank für Eure Anregungen und Hilfe.

Grüße
FoL

Hallo,
Können wir von der Versicherung des Hauseigentümers erwarten,
dass uns zusätzliche Heizkosten und der „Verdienstausfall“
ausgegelichen werden?

Ich denke schon.

Auch wenn ich die nächste Woche eh
Urlaub habe, muss ich mindestens 3 Stunden in der Wohnung
sein, bis der Maler seine Arbeiten erledigt hat. Wenn ich
diese Kosten geltend machen kann, wie berechnen sich denn
diese? Läuft das dann über die Hausverwaltung, oder?!

Das sind Vermögensschäden. Wenden Sie sich an den Nachbarn und die Hausverwaltung. Ihr Problem wird „nur“ sein, den Schaden zu belegen (wie ermitteln Sie punktuell erhöhte Heizkosten?).

Frank Wilke

Hallo Frank,

erstmal danke für die Antwort.

Ich bin auch der Meinung -auch wenn ich im Bereich der VS ein Laie bin- dass ich die Kosten geltend machen kann.

Genau das Problem sehe ich nämlich auch, wie ich die erhöhten Heizkosten nachweisen soll. Gibt es eventuell Tagespauschalen, die in solchen Fällen zum Ansatz gebracht werden? Was ist denn die Grundlage für meine Entschädigung für die Anwesenheit, wenn der Maler bei uns ist? Meine Monats-Nettogehalt, runtergebrochen auf einen Stundensatz?

Nachdem wir ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn haben, möchten wir nicht, dass dieser mit unseren Forderungen konfrontiert wird. Meines Erachtens ist solch ein Schaden doch auch Sache des Eigentümers bzw. dessen (Leitungswasser-)Versicherung, oder?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass dieser Artikel hier falsch platziert ist:
Aus Versicherungssicht wäre hier wohl die Gebäudeversicherung heranzuziehen, weil Gebäudeschaden. Diese entschädigt zusätzlich zum eigentlichen Schaden allerdings nur bestimmte Kosten (Abbruch- und Aufräumkosten, Mietausfall,…). Verdienstausfall gehört in der Regel nicht dazu, wäre mir neu, wenn es da einen entsprechenden Anbieter gäbe.
Die Heizkosten könnten als Schadenminderungskosten gelten, wären aber extrem Schwierig zu ermitteln, Pauschalen gibt es dafür nach meinem Wissen nicht.
Warum ich jetzt denke, dass der Artikel hier falsch plaziert ist, weil ich das ganze eher für eine mietrechtliche Angelegenheit halte.
Man könnte doch jetzt hingehen und gegenüber der Hausverwaltung eine Mietkürzung wegen der Umstände geltend machen. Die Hausverwaltung könnte diesen Mietausfall dann über die Gebäudeversicherung geltend machen (Mietausfall gehört halt zu den mitversicherten Kosten). Wäre zu prüfen, ob das so möglich ist.

Wenn jetzt irgenwer durch Fahrlässigkeit Schuld an dem Vorfall hätte, dann wäre es ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung, aber ich glaube, dass das hier nicht der Fall ist.

Zum Thema Vermögensschaden der Ordnung halber noch eine kleine Randbemerkung:
Es handelt sich hier in keiner Weise um einen Vermögensschaden sondern lediglich um Folgeschäden.

Gruß Bernd