Wasserschaden in Eigentumswohnung

Hallo,
wenn folgendes passieren würde:

ich habe folgendes Problem- wir haben eine vermietete Eigentumswohnung.
Der Mieter unter unserem Mieter hat nun in seinem Badezimmer an der Decke Wasserflecken. Eine erste Inaugenscheinnahme durch die Hausverwaltung weisst darauf hin, dass der Wasserfleck durch das Badezimmer unseres Mieters verursacht wird.
Nunmehr muss ein Handwerker beauftragt werden, der sich bei unserem Mieter mit der Ursache beschäftigt.
Gibt es da eine Versicherung, die diesen Schaden aus meiner Sicht als Vermieter abdeckt? - ich vermute mal, da ist ein Rohr defekt oder ähnliches.

Hallo Supermann,

wenn sich Deine Vermutung (defektes Rohr) bestätigt, wäre für die Begleichung des Schadens die Wohngebäudeversicherung zuständig. Dies gilt natürlich nur, wenn die Eigentümergemeinschaft bzw. der beauftragte Verwalter hierbei auch Leitungswasser-Schäden mitversichert hat.

Übrigens wäre das Rohrsystem i.d.R. Gemeinschaftseigentum und ein defektes Rohr damit nicht Dein Problem als Vermieter, sondern das Problem der Eigentümergemeinschaft! Dies wird bedeutungsvoll, wenn die Rechnung für die Reparatur des Rohres kommt, denn die Gebäudeversicherung würde nicht diese Reparatur sondern nur die Folgeschäden begleichen.

Hat jedoch Euer Mieter den Schaden verursacht, z.B. durch Überlaufen der Badewanne oder eine undichte Waschmaschine, dann wäre er für die Begleichung des Schadens zuständig und müßte dies seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.

Sollte die Klärung der Ursache noch etwas Zeit benötigen, würde ich den Schaden vorab beiden Versicherungen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

Habt Ihr eine Wohngebäudeversicherung über die Eingentümergemeinschaft? Der Hausverwalter sollte in der Regel hier sämtliche Ansprechpartner (Versicherer, etc) kennen und auch die Vorgehensweise. Gerd hat geschrieben dass diese nicht für das Rohr aufkommt - wohl aber für die Folgeschäden. Das wäre mir so neu. Benachrichtigt die Wohngebäudeversicherung, die sollte den Schaden begleichen! Für den Mieter, der Schaden genommen hat, wäre es sinnvoll wenn dieser seine Hausratversicherung von dem Schaden in Kenntnis setzt.

Wie ist es denn zu dem Schaden gekommen? Rohrbruch oder hat tatsächlich Euer Mieter die Wanne überlaufen lassen?

gruß
Jesch

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hallo,

die aussage des sanitärfachmannes war nach in augenscheinnahme jetzt folgende:

wenn unser mieter in die Wanne steigt, hebt sich diese ganz leicht nach oben und die darunterliegende dichtung verschiebt sich etwas, so dass entsprechend ein wenig wasser dahinter eindringt und wohl insofern irgendwann auch die darunterleigende decke des unten wohnenden nässt.

wei kann man jetzt versicherungstechnisch weiter vorgehen

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Hallo Jesch,

… Gerd hat geschrieben dass diese nicht
für das Rohr aufkommt - wohl aber für die Folgeschäden. Das
wäre mir so neu.

Zu meiner o.g. Meinung bin ich anhand der „Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen“ gekommen.

Unter versicherte und nicht versicherte
Gefahren und Schäden
steht dort:

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch
a) Brand, Blitzschlag, Explosion ...
b) Leitungswasser ...
c) Sturm, Hagel ...
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.

Und das Rohr selbst wird ja nicht durch das Leitungswasser zerstört. Hier sind es meist andere Ursachen, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Also werden die Folgeschäden des ausgetretenen Wassers beglichen, nicht aber die Reparatur des Rohres selbst.

Und das erscheint mir auch logisch. Ansonsten könnte man ja auf die Idee kommen, mit der Sanierung veralteter Leitungen bis zum Versicherungsfall zu warten, um dann auch die Sanierung von der Versicherung bezahlt zu bekommen.

Konnte ich Dich überzeugen?

Viele Grüße

Gerd

hallo,

die aussage des sanitärfachmannes war nach in augenscheinnahme
jetzt folgende:

wenn unser mieter in die Wanne steigt, hebt sich diese ganz
leicht nach oben und die darunterliegende dichtung verschiebt
sich etwas, so dass entsprechend ein wenig wasser dahinter
eindringt und wohl insofern irgendwann auch die
darunterleigende decke des unten wohnenden nässt.

wei kann man jetzt versicherungstechnisch weiter vorgehen

Dieses kommt gar nicht so selten vor. 2 ähnliche Fälle hatte ich allein dieses Jahr. Der Versicherer ist hier nicht leistungspflichtig, da es ja kein Rohrbruch im Sinne der Bedingungen ist - wie Gerd so schön schrieb muss das Wasser ja bestimmungswidrig aus dem Leitungsrohrsystem (oder mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen) ausdringen. Die ganze Sache ist aber ein Grenzfall. Ich würde hier versuchen die Sache ggf. auf Kulanz zu regeln.

Viel Glück dabei!
Jesch