Hallo!
In einer Dachgeschoss-Eigentumswohnung wird durch den künftigen Mieter beim renovieren ein Wasserschaden in der Decke und Seitenwand festgestellt. Dieser ist verursacht durch eine Materialermüdung am Übergang von Schräg- zu Flachdach des Gebäudes.
Frage:
Muss der Schaden im Innenbereich der Wohnung auch anteilig von allen Eigentümern übernommen werden? (Ursache ist ja der Materialschaden im Aussenbereich der Immobilie für den ja alle einstehen)
In wie weit besteht die Möglichkeit, dass eine Gebäudeversicherung für die Schäden eintritt?
Hallo Hans,
Muss der Schaden im Innenbereich der Wohnung auch anteilig von
allen Eigentümern übernommen werden? (Ursache ist ja der
Materialschaden im Aussenbereich der Immobilie für den ja alle
einstehen)
Im Innenbereich der Wohnung? Was meinst du damit genau??
Wenn es sich um die Wohnung vom Mieter handelt, dann nur der Mieter.
Geht es um das Gebäude, dann alle die Eigentümergemeinschaft besitzen!
In wie weit besteht die Möglichkeit, dass eine
Gebäudeversicherung für die Schäden eintritt?
Um was für ein Materialschaden am Gebaüde handelt es sich genau?
Bedenke bitte eins, für Fusch am Bau kommt keine Wohngebäudeversicherung auf!
Und Materialschaden/ermüdung sind keine versicherten Gefahren in der Gebäudeversicherung. Anders wäre es, wenn durch ein Sturm die Sache beschädigt wurde und dadurch Wasser eindringt 
MfG Mirko
ups, danke fuer die schnelle antwort!
heisst das für die schäden in der wohnung (schimmel, feuchtigkeit in Decke und Außenwand ) müsste ein mieter aufkommen¿ nicht eher der vermieter/eigentümer? und es ist in keinem falle von bedeutung aus welcher ursache ein schaden innerhalb der wohnung resultiert? (in diesem falle ja eine materialermüdung am gemeinschaftseigentum (sprich Dach))
??? Natürlich muss nicht der Mieter dafür aufkommen, im Gegenteil, er kann dem Vermieter sogar die Miete kürzen wg. Schimmelbildung!!! Gebäudeversicherung zahlt nicht, also muss der Eigentümer bluten
Hausgemeinschaft zahlt nur für Schäden am Gemeinschaftseigentum.