Wasserschaden in ETW

Liebe Experten,

angenommen man hätte einen Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden, angenommen an der Badwand. Angenommen ein Schrank auf der gegenüberliegenden Seite wäre an der Rückwand angeschimmelt und der festverklebte Teppich wäre feucht, modrig und fleckig, sowohl als auch der darüber liegende Läufer. Man hätte die Hausverwaltung verständigt und die widerum hätte einen Installateur beauftragt - welcher doch glatt in ner Woche käme, da es nur feucht ist und das Wasser nicht aus der Wand rinnt. Es gäbe 2 Vermutungen, entweder leichte Undichtigkeit an Leitung, Abfluss, irgendwas - oder es ist die undichte Silikonfuge am Wannenrand schuld. Die Hausverwaltung hat den Schaden nicht begutachtet.

Sollte man in diesem Fall ein Gutachten erstellen lassen?
Reicht die Beurteilung durch einen renomierten Installateur?
Die Auslegeware wäre an einigen qm Dezimitern unbrauchbar - aber die ganze Etage hat den gleichen Teppich, welcher schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eigentlich nicht getauscht werden soll, noch nicht. Der Geschädigte hat und möchte keine Hausratversicherung, da er/sie/es wenig Hausrat besitzt. Gebäude/Brand/etc. Versicherung vorhanden und private Haftpflicht (die da ja vermutlich für nichts greift) ist vorhanden.

Was sollte man noch beachten??

Wir danken Euch super lieb für Euere Mühen und wünschen ein gesundes, glückliches Neujahr!!!

Claudia

Hallo,

mir ist etwas unklar, worauf Du hinaus willst. Der Wasserschaden ist zunächst mal Dein Problem und damit hat die Hausverwaltung nicht das geringste zu tun. Sollte sich herausstellen, daß der Schaden von einer anderen Wohnung ausgeht, ist das eine Sache zwischen Dir und dem anderen Eigentümer. Nur wenn die Sache auf ein Problem im Gemeinschaftseigentum zurückgeht, ist die Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung Ansprechparter.

Zur Sachverhaltsaufklärung und Reparatur muß ein Installateur her, der sich die Sache anschaut. Stellt der fest, daß die Ursache im Gemeinschaftseigentum zu finden ist, ist das der Eigentümergemeinschaft vorzutragen. Sieht diese die Stellungnahme des Installateur nicht als hinreichend an, wird sich ein Gutachter der Sache annehmen, der zunächst vom Wohnungseigentümer zu bezahlen ist. Stellt sich heraus, daß die Fehlerursache im Gemeinschaftseigentum liegt, wird die Eigentümergemeinschaft diesen Gutachter im Zweifel auch bezahlen.

Für die Schäden, die im Sondereigentum entstanden sind, gilt letztlich das gleiche.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

vielen lieben Dank für Deine Antwort, die klärt schon bestens den Sachverhalt.

mir ist etwas unklar, worauf Du hinaus willst. Der
Wasserschaden ist zunächst mal Dein Problem und damit hat die
Hausverwaltung nicht das geringste zu tun.

Nachdem das Wasser ja irgendwo herkommen muss, es nicht von einem Nachbarn kommen kann, da kein Nachbar nebenan und darüber ist, muss das Wasser aus der Wand kommen - ODER?? Somit hätte ich eben gesagt, da in der Wand nur ne Wasserleitung ist wo eben Wasser raus kommen kann - beträfe es sehr wohl die Eigentübergemeinschaft und somit auch die Hausverwaltung.

Nächste Möglichkeit, es liegt an der undichten Silikonfuge am Wannenrand - da war meine Frage, ob dies auch die Eigentümergemeischaft betreffen würde - ich tippe auf ja, denn auch diese Fuge ist fest mit dem Gebäude verbunden. Habe ich da recht?

Sonst kann ja eigentlich nirgends Wasser herkommen - wenn rund um diese Wand kein Nachbar ist - woher sollte es denn? Also müsste es doch in jedem möglichen Fall die Eigentümergemeinschaft betreffen.

Sollte sich

herausstellen, daß der Schaden von einer anderen Wohnung
ausgeht, ist das eine Sache zwischen Dir und dem anderen
Eigentümer. Nur wenn die Sache auf ein Problem im
Gemeinschaftseigentum zurückgeht, ist die
Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung Ansprechparter.

Genau, Danke!

Zur Sachverhaltsaufklärung und Reparatur muß ein Installateur
her, der sich die Sache anschaut.

Ok, den hat die Hausverwaltung verständigt.

Stellt der fest, daß die

Ursache im Gemeinschaftseigentum zu finden ist, ist das der
Eigentümergemeinschaft vorzutragen.

Reicht es, wenn man da dann wieder die Hausverwaltung verständigt?

Sieht diese die

Stellungnahme des Installateur nicht als hinreichend an, wird

Bekommt man vom Installateur eine schriftliche Stellungnahme?

sich ein Gutachter der Sache annehmen, der zunächst vom
Wohnungseigentümer zu bezahlen ist. Stellt sich heraus, daß
die Fehlerursache im Gemeinschaftseigentum liegt, wird die
Eigentümergemeinschaft diesen Gutachter im Zweifel auch
bezahlen.

Für die Schäden, die im Sondereigentum entstanden sind, gilt
letztlich das gleiche.

Gruß,
Christian

Nochmals ganz lieben Dank und einen ganz guten Rutsch!!!

Claudia

Hallo Claudua,

mir ist etwas unklar, worauf Du hinaus willst. Der
Wasserschaden ist zunächst mal Dein Problem und damit hat die
Hausverwaltung nicht das geringste zu tun.

Nachdem das Wasser ja irgendwo herkommen muss, es nicht von
einem Nachbarn kommen kann, da kein Nachbar nebenan und
darüber ist, muss das Wasser aus der Wand kommen - ODER??
Somit hätte ich eben gesagt, da in der Wand nur ne
Wasserleitung ist wo eben Wasser raus kommen kann - beträfe es
sehr wohl die Eigentübergemeinschaft und somit auch die
Hausverwaltung.

kommt drauf an, woher das Wasser kommt und was in der Teilungserklärung steht. Üblicherweise ist alles was nach der Steigleitung kommt, Sondereigentum. Wenn das Wasser also aus den wohnungseigenen Leitungen kommt, ist es aller Wahrscheinlichkeit ein Problem des Wohnungseigentümers.

Das geht sogar noch weiter: Richtet das Wasser Schäden am Gemeinschaftseigentum an, kann der Wohnungseigentümer dafür u.U. in der Pflicht sein.

Nächste Möglichkeit, es liegt an der undichten Silikonfuge am
Wannenrand - da war meine Frage, ob dies auch die
Eigentümergemeischaft betreffen würde - ich tippe auf ja, denn
auch diese Fuge ist fest mit dem Gebäude verbunden. Habe ich
da recht?

Nein, die unterliegt dem Sondereigentum. Wenn dem nicht so wäre, unterläge die Pflege der Fuge der Hausgemeinschaft (nur mal so als Beispiel). Das Sondereigentum geht sehr viel weiter, als Du Dir das anscheinend vorstellst. Selbst die oberste Putzschicht unterliegt ddem Sondereigentum (was auch logisch ist, denn sonst dürfte man ohne Beschluß der Eigentümergemeinschaft nicht einmal einen Nagel in die eigenen vier Wände schlagen.

Was nun alles genau zum Sondereigentum zählt, steht in der Teilungserklärung.

Sonst kann ja eigentlich nirgends Wasser herkommen - wenn rund
um diese Wand kein Nachbar ist - woher sollte es denn? Also
müsste es doch in jedem möglichen Fall die
Eigentümergemeinschaft betreffen.

S.o.: Nur, wenn der Schaden jenseits der Nahtstelle zur Steigleitung besteht.

Stellt der fest, daß die

Ursache im Gemeinschaftseigentum zu finden ist, ist das der
Eigentümergemeinschaft vorzutragen.

Reicht es, wenn man da dann wieder die Hausverwaltung
verständigt?

Zunächst mal schon, denke ich. Die werden sich schon melden, wenn ihnen das nicht reicht.

Sieht diese die

Stellungnahme des Installateur nicht als hinreichend an, wird

Bekommt man vom Installateur eine schriftliche Stellungnahme?

Naja, kommt drauf an, was der zu verkünden hat. Wenn das Problem bei Dir liegt, muß der Kollege das ja nicht mehr zu Papier bringen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ganz super lieben Dank und noch ein ganz gutes neue Jahr!!!
Du hast wirklich jede Frage geklärt!

thx und liebe Grüße

Claudia