Hallo Zusammen,
ich habe meine gemietete Garage eine Zeitlang zum unterstellen von Hausrat genutzt, bis meine neue Wohnung fertig ist. Der Wasserschaden ist durch ein undichtes Entwässerungsrohr (DN 100) von der Dachentwässerung ( ist eine Reihengarage) entstanden.Der Vermieter sagt zwar das es eine Versicherung gibt, diese aber nur bei Schäden an Fahrzeugen greift… ist das korrekt oder kann/muß die Versicherung für den Schaden (einige Kartons samt Inhalt, die genau unter dem undichten Rohr standen) aufkommen.
Muß der Vermieter mir Auskunft darüber geben welche Versicherung das ist und auch meine Antrag auf Ersatzleistung ggfs. weiterleizen und den Schriftwechsel offenlegen?
Danke fürs lesen und für jeden Tip der kommt…
viele Grüße
Wasserschaden ist durch ein undichtes Entwässerungsrohr (DN 100) von der Dachentwässerung ( ist eine Reihengarage) entstanden.
Also handelt es sich nicht um Leitungswasser. Nur dieses wäre von der Hausratversicherung versichert.
das korrekt oder kann/muß die Versicherung für den Schaden (einige Kartons samt Inhalt, die genau unter dem undichten Rohr standen) aufkommen.
Ich wüßte nicht, welche Versicherung gemeint sein sollte (außer die KFZ-Versicherung - bei einer Garage naheliegend). Wenn man dem Vermieter kein Verschulden nachweisen kann, wird man sich bei ihm nicht schadlos halten können.
Muß der Vermieter mir Auskunft darüber geben welche
Versicherung das ist und auch meine Antrag auf Ersatzleistung
ggfs. weiterleizen und den Schriftwechsel offenlegen?
Natürlich nicht.
Für mein Dafürhalten handelt es sich hier um einen unversicherten Schaden.