Wasserschaden in Kellerabteil von Mietswohnung

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne zur Miete in einer Eigentumswohnung in einem Mietshaus mit Eigentümergemeinschaft, das Gebäude wird von einer Gebäudeverwaltung betreut.

Am 28.08. gab es einen Wasserschaden, mit dem ich nichts zu tun hatte- außer, dass ausgerechnet (und gemeinerweise NUR) mein Kellerabteil mit dem Wasser das durch die Wände sickerte vollgelaufen ist.

Der Wasserschaden wird von der Verwaltung nicht bestritten und sie haben bestätigt, dass er von keinem Mieter, sondern von einem defekten Ventil verursacht wurde.

Nun sind in meinem Kellerabteil alle dort aufbewahrten Dinge reif zum Wegwerfen. Unter anderem eine hochwertige Latexmatratze mit einem Neupreis von 200 Euro, die vier Jahre genutzt wurde und mit Matratzenschonbezug und Bettlaken bespannt - zum Schutz vor Verschmutzungen - dort aufbewahrt wurde. Insgesamt haben die im Kellerabteil eingelagerten Sachen einen Anschaffungswert von ca. 270 Euro. Diesen habe ich der Verwaltung schriftlich mit Bitte um Überweisung mitgeteilt.

Die Hausverwaltung versucht mir allerdings vehement glaubhaft zu machen, dass ich das meiner Hausratversicherung melden müsse und wenn ich keine hätte, ich eben Pech hätte.
Haben aber „aus Kulanz“ mein Schreiben an die Gebäudeversicherung weitergegeben- die mir natürlich mitteilte, dass mein Hausrat nicht bei ihnen versichert sei. Habe ich ja auch nie behauptet.

Mich interessiert ja auch generell nicht, ob die Hausbesitzer eine Versicherung haben, die den Schaden den ihr Haus verursacht hat abdeckt, sondern ich möchte, dass der entsprechende Betrag auf mein Konto überwiesen wird, von wem ich mir eigentlich gleichgültig.

Ich habe inzwischen sowohl bei der Hausratsversicherung meiner Eltern angefragt, wie sie als Versicherung sowas handhaben, als auch bei einem mir bekannten Makler, beide Seiten meinten, dass mich die Verwaltung versucht über den Tisch zu ziehen, inden sie ablenken und auf stur schalten.

Ich würde jetzt morgen noch ein Einschreiben mit einer 14tägigen Fristsetzung zur Zahlung auf den Weg schicken.

Meine Frage- bin ich im Unrecht, wenn ich annehme, dass der Besitzer des Hauses für von Gebäude verursachte Schäden zahlen muss? Ich habe keine Hausratversicherung, bin aber weder dazu verpflichtet eine zu haben, noch habe ich den Schaden verursacht.

Um sachdienliche Hinweise auch zum Thema „Wiederbeschaffungswert/Zeitwert“ wäre ich dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Lousa,

da muss ich mich doch sehr über die Unwissenheit wundern!

Damit meine ich nicht deine! Der Kunde/Verbraucher muss sowas nicht zwingend wissen. Aber wenn der befreundete Makler und die Hausratversicherung behaupten, wann wolle dich seitens der HV über den Tisch ziehen, so ist das kompletter Unsinn!

Für deinen Fall wäre nur eine Hausratversicherung leistungspflichtig! Der Vermieter bzw. Verwalter hat den Schaden nicht verursacht (vorausgesetzt, er hat nicht geschlampt, das scheint hier aber auch nicht der Fall). Und das Gebäude kann ja keinen Schaden „verursachen“! Das ist bei einem Haus einfach die Gefahr, dass eine Wasser oder eine Gasleitung undicht ist und Wasser austritt bzw. ein Feuer ausbricht. Genau dafür ist die Hausrat da!!

Insofern ist hier leider jede Aufregung vergebens und die Verwaltung/der Besitzer/Wohngebäudeversicherer wird sicher nichts erstatten…und das zu Recht!

Gruß

Alex Haid

Hallo,

wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach BGB in unbegrenzter Höhe. Und wenn Leitungswasser der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverw. dein Eigentum beschädigt hat, hat sie für den dir entstandenen Schaden aufzukommen.
Entweder will dich Hausverw. über´n Tisch ziehen oder sie ist so dumm.

Die Einschreiben-Idee ist gut; inhaltlich wichtig: Schaden feststellen (was ist wann passiert), Schaden auflisten (was wurde beschädigt, wann zu welchem Preis gekauft) und addieren. Frist 14 Tage ist völlig ausreichend.
Wenn keine Zahlung erfolgt: Anwalt nehmen und den alles Weitere machen lassen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo zurück.

Wenn es so ist, wie Du es beschrieben hast; also dass niemand die Schuld am Wasseraustritt hat, dann musst Du hoffen, dass Du Dich bei der Hausratversicherung für den richtigen Schutz entschieden hast. Recht einfach ist es, wenn es Leitungswasser war, alles Andere wird knifflig über die Hausratversicherung abzuwickeln sein.
Einzig die Haftpflichtversicherung der Gebäudeverwaltung wäre eine Chance. Aber auch nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt, d.h. das Ventil z.B. absichtlich nicht gewartet wurde oder bereits bekant war, dass das Ventil einen Defekt hat.
Dann würde Dein Hausrat aber nur zum Zeitwert ersetzt. Eine vier Jahre lang benutzte Matratze ist aus Expertensicht schon reif zum Austauschen, da wäre also keine hohe Regulierung zu erwarten.

Grüße!
Steve.

Hallo,

eine Hausratvers. wäre eine Neuwertversicherung. Leider besteht diese nicht, also braucht man hierüber nicht zu sprechen.

Die Wohngebäudeversicherung betrifft es auch nicht!

Bleibt also eine Haftpflicht, entweder Betriebshaftpflicht des Hausmeisters, sofern der zur Verantwortung gezogen werden kann oder möglicherweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hier allerdings Zeitwert! und der dürfte bei einer 4 Jahre alten Matratze nicht mehr so hoch sein.

Gruß wingerter
versicherungsmakler

Es tut mir sehr leid, aber die Hausverwaltung hat vollkommen Recht. Derartige Anfragen bekomme ich immer wieder, was zeigt, dass hier immer wieder Haftung und Versicherung gegen eine Sache durcheinander geworfen werden. Wenn jemand (eine -ggf. auch juristische- Person - kein Gebäude) schuldhaft(!) und widerrechtlich einen Schaden verursacht, dann haftet er nach § 823 BGB und dessen Haftpflichtversicherung ist zuständig (oder er selbst, wenn er keine hat). Wird das Gebäude von einem Wasserschaden getroffen, so ist der Gebäudeeigentümer dafür zuständig (und nicht etwa „haftbar“) und so er eine hat, ersetzt ihm dessen Gebäueversicherung den Schaden am Gebäude selbst soweit er die einzelnen Positionen auch mitversichert hat. Für den Hausrat der Mieter sind nun aber die Mieter selbst verantwortlich. Wie soll es auch anders sein, der Eigentümer weiss ja garnicht, was in der Wohnung steht und könnte sich folglich auch garnicht adäquat versichern, geschweige denn eine Kontrlle ausüben. Wer würde außerdem dem Gebäudeigentümer seinen eigenen Hausratschaden zahlen? Er kann schließlich auch nichts dafür, dass das Ventil defekt war. Insofern muss jeder seinen Hqausrat selbst versichern und hat dann leider Pech, wenn sich die allgemeine Lebensgefahr zu seinen Ungunsten verwirklicht und keine Versicherung besteht. Einzige denkbare Ausnahme wäre, wenn man eine Haftung des Eigentümers sehen würde. Dies wäre dann der Fall, wenn das Ventil schon länger leckte und dies dem Vermieter auch bekannt war, er jedoch nicht handelte. Oder ein völlig ungeeignetes Ventil wurde in Kenntnis dessen durch den Vermieter eingebaut. Beides ist vorliegend wohl nicht der Fall. In diesen Fällen könnte die Haushaftpflicht (der Eigentümergemeinschaft)oder ggf. die Betriebshaftpflicht der Hausverwaltung (wenn sie einen eigenmächtigen Verstoß beging) für den Schaden zuständig sein.

Beste Grüße

Melden sie doch einfach den Schaden der Hausratversicherung, die übernimmt ohne Beachtung des Verschuldens den Neuwert. Eine Haftpflichtversicherung von wem auch immer prüft ein Verschulden und ersetzt den Zeitwert. Ist sehr schwierig? Der Makler hat wohl sehr viel Ahnung von Versicherung. Wenn sie keine Hausratversicherung haben: Pech gebhabt!