Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne zur Miete in einer Eigentumswohnung in einem Mietshaus mit Eigentümergemeinschaft, das Gebäude wird von einer Gebäudeverwaltung betreut.
Am 28.08. gab es einen Wasserschaden, mit dem ich nichts zu tun hatte- außer, dass ausgerechnet (und gemeinerweise NUR) mein Kellerabteil mit dem Wasser das durch die Wände sickerte vollgelaufen ist.
Der Wasserschaden wird von der Verwaltung nicht bestritten und sie haben bestätigt, dass er von keinem Mieter, sondern von einem defekten Ventil verursacht wurde.
Nun sind in meinem Kellerabteil alle dort aufbewahrten Dinge reif zum Wegwerfen. Unter anderem eine hochwertige Latexmatratze mit einem Neupreis von 200 Euro, die vier Jahre genutzt wurde und mit Matratzenschonbezug und Bettlaken bespannt - zum Schutz vor Verschmutzungen - dort aufbewahrt wurde. Insgesamt haben die im Kellerabteil eingelagerten Sachen einen Anschaffungswert von ca. 270 Euro. Diesen habe ich der Verwaltung schriftlich mit Bitte um Überweisung mitgeteilt.
Die Hausverwaltung versucht mir allerdings vehement glaubhaft zu machen, dass ich das meiner Hausratversicherung melden müsse und wenn ich keine hätte, ich eben Pech hätte.
Haben aber „aus Kulanz“ mein Schreiben an die Gebäudeversicherung weitergegeben- die mir natürlich mitteilte, dass mein Hausrat nicht bei ihnen versichert sei. Habe ich ja auch nie behauptet.
Mich interessiert ja auch generell nicht, ob die Hausbesitzer eine Versicherung haben, die den Schaden den ihr Haus verursacht hat abdeckt, sondern ich möchte, dass der entsprechende Betrag auf mein Konto überwiesen wird, von wem ich mir eigentlich gleichgültig.
Ich habe inzwischen sowohl bei der Hausratsversicherung meiner Eltern angefragt, wie sie als Versicherung sowas handhaben, als auch bei einem mir bekannten Makler, beide Seiten meinten, dass mich die Verwaltung versucht über den Tisch zu ziehen, inden sie ablenken und auf stur schalten.
Ich würde jetzt morgen noch ein Einschreiben mit einer 14tägigen Fristsetzung zur Zahlung auf den Weg schicken.
Meine Frage- bin ich im Unrecht, wenn ich annehme, dass der Besitzer des Hauses für von Gebäude verursachte Schäden zahlen muss? Ich habe keine Hausratversicherung, bin aber weder dazu verpflichtet eine zu haben, noch habe ich den Schaden verursacht.
Um sachdienliche Hinweise auch zum Thema „Wiederbeschaffungswert/Zeitwert“ wäre ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus!