Hallo,
es geht um einen wasserschaden in einer kneipe, sprich küche. keller, kegelbahn, da ein abwasserrohr geplatzt ist.
die befürchtungen könnten sein, dass nicht alles, was dabei unter wasser gesetzt wurde (zb kleinere elektrogeräte, die komplette dekoration und ähnliches) ersetzt werden könnte von der versicherung des eigentümers.
hat da jemand eine idee, wo man sich da genau erkundigen kann, oder kennt eine seite im netzt? vielleicht hat jemand so was auch schon mal gehabt oder kennt jemanden, dem hnliches passiert ist.
bilder und liste sollten bestimmt auch erstelle werden?
danke für eure hilfe
Hallo,
Hallo,
es geht um einen wasserschaden in einer kneipe, sprich küche.
keller, kegelbahn, da ein abwasserrohr geplatzt ist.
die befürchtungen könnten sein, dass nicht alles, was dabei
unter wasser gesetzt wurde (zb kleinere elektrogeräte, die
komplette dekoration und ähnliches) ersetzt werden könnte von
der versicherung des eigentümers.
vermutlich deckt es die Versicherung gar nicht. Bewegliche Sachen sind m.W. über die eigene Hausrat abzudecken.
hat da jemand eine idee, wo man sich da genau erkundigen kann,
oder kennt eine seite im netzt? vielleicht hat jemand so was
auch schon mal gehabt oder kennt jemanden, dem hnliches
passiert ist.
bilder und liste sollten bestimmt auch erstelle werden?
danke für eure hilfe
Grüße
Moin,
Leitungswasserversicherungen decken üblicherweise NUR den Gebäudeschaden.
Eigentümer-Haftpflichtversicherung zahlen nur, wenn eine Haftpflicht besteht. Dies wäre bei Leitungswasserschäden eher ungewöhnlich. das Gegenteil müsste vom Geschädigten nachgewiesen werden.
Zuständig wäre im angenommenen hypothetischen Fall mE. wohl die Betriebsversicherung des Geschädigten.
Aber ianal und kein Vericherungsheini.
vnA