Hallo,
durch die Faulheit der Hausverwaltung ist ein Wasserschaden eingetreten (Eigentumswohnung, die vom Eigentümer vermietet wurde). Mehrere Küchenschränke (die EBK hat der Mieter erst 1 Woche vorher auf eigene Kosten einbauen lassen) mussten ausgebaut werden; ca. 3 Wochen lärmten ein Lüfter und ein Entfeuchter in der so schon kleinen Küche, in der sich jetzt auch die ausgebauten Teile stapelten. Eine Nutzung war so gut wie nicht möglich (nur Kühlschrank war nutzbar). Besteht die Möglichkeit, für diese Zeit eine Entschädigung für den Nutzungsausfall der Küche zu erhalten? Laut Hausverwaltung ist dies nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert (diese hat 140 Euro für den Ein- und Ausbau der Schränke und die Malerarbeiten (alles durch Mieter selbst durchgeführt) gezahlt + Stromkosten für Entfeuchter/Lüfter). Kommt hierfür eventuell die Haftpflicht der Hausverwaltung auf oder an wen muß man sich wenden?
Wie hoch wäre eine solche Entschädigung anzusetzen?
Viele Grüße
Jens