Wasserschaden in Küche, Nutzungsausfall?

Hallo,

durch die Faulheit der Hausverwaltung ist ein Wasserschaden eingetreten (Eigentumswohnung, die vom Eigentümer vermietet wurde). Mehrere Küchenschränke (die EBK hat der Mieter erst 1 Woche vorher auf eigene Kosten einbauen lassen) mussten ausgebaut werden; ca. 3 Wochen lärmten ein Lüfter und ein Entfeuchter in der so schon kleinen Küche, in der sich jetzt auch die ausgebauten Teile stapelten. Eine Nutzung war so gut wie nicht möglich (nur Kühlschrank war nutzbar). Besteht die Möglichkeit, für diese Zeit eine Entschädigung für den Nutzungsausfall der Küche zu erhalten? Laut Hausverwaltung ist dies nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert (diese hat 140 Euro für den Ein- und Ausbau der Schränke und die Malerarbeiten (alles durch Mieter selbst durchgeführt) gezahlt + Stromkosten für Entfeuchter/Lüfter). Kommt hierfür eventuell die Haftpflicht der Hausverwaltung auf oder an wen muß man sich wenden?
Wie hoch wäre eine solche Entschädigung anzusetzen?

Viele Grüße

Jens

Hallo,
ich verstehe nicht, wie die Faulheit der Hausverwaltung zu einem Leitungswasserschaden führen kann. Sollte aber schuldhaftes Handeln oder Nichthandeln nachweisbar sein, kann grundsätzlich Schadenersatz verlangt werden. Hier z.B. der Ersatz des entstandenen Mietverlustes.

Mietausfall beispielsweise kann durchaus in der Gebäudeversicherung versichert werden, muss allerdings auch mitversichert sein.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

Moin,

durch die Faulheit der Hausverwaltung ist ein Wasserschaden
eingetreten (Eigentumswohnung, die vom Eigentümer vermietet
wurde). Mehrere Küchenschränke (die EBK hat der Mieter erst 1
Woche vorher auf eigene Kosten einbauen lassen) mussten
ausgebaut werden; ca. 3 Wochen lärmten ein Lüfter und ein
Entfeuchter in der so schon kleinen Küche, in der sich jetzt
auch die ausgebauten Teile stapelten. Eine Nutzung war so gut
wie nicht möglich (nur Kühlschrank war nutzbar). Besteht die
Möglichkeit, für diese Zeit eine Entschädigung für den
Nutzungsausfall der Küche zu erhalten? Laut Hausverwaltung ist
dies nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert (diese hat
140 Euro für den Ein- und Ausbau der Schränke und die
Malerarbeiten (alles durch Mieter selbst durchgeführt) gezahlt

  • Stromkosten für Entfeuchter/Lüfter). Kommt hierfür eventuell
    die Haftpflicht der Hausverwaltung auf oder an wen muß man
    sich wenden?
    Wie hoch wäre eine solche Entschädigung anzusetzen?

wer einen Schaden verursacht oder ihn zu verantworten hat ist Schadensersatzpflichtig. Als erstes muss ein Schaden überhaupt entstanden sein. Hier die Frage nach Nutzungsausfall. Der Vermieter hat hier keinen Schaden. Der Mieter hat einen Schaden. Hier kann er Mietminderung und z.B. Verpflegungsmehraufwand dem Vermieter gegenüber geltend machen. Jetzt hat der Vermieter einen Schaden. Diesen kann er gegenüber dem Eigentümer der Sache gegenüber geltend machen. Der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese sollte Haftpflicht- und Gebäudeversicherung konkret informieren. Ob eine Schadensregulierung erfolgt hängt von den bestehenden Verträgen ab. Letztendlich, wenn kein Versicherungsschutz besteht, kann auch eine Haftung des Verwalters bestehen. Ob da eine Versicherung besteht und auch zahlt, oder nicht, ist völlig uninteressant.

Viele Grüße

von mir auch

Jens

vnA