vor einem Monat ist der schlauch zur Mischbatterie undicht geworden, das Wasser ist von der Küche in die Stube (offene Küche) unters Klickparket gelaufen und zum allen übel auch noch in die Wohnung darunter. Wo allerdings zum Glück keiner wohnt. Nun meine Frage Wohngebäude vom Vermieter will nicht zahlen und private Haftpflicht auch nicht. Also wer muss nur zahlen,???
die Gebäudeversicherung des Vermieters muss den (Gebäude)Schaden zahlen!
Es könnte aber sein:
1.) Vermieter hat keine Leitungswasserschäden versichert
2.) Vermieter hat eine hohe SB
3.) Vermieter hat Prämie nicht bezahlt
die regulierung ist korrekt so.
sollte in der wohnung unter dir ein schaden entstanden sein, sollte sich der mieter an seine eigen hausratversicherung wenden.
hat er keine: entweder an deine privathaftpflicht oder die haus- und grundbesitzerhaftpflicht des vermieters (je nachdem wer mischbatterie und schlauch in die wohnung eingebracht haben und wer die haftung trägt). falls es keine haftpflichtversicherungen gibt muß ggf. aus eigener tasche gezahlt werden.
für gebäudeschäden: wohngebäudeversicherung. wenn keine versicherung vorhanden ist und vermieter träget haftung an mischbatterie und so … pech gehabt. falls du die haftung trägst, sollte dies auch deiner privathaftpflicht gemeldet werden. falls du keine hast ggf. aus eigener tasche zahlen.
hi, ich bin vor 4 Jahren hier eingezogen und habe alles selber installiert, glaub nicht das ein Schlauch nach pfusch 4 Jahre bracht um undicht zu werden aber egal. Das Klickparket hat der Vermieter reingelegt. Also wird es wohl meine Versicherung tragen oder auch nicht.
der Schaden des Parkettes geht an die Wohngebäudeversicherung, abenso der der unteren Wohnung.
Vorrausgesetzt Leitungswasserschaden ist mit abgesichert in dieser.
Die Privathaftpflicht müsste halt prüfen, in wie weit Deine Haftung wäre. Allerding müssten die aber auch wissen, dass Dir die defekten Dinge gehörten.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wenn der Vermieter kein Leitungswasserschaden abgesichert hat, ob er dann Dich dafür haftbar machen könnte überhaupt?
Aber dies klärt ja dann auch die Privathaftpflicht mE.