Hallo Experten,
nach heftigen Regenfällen treten an einer Wohnzimmerdecke große Wasserflecken auf.
Später stellt sich heraus, daß das Wasser auf dem Balkon der oberen Wohnung nicht abfließen konnte, über die Balkonschwelle trat und dann in die darunter liegende Wohnung tropfte.
Die Mieterin, bei der das Wasser über die Balkonschwelle trat, hat die Hausverwaltung nicht informiert, daß das Abflußsystem schlecht funktioniert. Das tat dann die von den Wasserflecken betroffene Mietpartei.
Nun meint die Mieterin der oberen Wohnung, daß die Hausverwaltung für die Beseitigung des Wasserschadens zu sorgen hat, denn die sei dafür verantwortlich, daß der Abfluß funktioniert.
Dia Hausverwaltung hat umgehend das Abflußsystem reparieren lassen und sieht die obere Mieterin als für den Wasserschaden verantwortlich an, denn die habe nicht darüber informiert, daß der Balkonabfluß nur schlecht funktioniert.
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise
Iris
Hallo,
ich denke mal, die Frage ist die, ob die Verwaltung recht hat.
Hat sie, denn der Mieter muss den Vermieter über Mängel informieren, ansonsten kann er für Schäden, die aus der Unterlassung der Meldepflicht resultieren, haftbar gemacht werden.
LG
Rocco
Hallo Iris,
wenn die andere Mieterin die Hausverwaltung nicht über den verstopften Abfluss unterrichtet hat - wenn sie nachweislich dieses Problem kann - ist sie auch für die Kosten in Haftung zu nehmen.
Das ändert aber nichts daran, dass die Mieterin, der das Wasser in die Wohnung lief, wenn ein Schaden entstanden ist, zuerst einmal Ansprüche an den Eigentümer geltend machen muss. Dieser hat die Schäden zu beseitigen und zwar auch dann, wenn noch nicht abschliessend geklärt ist, wer am Ende die Kosten trägt. Der Vermieter haftet auch für Schäden aus dem Fehlverhalten seiner Mieter. Er muss dann beim Mieter sich den Schaden ersetzen lassen.
Später stellt sich heraus, daß das Wasser auf dem Balkon der
oberen Wohnung nicht abfließen konnte, über die Balkonschwelle
trat und dann in die darunter liegende Wohnung tropfte.
Die Mieterin, bei der das Wasser über die Balkonschwelle trat,
hat die Hausverwaltung nicht informiert, daß das Abflußsystem
schlecht funktioniert. Das tat dann die von den Wasserflecken
betroffene Mietpartei.
Nun meint die Mieterin der oberen Wohnung, daß die
Hausverwaltung für die Beseitigung des Wasserschadens zu
sorgen hat, denn die sei dafür verantwortlich, daß der Abfluß
funktioniert.
Dia Hausverwaltung hat umgehend das Abflußsystem reparieren
lassen und sieht die obere Mieterin als für den Wasserschaden
verantwortlich an, denn die habe nicht darüber informiert, daß
der Balkonabfluß nur schlecht funktioniert.
Die Angelegenheit muss mit der Hausverwaltung geklärt werden. Es ist nicht Aufgabe der geschädigten Mieterin, dass sie mit der Mitmieterin sich über die Schadenregulierung einigt. Hier muss also eine Mängelanzeige mit der Aufforderung zur Schadensbeseitigung innerhalb 14 Tagen an die Hausverwaltung, soweit diese nicht zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen befugt ist ( meist können Hausverwaltungen weder Erklärungen namens und in Vollmacht des Eigentümers abgeben noch vom Mieter annehmen)) muss die Mängelanzeige an den Vermieter.
Grüsse Günter