Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

durch unsachgemäße Arbeit der Fachfirma vor Jahren ist nun durch meine Dusche/Bad beim Nachbarn drunter ein Wasserschaden entstanden.
Nun habe ich mir bereits einen halben Tag Urlaub genommen und mein Ladengeschäft für diesen Zeitraum geschlossen, da ich keine Mitarbeiter habe.
Nun soll erneut ein Tag für die Raparatur genommen werden. Wer zahlt mir den Verdiesntausfall oder den unbezahlten Urlaub meines Mannes?
Welche Rechte habe ich.

Nun soll erneut ein Tag für die Raparatur genommen werden. Wer
zahlt mir den Verdiesntausfall oder den unbezahlten Urlaub
meines Mannes?

Wenn nachweisbar ist, dass durch den Fehler der Fachfirma der Schaden entstanden ist, kann man Schadensersatzansprüche stellen. Wer Ansprüche stellt, muß sie beweisen können. Das scheint mir nach Jahren etwas schwierig zu sein.