Bei meiner Mutter (75) ereignete sich im Sept. 13 ein Wasserschaden in der Wohnung, da die Mieterin über ihr wohl die Badewanne hat überlaufen lassen, der Schaden ging auch noch bis in die untere Wohnung.
Nun musste sie sich eine neue küche kaufen die auch u.a. von ihrer Hausratvers. erstattet würde. in Folge dessen waren einige Steckdosen und Kabel in der Küche neu zu verlegen. Die Rechnung hierfür beläuft sich auf ca. 500 €. Die GWG Wohnungsbaugenossenschaft verweigert jedoch die Erstattung ???
Bei meiner Mutter (75) ereignete sich im Sept. 13 ein
Wasserschaden in der Wohnung, da die Mieterin über ihr wohl
die Badewanne hat überlaufen lassen, der Schaden ging auch
noch bis in die untere Wohnung.
Nun musste sie sich eine neue küche kaufen die auch u.a. von
ihrer Hausratvers. erstattet würde. in Folge dessen waren
einige Steckdosen und Kabel in der Küche neu zu verlegen. Die
Rechnung hierfür beläuft sich auf ca. 500 €.
Bitte um Info, warum Kabel und Steckdosen neu verlegt werden müssen.
Wurden diese durch den Wasserschaden beschädigt,
oder wurden die Küchenmöbel (Einbauküche) nicht Steckdosen gerecht eingebaut ?
Also mussten deshalb neue Kabel und Steckdosen neu gelegt werden.
Wenn 2. zutrifft, kann ich keinen Schaden auf Grund des Wasserschadens erkennen und diese Kosten müssen vom Mieter selbst übernommen werden.
Die Steckdosen mussten auf Grund der neuen Küche verlegt werden.
Moin,
so richtig verstehe ich nicht worum es geht.
Wenn die Mieterin in der darüberliegenden Wohnung einen Schaden verursacht, weshalb hat dann die eigene Hausratversicherung zumindest einen Teilschaden reguliert. Sind sie in Vorleistung getreten und holen sich den Betrag von der Mieterin zuück?
Diese bzw ihr Haftpflichtversicherung wäre doch zuständig, oder habe ich die Bedeutung der Versicherung falsch verstanden.
Was hat denn die Wohnungsbaugenossenschaft damit zu tun?
Gruß Volker
Zunächst wäre die Mieterin als Schadensverursacherin in Haftung zu nehmen, nicht der Eigentümer.
Und eine bauliche Veränderung der Elektroinstallation fällt ebensowenig dem Vermieter zu, wenn diese Arbeiten eigenmächtig beauftragt wurden. Im Gegenteil, er kann Rückbau bei Auszug in den vorherigen Stand verlangen. Es mag ja sein, dass Steckdosen an einem andern Platz praktischer sind, nur Verlängerungskabel hätten hier völlig ausgereicht.
Nur am Rande: Ein neue, offenbar veränderte Küche bekommt sie auch nicht ersetzt, sondern nur den Zeitwert der beschädigen
G imager761
und somit müssen diese Kosten von dem Mieter übernommen werden.
Hi,
Nur am Rande: Ein neue, offenbar veränderte Küche bekommt sie
auch nicht ersetzt, sondern nur den Zeitwert der beschädigen
sagt wer?
von ihrer Hausratvers. erstattet
= Neuwert
Gruß
Keki