Peter bewohnt eine Mietwohnung im Dachgeschoss.
In seinem Flur befindet sich an der Wand eine Revisionsklappe.
Dahinter (im „Revisionsschacht“) befindet sich der Heizkreisverteiler.
An diesem befindet sich ein Schnellentlüfter.
Dieser wurde nun undicht, sodass Heizungswasser austrat.
Seine Wohnungstür und die Tapete der darunter liegenden Wohnung
wurden stark in Mitleidenschaft gezogen.
Frage: Wer kommt nun für die Kosten auf?
Die Haftpflichtversicherung des Mieters, oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Gruß
Xenia