Wasserschaden in Mietwohnung. Wer zahlt was?

Leitungswasserschaden (in der Wand) in einer Mietwohnung.

Zahlt die Versicherung des Vermieters (Haftpflicht-Vers. oder Leitungswasservers. ?) die beschädigten Möbel der Mieter?

Zahlt die Versicherung, wenn aufgrund von Austrockungsgeräten ein vorübergehender Auszug notwendig wird und dadurch Hotelkosten oder Kosten für eine Ausweichwohnung entstehen? Muss der Mieter in Vorkasse treten?

Kann der Mieter bei vorübergehendem Auszug die Miete für den Zeitraum komplett einbehalten?

Bekommt der Vermieter den Mietausfall von seiner Versicherung erstattet?

Der Verursacher zahlt …
im Zweifel der VM
Schäden die er anderen mit der Mietsache zufügt zahlt seine Haftpflicht
Gebäudeschäden bekommt nur ersetzt, wenn er versichert ist. Leitungswasserschaden.
Mieter kann haften wenn er den Schaden nicht rechtzeitig meldet.
Leenders

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Leitungswasserschaden (in der Wand) in einer Mietwohnung.

Zahlt die Versicherung des Vermieters (Haftpflicht-Vers. oder
Leitungswasservers. ?) die beschädigten Möbel der Mieter?
Nein. Hierfür kommt nur die Hausratversicherung des Mieters auf.

Zahlt die Versicherung, wenn aufgrund von Austrockungsgeräten
ein vorübergehender Auszug notwendig wird und dadurch
Hotelkosten oder Kosten für eine Ausweichwohnung entstehen?
Muss der Mieter in Vorkasse treten?

Hierfür kommt nur die Hausrat auf. ABER NUR WENN DIES EXTRA VEREINBART WURDE. Schau noch mal in Deinen Vertragsunterlagen nach.
In Vorkasse musst Du treten.

Kann der Mieter bei vorübergehendem Auszug die Miete für den
Zeitraum komplett einbehalten?
Ja.

Bekommt der Vermieter den Mietausfall von seiner Versicherung
erstattet?

Nur wenn er dies schriftlich mit dem Gebäudeversicherer vereinbart hat.

P.Peschel